Montabaur 7/36/80
Änderung des Bebauungsplanes „Hemchen"
Der Stadtrat hat beschlossen, im Stadtteil Horressen den Bebauungsplan „Hemchen“ aufzustellen. Das Aufstellungsverfahren war abgeschlossen (incl. Satzungsbeschluß).
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat die Kreisverwaltung den Bebauungsplan lediglich unter der Auflage genehmigt,bei den Festsetzungen der Dachformen die Zulassung von Flachdächern zu streichen. Die Kreisverwaltung verwies darauf, daß es in unserem Bereich städtebaulich unerwünscht sei, Sattel- und Walmdächer sowie Flachdächer in unmittelbarer Nachbarschaft zuzulassen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 26.6.1980 beschlossen, daß die Auflagen der Kreisverwaltung anerkannt werden sollen, um die Rechtskraft des Bebauungsplanes nicht durch ein langwieriges Streitverfahren zwischen Stadt und Kreisverwaltung zu verzögern. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, den Bebauungsplan erneut offenzulegen, weil durch die Auflagen der Kreisverwaltung der Bebauungsplan inhaltlich wesentlich geändert wird. So beschloß dann der Stadtrat entsprechend den formellen Bestimmungen des Bundesbaugesetzes, den Bebauungsplan „Hemchen" wegen der aus der Auflage der Kreisverwaltung resultierenden Änderung (Nichtzulassung von Flachdächern) erneut offenzulegen. Um die Rechtskraft des Bebauungsplanes sobald wie möglich zu erreichen, wurde beschlossen, auf die Bürgerbeteiligung zu verzichten, damit Bauwillige möglichst bald ihre Bauvorhaben realisieren können.
In der Sitzung des Stadtrates wurde auch festgelegt, daß die Mindestdachneigung in diesem Bereich 10° betragen soll.
Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld I", 2.Abschnitt
Der Stadtrat hatte die Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld 1, 2. Abschnitt beschlossen. Es ging um die Festsetzung dar zulässigen Dachformen. Im rechtskräftigen Bebauungsplan waren im Bereich zwischen der B 255 und der Straße „Am Himmelfeld" (im westlichen Bereich) und zwischen der Straße „Am Himmelfeld" und der Planbereichsgrenze am Himmelfeldwald nur Flachdächer Zugelassen. Über den übrigen (inneren) Bereich sieht der rechtskräftige Bebauungsplan neben Flachdächern auch Satteldächer mit einer maximalen Dachneigung von 18 0 vor.
Gegenstand des Änderungsverfahrens war es, daß der Stadtrat für den gesamten Planbereich alle drei Dachformen,Flachdächer sowie Sattel und Walmdächer bis maximal 18 °) zulassen wollte. Dies führte zu Bedenken der Kreisverwaltung im Genehmigungsverfahren. Die Kreisverwaltung wollte zum einen ein Nebeneinander von Flach-, Sattel- und Walmdächern vermeiden und zum anderen nach Möglichkeit die Flachdächer aus diesem Bereich verbannen.
Um das Genehmigungsverfahren und damit die Rechtskraft des Bebauungsplanes nicht weiter zu verzögern, wurde zwischen Kreisverwaltung und Verbandsgemeindeverwaltung ein Kompromißvorschlag ausgearbeitet, der vom Haupt- und Finanzausschuß und Bauausschuß sowie nunmehr auch vom Stadtrat genehmigt wurde.
Gegenstand dieses Kompromisses ist folgendes:
1. Im bisherigen Flachdachbereich zwischen B 255 und Straße „Am Himmelfeld" (im westlichen Bereich) und zwischen der Straße „Am Himmelfeld" und der Planbereichsgrenze am Himmelfeldwald werden außer Flachdächern auch Sattel- und Walmdächer bis zu einer maximalen Dachneigung von 18 0 zugelassen.
Für den inneren Bereich werden Sattel- und Walmdächer zugelassen mit einer Dachneigung zwischen 10“ und 18° (also keine Flachdächer).
Der Stadtrat stimmte diesen Festsetzungen mehrheitlich zu, be- schloßdie Offenlage des Bebauungsplanes und bestimmte, daß die urgerbeteiligung in der Form durchgeführt werden soll, daß die Änderungsunterlagen während eines Zeitraumes von zwei °chen beim Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur einge-
Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur eingesehen werden können.
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1980
Gegenstand der überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1980 waren die Kosten für die Partnerschaftsfeiern (10 Jahre Städtepartnerschaft Tonnerre-Montabaur, 5 Jahre Städtepartnerschaft Bracklay-Montabaur). Im Haushaltsplan waren dafür 30.000,- DM veranschlagt. Insgesamt kostete die Partnerschaftsfeier jedoch 45.000,- DM.
Der Stadtrat stimmte der Haushaltsüberschreitung durch einstimmigen Beschluß zu, zumai die Kostensteigerungen von der Verwaltung vorher angekündigt waren und die Ausgaben im wesentlichen mit dem Stadtrat abgestimmt waren.
Einleitung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet „Hor- resser Berg" gern. § 47 BBauG
Der Stadtrat ordnete aufgrund der Vorschriften des Bundesbaugesetzes für ein Teilgebiet des Bebauungsplanes „Horresser Berg", in das auch Teile der Katasterlagebezeichnung „Grubenfeld" „Am Berg" und „Bauchhohl" einbezogen sind, die Umlegung an
Das Umlegungsverfahren erhält nach dem Willen des Stadtrates die Bezeichnung „Horresser Berg". Es wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Elgendorfer Straße (K 150) im Süden durch das Grubenfeld (K 151), im Westen durch die L 312. Der Umlegungsbeschluß wird in Kürze an dieser Stelle öffentlich bekanntgemacht. Dabei werden dann die einzelnen im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke aufgeführt. Es wurde weiterhin beschlossen, einen Flächenbeitrag gern. § 58 Abs. 1 BBauG zu erheben, wenn der Umlegungsausschuß vom Verhältnis der Flächen ausgeht.
Beteiligung der Stadt an den Kosten für die Trennwand im Saal des Feuerwehrge.itahauses / DRK Erweiterungsbau
Mehrheitlich beschloß der Stadtrat, sich an ‘den Kosten für die Installation einer Trennwand zwischen dem Unterrichtsraum und dem DRK-Erweiterungsbau mit 8.000,- DM zu beteiligen.
Die notwendigen Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt, die Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Die Kosten für die Installation dieser Trennwand werden 32.000,- DM betragen. Ursprünglich war vorgesehen, daß sich DRK und Verbandsgemeinde die Summe teilen. Wegen des Standortvorteils (es ist zu erwarten, daß der Saal überwiegend von Vereinen aus Montabaur genutzt wird) akzeptierte der Stadtrat letztlich die Forderung auf Kostenübernahme.
Briefe aus den Partnerstädten Tonnerre und Brackley
Unter Punkt „Verschiedenes" gab Bürgermeister Mangels bekannt, daß in den letzten Wochen Briefe der Bürgermeister von Tonnerre und Brackley sowie der Vorsitzenden des jeweiligen Partnerschaftskomitees in Montabaur eingetroffen seien. Übereinstimmend sei in all diesen Briefen ein positives Echo auf den Ablauf der Partnerschaftsfeier zu verzeichnen. Die Bürgermeister und Vorsitzenden der Partnerschaftskomitees dankten der Bevölkerung der Stadt Montabaur und den Partnerschaftsgesellschaften für die herzl. und freundliche Aufnahme in Montabaur. Übereinstimmung bestehe auch in der Hoffnung, daß sich aus diesen Begegnungen weitere Aktivitäten zu Gunsten der Partnerschaft entwickeln,
Sportplatz in Horressen
Unter diesem Punkt berichtete Bürgermeister Mangels über ein Gespräch mit den Vorständen des SV Horressen, der SG Horressen-Elgendorf und des TSV Elgendorf,
Es ging um die von der SPD-Fraktion initiierte Überlegung, ob statt der vorgesehenen Erneuerung des Sportplatzes in Horressen nicht ein gemeinsamer Sportplatz an der Waldschule in Horressen gebaut werden sollte.

