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Montabaur 7/36/80

Änderung des BebauungsplanesHemchen"

Der Stadtrat hat beschlossen, im Stadtteil Horressen den Bebau­ungsplanHemchen aufzustellen. Das Aufstellungsverfahren war abgeschlossen (incl. Satzungsbeschluß).

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat die Kreisverwaltung den Bebauungsplan lediglich unter der Auflage genehmigt,bei den Festsetzungen der Dachformen die Zulassung von Flach­dächern zu streichen. Die Kreisverwaltung verwies darauf, daß es in unserem Bereich städtebaulich unerwünscht sei, Sattel- und Walmdächer sowie Flachdächer in unmittelbarer Nachbarschaft zuzulassen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 26.6.1980 beschlossen, daß die Auflagen der Kreisverwaltung anerkannt werden sollen, um die Rechtskraft des Bebauungsplanes nicht durch ein langwieriges Streitverfahren zwischen Stadt und Kreis­verwaltung zu verzögern. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, den Bebauungsplan erneut offenzulegen, weil durch die Aufla­gen der Kreisverwaltung der Bebauungsplan inhaltlich wesentlich geändert wird. So beschloß dann der Stadtrat entsprechend den formellen Bestimmungen des Bundesbaugesetzes, den Bebau­ungsplanHemchen" wegen der aus der Auflage der Kreisverwal­tung resultierenden Änderung (Nichtzulassung von Flachdächern) erneut offenzulegen. Um die Rechtskraft des Bebauungsplanes sobald wie möglich zu erreichen, wurde beschlossen, auf die Bür­gerbeteiligung zu verzichten, damit Bauwillige möglichst bald ihre Bauvorhaben realisieren können.

In der Sitzung des Stadtrates wurde auch festgelegt, daß die Min­destdachneigung in diesem Bereich 10° betragen soll.

Änderung des BebauungsplanesHimmelfeld I", 2.Abschnitt

Der Stadtrat hatte die Änderung des BebauungsplanesHimmel­feld 1, 2. Abschnitt beschlossen. Es ging um die Festsetzung dar zulässigen Dachformen. Im rechtskräftigen Bebauungsplan waren im Bereich zwischen der B 255 und der StraßeAm Him­melfeld" (im westlichen Bereich) und zwischen der StraßeAm Himmelfeld" und der Planbereichsgrenze am Himmelfeldwald nur Flachdächer Zugelassen. Über den übrigen (inneren) Bereich sieht der rechtskräftige Bebauungsplan neben Flachdächern auch Satteldächer mit einer maximalen Dachneigung von 18 0 vor.

Gegenstand des Änderungsverfahrens war es, daß der Stadtrat für den gesamten Planbereich alle drei Dachformen,Flachdächer sowie Sattel und Walmdächer bis maximal 18 °) zulassen wollte. Dies führte zu Bedenken der Kreisverwaltung im Genehmigungs­verfahren. Die Kreisverwaltung wollte zum einen ein Nebenein­ander von Flach-, Sattel- und Walmdächern vermeiden und zum anderen nach Möglichkeit die Flachdächer aus diesem Be­reich verbannen.

Um das Genehmigungsverfahren und damit die Rechtskraft des Bebauungsplanes nicht weiter zu verzögern, wurde zwischen Kreisverwaltung und Verbandsgemeindeverwaltung ein Kompro­mißvorschlag ausgearbeitet, der vom Haupt- und Finanzausschuß und Bauausschuß sowie nunmehr auch vom Stadtrat genehmigt wurde.

Gegenstand dieses Kompromisses ist folgendes:

1. Im bisherigen Flachdachbereich zwischen B 255 und Straße Am Himmelfeld" (im westlichen Bereich) und zwischen der StraßeAm Himmelfeld" und der Planbereichsgrenze am Himmelfeldwald werden außer Flachdächern auch Sattel- und Walmdächer bis zu einer maximalen Dachneigung von 18 0 zugelassen.

Für den inneren Bereich werden Sattel- und Walmdächer zuge­lassen mit einer Dachneigung zwischen 10 und 18° (also keine Flachdächer).

Der Stadtrat stimmte diesen Festsetzungen mehrheitlich zu, be- schloßdie Offenlage des Bebauungsplanes und bestimmte, daß die urgerbeteiligung in der Form durchgeführt werden soll, daß die Änderungsunterlagen während eines Zeitraumes von zwei °chen beim Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur einge-

Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur eingesehen werden können.

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haus­haltsjahr 1980

Gegenstand der überplanmäßigen Ausgabe für das Haushalts­jahr 1980 waren die Kosten für die Partnerschaftsfeiern (10 Jahre Städtepartnerschaft Tonnerre-Montabaur, 5 Jahre Städte­partnerschaft Bracklay-Montabaur). Im Haushaltsplan waren dafür 30.000,- DM veranschlagt. Insgesamt kostete die Part­nerschaftsfeier jedoch 45.000,- DM.

Der Stadtrat stimmte der Haushaltsüberschreitung durch ein­stimmigen Beschluß zu, zumai die Kostensteigerungen von der Verwaltung vorher angekündigt waren und die Ausgaben im wesentlichen mit dem Stadtrat abgestimmt waren.

Einleitung des Umlegungsverfahrens für das BaugebietHor- resser Berg" gern. § 47 BBauG

Der Stadtrat ordnete aufgrund der Vorschriften des Bundesbau­gesetzes für ein Teilgebiet des BebauungsplanesHorresser Berg", in das auch Teile der KatasterlagebezeichnungGruben­feld"Am Berg" undBauchhohl" einbezogen sind, die Umle­gung an

Das Umlegungsverfahren erhält nach dem Willen des Stadtrates die BezeichnungHorresser Berg". Es wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die Elgendorfer Straße (K 150) im Süden durch das Grubenfeld (K 151), im Westen durch die L 312. Der Umlegungsbeschluß wird in Kürze an dieser Stelle öffentlich bekanntgemacht. Dabei werden dann die einzelnen im Umle­gungsgebiet gelegenen Grundstücke aufgeführt. Es wurde weiter­hin beschlossen, einen Flächenbeitrag gern. § 58 Abs. 1 BBauG zu erheben, wenn der Umlegungsausschuß vom Verhältnis der Flächen ausgeht.

Beteiligung der Stadt an den Kosten für die Trennwand im Saal des Feuerwehrge.itahauses / DRK Erweiterungsbau

Mehrheitlich beschloß der Stadtrat, sich anden Kosten für die Installation einer Trennwand zwischen dem Unterrichtsraum und dem DRK-Erweiterungsbau mit 8.000,- DM zu beteiligen.

Die notwendigen Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt, die Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Die Kosten für die Installation dieser Trennwand wer­den 32.000,- DM betragen. Ursprünglich war vorgesehen, daß sich DRK und Verbandsgemeinde die Summe teilen. Wegen des Standortvorteils (es ist zu erwarten, daß der Saal überwiegend von Vereinen aus Montabaur genutzt wird) akzeptierte der Stadt­rat letztlich die Forderung auf Kostenübernahme.

Briefe aus den Partnerstädten Tonnerre und Brackley

Unter PunktVerschiedenes" gab Bürgermeister Mangels bekannt, daß in den letzten Wochen Briefe der Bürgermeister von Tonner­re und Brackley sowie der Vorsitzenden des jeweiligen Partner­schaftskomitees in Montabaur eingetroffen seien. Übereinstim­mend sei in all diesen Briefen ein positives Echo auf den Ablauf der Partnerschaftsfeier zu verzeichnen. Die Bürgermeister und Vorsitzenden der Partnerschaftskomitees dankten der Bevölke­rung der Stadt Montabaur und den Partnerschaftsgesellschaften für die herzl. und freundliche Aufnahme in Montabaur. Übereinstimmung bestehe auch in der Hoffnung, daß sich aus diesen Begegnungen weitere Aktivitäten zu Gunsten der Part­nerschaft entwickeln,

Sportplatz in Horressen

Unter diesem Punkt berichtete Bürgermeister Mangels über ein Gespräch mit den Vorständen des SV Horressen, der SG Horres­sen-Elgendorf und des TSV Elgendorf,

Es ging um die von der SPD-Fraktion initiierte Überlegung, ob statt der vorgesehenen Erneuerung des Sportplatzes in Horres­sen nicht ein gemeinsamer Sportplatz an der Waldschule in Hor­ressen gebaut werden sollte.