Montabaur 2/36/80
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt folgende Arbeiten öffentlich aus:
Los 1 -Neubau einer Erschließungsstraße mit Kanal
2.Abschnitt, Baugebiet „Alter Galgen", Montabaur ca. 1.100 m Kanal aus Beton und Steinzeugrohren,
ca. 550 m Wasserleitung aus duktilem Gußrohr,
550 m Straße in bit. Ausführung.
Los 2 Ausbau der Südstraße in Montabaur-Elgendorf, ca. 1.000 m? bituminöse Befestigung,
ca. 300 m2 Verbundsteinpflaster.
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr beträgt für Los 1 = 30,- und für Los 2 =
15,00 CM. Diese Schutzgebühr ist unter Angabe des Verwen - dungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe der Angebote ist:
LOS 1 Donnerstag, 25.9.1980, 9.30 Uhr
LOS 2 Freitag, 26.9.1980, 9.30 Uhr
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, einzureichen. Montabaur, den 30.Aug.1980 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.Mangels, Bürgerm.
Freitag, 19. Sept. 1980
von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
ÖffentL Bekanntmachungen
Öffentl. Bekanntmachung
über die Auslegung des Wählerverzeichnisses der Ortsgemeinden sowie der Stadt Montabaur und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 5. Oktober 1980.
I. Die Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Ortsgemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf sowie für die Wahlbezirke der Stadt Montabaur liegen in der Zeit vom 15. September 1980 bis 20. September 1980 zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 1 (Einwohnermeldeamt) öffeuatlich aus:
Montag, 15. Sept. 1980 Dienstag, 16. Sept. 1980 Mittwoch, 17. Sept. 1980 Donnerstag, 18. Sept.'1980
von 7.30 Uhr bis von 13.30 Uhr bis von 7.30 Uhr bis von 13.30 Uhr bis von 7.30 Uhr bis von 13.30 Uhr bis von 7.30 Uhr bis von 13.30 Uhr bis
12.30 Uhr 16.00 Uhr
12.30 Uhr
18.30 Uhr
12.30 Uhr 16.00 Uhr
12.30 Uhr 16.00 Uhr
Samstag, 20. Sept. 1980 von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Der Wahlberechtigte kann verlangen, daß in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist der Tag seiner Geburt unkenntlich gemacht wird.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
II. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 20.9. 1980 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur, Rathaus, Zimmer 1 (Einwohnermeldeamt) Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
III. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 14.9.1980 eine Wahlbenachrich tigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muß Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, daß er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
IV. Wer einen Wahlschein erhalten hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 153 Montabaur durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Brisf- wahl teilnehmen.
V. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirks aufhält,
b) wenn er seine Wohnung ab dem 1.9.1980 in einen anderen Wahlbezirk
— innerhalb der Gemeinde
— außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das| Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt worden ist,
verlegt,
c) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge KrankhM hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst| seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten J aufsuchen kann;
2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, daß er ohne sein Verschulden die Frist nach § 16 Abs. 10 der Bundeswahlordnung (bis zum 14.9.1980), die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlord-J nung (bis zum 14.9.1980) oder die Einspruchsfrist gegef das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahl j Ordnung (bis zum 20.9.1980) versäumt hat.
Die Börgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheins*r. 41, Pastfnch 7.
Te/efon (026 24) 3061-4. - Verantwortlich für den Inhalt: Walter K. Johnen.
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BURGERZEITUNG c3?fentlic L hen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen

