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«ontabaur 15/35/80

Herzlichen Glückwunsch

1,9.80 wird Frau Luise Merz, Bad Emser Str, 90 Jahre alt Die Ortsgemeinde gratuliert recht herzlich und wünscht alles Gute.

Oienststunden des Ortsbürgermeisters

Am Donnerstag, dem 28.8.1980, fallen die Dienststunden des Ortsbürgermeisters aus.

Verloren Gefunden:

Gefunden wurde eine Herren-Armbanduhr.

Der Verlierer kann sich bei der hiesigen Gemeindeverwaltung melden. Stahlhofen, Ortsbürgermeister

BebauungsplanIm Krautfeld - Oberes Dielkopffeld" der Orts- gemeinde Welschneudorf

Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 4.8.1980, Az. 610-13 nachstehende Geneh­migung erteilt:

Zudem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit gemäß §

11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. IS. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleuni­gung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvor­haben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Ver­bindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes, zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181), die Genehmigung erteilt. Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführ­ten Unterlagen:

a) Planurkunde

b) Text

c) Begründung

Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fas­sung vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich bekannt­gemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachs tr. 9, 5430 Mon­tabaur (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.

§ 24, Abs 6 Gemeindeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1) und

2. die E inberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Flurstücke;

Flur 2 Flurstücke:

120 teil*., 130 teilw., 131, 132, 133, 134

Es wird wie folgt umgrenzt:

Im Westen vom Gemeindewald

im Norden vomKleinen Dielkopf" und von Teilen der Ge­markungsbezeichnungIn den Dahlem" und Feldweg Nr. 73, im Osten von Teilen der GemarkungsbezeichnungIn den Dahlem", Feldweg Nr. 83 und der Landesstraße Nr. 327.

Im Süden von der vorhandenen Ortslage, Fußweg Goldgasse- Bleichstraße teilw., Fußweg Kreuzplatz - Bleichstraße und Bleich Straße teilw,

Welschneudorf, den 25.8.1980 Stahlhofen, Ortsbürgerm.

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.

§44 Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichne- ten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungsberechtigten

beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungs­plänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbe­achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

I2) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flä­chennutzungsplanes oder der Satzung.

Pop - Rock - Pep und Politik

Am Samstag, dem 30. August 1980,findet ab 16.00 Uhr in Höhn-Neuhochstein auf dem Grillplatz beim Hochstein eine Veranstaltung statt, zu der die Junge Union alle interessierten Jugendlichen im Westerwald herzlich einlädt Bei Pop, Rock u. Pep soll einmal in gemütl. Atmosphäre über Politik geredet wer­den, wobei die musikalischen Beiträge von bekannten Rock- Kapellen gestaltet werden. Themen wie Nord-Südkonflikt, Menschenrechte, Bundeswehr, Jugend und Freizeit im Wester­wald und viele andere stehen zur Diskussipn an. Der Weg zum Veranstaltungsplatz ist ab Höhn-Neuhochstein ausgeschildert.

Helmut Kohl spricht in Montabaur

Der CDU-Bundesvorsitzende Helmut Kohl kommt zu einer öffentlichen Kundgebung am Sonntag, dem 7. Sept.80, 11.00 Uhr, Finanzamtsvorplatz, nach Montabaur. Ab 10.30 Uhr spielt der Musikverein Westernohe. Der Start des intern. Radrennens Nassauer Löwe" wird wegen der Kundgebung von 11.30 Uhr auf 11.00 Uhr vorverlegt. Der Sonntagsgottesdienst findet we­gen der Kundgebung eine halbe Stunde später wie üblich und zwar um 12 Uhr in der Pfarrkirche St. Peter in Ketten statt.

Da am 7. Sept. 80 in Montabaur mit sehr viel Fahrzeugverkehr zu rechnen ist, bittet der CDU-Kreisverband die Parkplätze auf der Eichwiese, Alleestraße, zu benutzen. Die CDU richtet einen kostenlosen Pendelbusservice ein, der auch für die Gottes­dienstbesucher um 12.00 Uhr und für die Rückfahrt nach dem Gottesdienst zur Verfügung steht.