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Montabaur 9/35/80

baldigst an der Gestaltung des Schulhofes Weiterarbeiten.

Wir sind aber auf die tatkräftige Mithilfe versierter Ellern drin­gend angewiesen und laden darum interessierte Väter bzw.Mütter, dieu.a. bei Holz- bzw. Betonarbeiten helfen und weitere Anre­gungen geben können, herzlich zu einer Besprechung ein.

Der Elternabend findet statt

am Mittwoch, dem 3. September, abends um 19.30 Uhr in der Augst-Schule Neuhäusel.

EITELBORN:

Öffentl. Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesNörrenpfad" und Buchenstück" der Ortsgemeinde Eitelborn für das Grundstück Flur 9, Flurstück 4/1 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung vom 11.6.1980 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nörrenpfad" undBuchenstück" gemäß § 13 BBauG beschlos­sen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

daß im Bereich des Grundstückes Nr. 4/1, Flur 9 die Abstands­fläche zum Grundstück Nr. 6, Flur 9, zwischen Baugrenze und Grundstücksgrenze von 5,00 m auf 3,00 m reduziert wird.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vfereinfach- ten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gel- bachstr.9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststun­den sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Eitel­born während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen wer­den können.

§ 44 c Bundesbaugesetz

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichn­ten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungsberechtigten

beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz

Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungs­plänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbe­achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Ge­nehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungspla­nes oder der Satzung.

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­

nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Eitelborn oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht wor­den ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770),

Eitelborn, den 25.8.1980 Hümmerich, Ortsbürgermeister

SPD-Ortsgemeinderatsmitglieder der Augst,

einschließlich Simmern: Wir treffen uns am Montag, 1. Sept.80, im Mehrzweckraum (Kindergarten) in Simmern. Aktuelle Probleme der Kommunalpolitik werden diskutiert.

MGV Eitelborn 1866

Heute, Donnerstag, den 28. August 1980,um 20 Uhr ist wieder Chorprobe des MGV Eitelborn 1866 im VereinslokalZur Sporkenburg".

Möhnenverein Eitelborn

An unsere Ganztagstour am 13. Sept. 80 wird nochmals erin nert. Anmeldung bis 1. Sept. bei Ulrike Brang, Tel. 8374.

Kath. Frauengemeinschaft Eitelborn

Wir erinnern an unseren Kaffee-Nachmittag im Pfarrheim am Dienstag, dem 2, Sept. 80,um 14.30 Uhr.

Bitte Kaffee-Gedecke mitbringen.

Halbtagsausflug der Freiwilligen Feuerwehr

Hiermit laden wir alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Eitelborn und deren Frauen bzw. Bräute zu unserem diesjähri­gen Halbtagsausflug recht herzlich ein.

Der Ausflug findet in diesem Jahr aus terminlichen Gründen am Sonntag, dem 14.9.80,statt. Wir fahren ins Freilichtmuseum nach Kommern/Eifel, die genaue Abfahrtszeit wird noch be­kanntgegeben.

Grillabend auf dem Feuerwehrplatz - MG Mozart 1880

Am kommenden Samstag, dem 30.8., veranstalten wir einen Grillabend auf dem Feuerwehrplatz. Beginn 16.00 Uhr.

Alle Mitglieder mit ihren Angehörigen laden wir herzlich ein. Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt

Jahrgang 1942 Eitelborn

Am Freitag, dem 5.9.1980, treffen wir uns um 20 Uhr in der Gaststätte Westerwälder Hof zu einer Besprechung. Wir würden uns freuen, wenn auch die Neubürger, die hiermit herzlich ein­geladen sind, an dieser Besprechung teilnehmen würden.

Kirmesgesellschaft 1982

Hiermit laden wir alle Mitglieder der KG zu einer wichtigen Mitgliederversammlung am 4.9.1980, um 19.30 Uhr in der GaststätteWesterwälder Hof" recht herzlich ein.

KADENBACH:

Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am

DIENSTAG, dem 2. September 1980,um 20 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Auflagen der Kreis Verwaltung zum BebauungsplanOrtslage/Auf der Höh"

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Arbeitf am Umkleidegebäude auf dem Sportplatz

a) für Türen und Fenster