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Montabaur 5/34/80

Den Auftakt des Rock - Nachmittages wird die Gruppe Amadillo Texas" aus Mainz bilden. Die "Rocker vom Rhein" werden mit ihrer Musik, die durch eine starke Bläsergruppe ihren typischen Charakter erhält, das junge Publikum in die richtige Stimmung versetzen.

HINWEIS: Bei ungünstiger Witterung findet die Veranstaltung in der Aula der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur statt. Veranstalter: Stadt Montabaur Eintritt: 2,oo DM

Stellenausschreibunn

Die Ortsgemeinde OBERELBERT stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

GEMEINOF.ARBEITER

ein. Gesucht wird ein Mitarbeiter, der über einen handwerk­lichen Berufsabschluß oder eine entsprechende Berufserfahrung verfügt.

Der Mitarbeiter soll in Oberelbert wohnhaft und möglichst im Besitz des Führerscheins der Kl. III sein.

Die innerhalb der Ortsgemeinde vielfältig anfallenden Arbei­ten erfordern Zuverlässigkeit und handwerkliches Geschick.

Die Entlohnung erfolgt nach dem Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter der Gemeinden. Es erfolgt Anschluß an die Zusatzver­sorgungskasse.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterla­gen ( Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) umgehend an Herrn Ortsbürgermeister Oswald Weyand, 5431 Oberelbert.

ÖffenU Bekanntmachungen

Planfeststellung nach dem FStrG für die Umgestaltung der Anschlußstelle Diez der BAB A 3 - Köln - Ffm -;

Änderung bezüglich des Ausbaus der B 49 bis zum Ortsrand der Ortsgemeinde Nentershausen

- Anhörungsverfahren;

1. Die Erörterung beginnt am Freitag, dem 5.9.1980, 1o.oo Uhr in Montabaur, im Sitzungssaal der Verbandsgemein­deverwaltung , 543o Montabaur, Großer Markt (Rat­haus).

2 Die Teilnahme am Termin ist jedem, der sich von dem ge­planten Bauvorhaben betroffen fühlt, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigen ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, daß bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betrof­fenen) auch ohne ihn verhandelt werdenkann, daß verspä­tete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können und daß das Anhörungs­verfahren mit Schluß der Verhandlung beendet ist.

3.Die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen­den Kosten können nicht erstattet werden.

Mangels, Bürgermeister

Ausnahmegenehmigung - Bezirksregierung;-

Gemäß'§ 70 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

(StVZO) werden hiermit die Halter oder Betreiber von

selbstfahrenden Mähdreschern für die Dauer der diesjährigen

Ernteperiode

von der Vorschrift des § 32 Abs. 1 Nr. 1 b) StVZO (höchstzulässige Breite bei landwirtschaftlichen Arbeits­geräten von 3,o m )

in folgendem Umfange sowie unter folgenden Bedingungen und Auflagen befreit:

Selbstfahrende Mähdrescher dürfen mit einer Höchstbreite bis zu 3,5o m eingesetzt werden, wenn die Bodenverhältnisse eine überbreite Bereifung erforderlich machen.

Diese Regelung gilt auch für Mähdrescher, soweit angebaute Schneidwerke die höchstzulässige Breite des Fahrzeuges bis zu 3,5o m überschreiten.

Diese Ausnahme ist auf den Regierungsbezirk Koblenz beschränkt; sie gilt allgemein für alle Halter oder Betreiber von selbstfahrenden Mähdreschern auf welche die vorstehen­den Merkmale zutreffen.

Gleichzeitig wird in dem vorstehenden Umfang nach § 29 Abs. 3 StVO die Erlaubnis erteilt, die entsprechenden Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu benutzen.

BEDINGUNGEN UND AUFLAGEN

1. Dem Mähdrescher muß auf öffentlichen Straßen und Wegen ein Begleitfahrzeug zur Warnung des Gegenverkehrs voraus­fahren.

2. Das angebaute Schneidwerk muß in jedem Falle vorschriftsmäßig abgedeckt und ausreichend gesichert sein.

3 Die vorstehende Ausnahme wird nur wirksam, wenn der Haftpflichtversicherer schriftlich erklärt hat, daß der ge­setzliche Versicherungsschutz trotz der Abweichungen von den Vorschriften der StVO und StVZO in voller Höhe über­nommen wird.

Die Verwaltung informiert

Volkshochschule

der Verbandsgemeirrde Montabaur

Fahrt nach Marienstatt der Volkshochschule der Verbands­gemeinde Montabaur

Noch im Jubiläumsjahr des Heiligen Benedikt wollen wir unser schon lange geplante (Volkshochschulprogramm Veranstaltung Nr. 51) Fahrt nach Marienstatt unternehmen.

Eine gute Führung durch Kirche und Klosteranlagen sowie ein geschichtlicher Überblick des Benediktiner- und Zisterzienserordens gehören zum Programm.

Die Fahrt findet statt am Dienstag, 9. September 1980. Abfahrt um 15.oo Uhr von der Bushaltestelle Fröschpfort (Kalbswiese).

Unkostenbeitrag 8,oo DM.

Keramik - Kurs Nr. 82

Für neue Kursteilnehmer und alte Hobbymodelleure gibt es im Kurs für keramisches Arbeiten neue Möglichkeiten.

In einer heimischen Keramikfabrik haben die Kursteilnehmer Gelegenheit, an Töpferscheiben (6 Scheiben stehen zur Ver­fügung) zu arbeiten.

Kursdauer: 12 Abende mit je 2 Unterrichtsstunden Kursgebühren: 4o,oo DM + Material - und Brennkosten, die beim Kursleiter zu entrichten sind.

Ort: Töpferei Andresen, Haubachstraße 4,

(hinter dem Bahnhof)

Leitung: Detlef Andresen