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Montabaur 15/33/80

OBERELBERT:

Tierseuchenpolizeiliche Anordnung

Nachdem bei einem Fuchs im Bereich der Gemeinde Oberelbert Westerwaldkreis, amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde, w jrd aufgrund der §§ 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 2 (j 6 1909 (RGBl. I S. 519) in der Neufassung des Tierseuchenge setzesvom 28.3.1980 (BGBl. I S. 386 ff.) und § 1 des Preußischen Ausfuhrungsgesetzes vom 25.7.1911 (Ges.Sammlung S 149) in Fassung der Bekanntmachung vom 27.11.1968 (GVBI. 1968 Sonder-Nr. Koblenz, Trier, Montabaur S. 164) in Verbindung m jt §§ 2 und 12 Nr. 3 des Landesgesetzes über die Verkündung v0 n Rechtsverordnungen, Zuständigkeitsanordnungen und An­staltsordnungen vom 3.12.1973 (GVBI. S. 375) sowie der Ver­ordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl. I 5 444) wird folgendes angeordnet:

§ 1

Die Gemeinde Oberelbert einschließl ihrer Gemarkung wird zum gefährdeten Bezirk erklärt.

Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln wird erfol­gen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von drei Monaten seit Inkrafttreten dieser Anordnung.

§ 2

Für den gefährdeten Bezirk gilt folgendes:

Hunde, die nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dürfen in dem gefährdeten Bezirk außerhalb von ge­schlossenen Ortschaften und von Siedlungen

a) nur an der Leine geführt werden,

b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.

2. Hunde, die nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind, darf man außerhalb geschlossener Ortschaften und Sied­lungen frei umherlaufen lassen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.

3. Katzen darf man außerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen nicht frei umherlaufen lassen.

§ 3

Die für den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- und Forst­beamten werden ermächtigt, Hunde und Katzen, die entgegen

der Anordnung in § 2 angetroffen werden, einzufangen oder, luseair falls dies nicht möglich, zu töten, hra Für getötete Tiere kann eine Entschädigung nicht geltend ; en uw gemacht werden.

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2.) Seuchenverdächtige Haustiere und seuchenverdächtige gefangengehaltene, sonst wildlebende Tiere sind bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts sicher einzu­sperren, soweit nicht nach § 39 Abs. 1 des Viehseuchen­gesetzes die Tötung angeordnet ist.

Tote Tiere, die tollwutkrank oder seuchenverdächtig waren, muß der Besitzer oder derjenige, unter dessen Aufsicht die Tiere gestanden haben, bis zur unschädlichen Beseitigung vor Witterungseinflüssen schützen; er muß sicherstellen, daß Menschen und Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können.

§4

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden aufgrund des§ 76 Abs. 2 Nr. 2 des Viehseuchengesetzes in der Fassung »om 23.2.1977 (BGBL I S. 313) in Verbindung mit § 16 der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 11.3.1977 BGBl. I s. 444) wegen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geld- lu ß e geahndet.

§ 5

Diese viehseuchenpolizeiliche Anordnung tritt sofort in Kraft.

Montabaur,den 6 . August 1980

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises in Montabaur

Gruppenleiter

Wir möchten zurückschauen auf das vergangene Jahr. Gemein­sam wollen wir unsere bisherigen Aktivitäten neu organisieren und bestehende Fragen klären Dazu treffen wir uns am Mon tag, dem 18.8.80 um 19.30 Uhr im Pfarrheim.

Termine für die Firmvorbereitung

Firmgruppe 1 (H.Koschel, Montag, 18.30 Uhr Firmgruppe 2 (Hein) Dienstag, 16 Uhr Wiesenstraße

Firmgruppe 3 (Becker/Balmert) Dienstag, 19.00 Uhr Firmgruppe 4 (Jeschke) Dienstag, 13.00 Uhr Firmgruppe 5 (H.Jütto?r) Mittwoch, 19 00 Uhr (Schule) Firmgruppe 6 (Klaßmann) Mittwoch, 16 00 Uhr Senioren:

Am Dienstag, dem 19.8.80 findet unsere geplante Fahrt zur Burg Layen sowie an die Nahe und Rhein statt. Die Abfahrt erfolgt um 8.30 Uhr von der Kirche. Anmeldungen bis Samstag, den 16.8.80 nimmt Erwin Ferdinand entgegen.

SV 1928 Oberelbert

Ab Montag, dem 18.8.80 findet das Frauenturnen wieder statt, Wie vor den Sommerferien beginnt das Turnen um 19.30 Uhr im Saal der Gaststätte Borchard. Das Kinderturnen muß leider vorerst noch ausfallen.

SG Elbert -Welschneudorf

Die I. Mannschaft bestreitet am Donnerstag, dem 14.8.80. ein Freundschaftsspiel gegen Herschbach. Das Spiel beginnt um 18 Uhr auf dem Sportplatz in Oberelbert.

Jahrgang 1937

Am Samstag, dem 16. August 1980 treffen wir uns mittags um 13 Uhr an der Kirche.

Die Fußwanderung zur Studentenmühle wollen wir mit gutem Schuhwerk und bester Laune antreten.

Daß alle, auch zugezogene Bürger, zu dieser Wanderung eingela­den sind, ist selbstverständlich.

WELSCHNEUDORF:

Der SV 1920 Welschneudorf feiert am kommenden Wochen­ende (16./17.8.) sein 60-jähriges Vereinsjubiläum

Der Festausschuß hat ein bunt gemischtes 2-Tage Programm vorbereitet. Ganz Welschneudorf sowie die Bürger der umliegen den Orte (von Hamburg bis München) sind herzlich eingeladen mit uns zu feiern, sich aktiv zu beteiligen und sich unterhalten zu lassen.

Die Küche zu Hause kann kalt bleiben, sowohl auf dem Sport­platz als auch im Festzelt auf dem Dorfplatz werden reichlich Speisen und Getränke angeboten.

Bitte, nehmen Sie die einzelnen Programmpunkte den Fest­büchern und Plakaten, da der Platz hier nicht ausreicht, alles aufzuzählen. Nochmals: Seid alle herzlich willkommen.

Fahrt in die Landeshauptstadt Mainz

Der SPD-Ortsverein Oberelbert/Welschneudorf organisiert eine

Fahrt nach Mainz am 23. August 1980

Abfahrt 9.00 Uhr, Dorfplatz Welschneudorf

Geplant sind ein Besuch des Gutenberg-Museums oder eine

Besichtigung des Mainzer Domes.

Am Nachmittag nehmen wir teil am großen SPD-Volksfest in der Fußgängerzone mit Trachtenkapellen, Winzertanzgruppen, Jazz Groups usw. je nach Geschmack und Laune. Für Handkees mit Musik und anderen Spezialitäten ist gesorgt.