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Montabaur 4/33/80

Fortsetzung von Seite 2: - Öffentliche Mahnung - Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebe­nenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszu­schlägen (1 % pro Monat der auf volle DM 100,- abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Post­nachnahme eingezogen.

Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Az. anzugeben.

Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60) 108 000 - 603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 Montabaur, den 15. August 1980

Verbandsgemeinde Montabaur Verbandsgemeinde kasse

Wassergeld und Kanalgebühren - III. Rate fällig !

Wir weisen darauf hin, daß in Montabaur einschl. Stadtteilen so­wie in den Ortsgemeinden

Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Großholbach, Holler,

Horbach, Hübingen, Kadenbach, Neuhäusel, Niederelbert, Ober­elbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershau- sen, Welschneudorf

die Abschläge für das III Quartal 1980 am 15. August 1980

fällig sind.

Der Zahlungstermin ist unbedingt einzuhalten.

Bei Bankabbuchern wird die III. Rate in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfahren eingezogen.

5430 Montabaur, 12.8.1980

Verbandsgemeindewerk Montabaur Wasserversorgung

Zahlungstermin am 15. August 1980

Der Zahlungstermin III. Quartal, für die Gewerbe- und Grund­steuern steht an.

Wir möchten alle Steuerpflichtigen nochmals auf die Möglich­keit des Abbuchungsverfahrens hinweisen.

Nutzen Sie dieses Angebot und die Vorteile des Lastschriftein­zugsverfahrens, weil dann die Verbandsgemeindekasse für die rechtzeitige Einziehung der fälligen Beträge sorgt Terminversäumnisse Ihrerseits und zusätzliche Mahnkosten gibt es dann nicht mehr.

Öffentliche Bekanntmachung

B 49 - Südtangente Koblenz, III. Teil - Umgehung Neuhäusel - Vermessungs- und Baugrunduntersuchungsarbeiten

Das Straßenneubauamt Vallendar beabsichtigt, für den geplan ten Neubau der Bundesstraße 49 - Südtangente Koblenz, III.Teil, Umgehung Neuhäusel, Vorarbeiten durchzuführen.

Hierbei ist es erforderlich, daß in der Zeit von etwa August 1980 bis Dezember 1980 Vermessungs- und Baugrunduntersuchungs­arbeiten im Bereich des geplanten Neubaues der Bundesstraße durchgeführt werden. Diese Arbeiten umfassen das Einmessen von Höhen- und Polygonpunkten sowie das Niederbringen von Bohrungen und damit im Zusammenhang stehende Arbeiten. Diese Arbeiten sind vorgesehen in folgenden Gemarkungen: Gemarkung Eitelborn Flur 19, 20 und 21

Gemarkung Kadenbach Flur 12 und 13

Gemarkung Neuhäusel Flur 1, 2, 3, 4 und 9

Gemarkung Simmern Flur 7, 15 und 16

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Durchführung aller vorgenannten Arbeiten Einzelheiten der geplanten Baumaß­nahme, wie z.B. die Inanspruchnahme einzelner Grundstücke für die eigentliche Baudurchführung nicht erkennen lassen.

-ür Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit legt das Bundes­fernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung vom 1.10.1974 (BGBl. I, S 2413) in § 16a Abs. 1 fest, daß Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung entschädigungslos zu dulden haben.

Gemäß § 16a Abs. 2 des FStrG wird hiermit die Absicht,Vor­arbeiten durchzuiühren, den Eigentümern und sonstigen Nut­zungsberechtigten durch ortsübliche Bekanntmachung zur Kenntnis gegeben. Vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn wird ein Bediensteter unseres Amtes die direkt Betroffenen unmittelbar unterrichten.

Entstehen durch die Baugrunduntersuchungsarbeiten einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbar Vermögensnachteile, wird gemäß § 16 a Abs. 3 des FStrG eine angemessene Entschädigung geleistet. Seitens des Straßenneu­bauamtes Vallendar erfolgt die Entschädigung aufgrund von Gut­achten. Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, so setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag der Straßenbaubehörde oder des Berechtigten die Entschädigung fest. Vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören.

Sofern Betroffene gegen die vorgesehenen Arbeiten Einwände vorzutragen haben .werden diese gebeten, sich spätestens zwei Wochen nach dem Termin der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Straßenneubauamt Vallendar, Hellen­straße 9, 5414 Vallendar, zu äußern. Hierbei wird ortsabwesen­den Eigentümern die Bestellung eines Vertreters für ihre Grund- stücksangelegeheiten zugemutet.

Die Arbeiten werden von einer durch das Straßenneubauamt Vallendar beauftragten Firma durchgeführt. Es ist vorgesehen, dafür so wenig wie möglich Privatgelände in Anspruch zu neh­men. Alle Bohrlöcher und Schürfgruben werden nach Beendi­gung dar Arbeiten ordnungsgemäß verfällt. Soweit die Vermes­sungspunkte in landwirtschaftlich genutztes Gelände fallen, wer­den diese mindestens 30 cm unter Flur gesetzt, um die Flächen­bestellung nicht zu behindern.

Der Leiter des

Straßenneubauamtes Vallendar

In Vertretung: Sinn

Straßensperrung anläßlich des Seifenkistenrennens am 24.8.80

Aus Anlaß des Seifenkistenrennens am 24.8.80 muß die Albert- straße bis zur Kreuzung Siegstraße/Warthestraße und die gesamte Hunsrückstraße in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr für jeg­lichen Verkehr gesperrt werden. Gleichzeitig erfolgt eine Voll­sperrung aller in diesen Straßenzug einmündenden Straßen.

Der Anliegerverkehr wird jeweils bis zur Vollsparrung zugelasser. Die Umleitung für den Durchgangsverkehr erfolgt aus Richtung Koblenzer Straße über die Rhönstraße und die Weserstraße zur Elgendorfer Straße und umgekehrt. Die Umleitungsstrecke ist entsprechend beschildert.

Ausreichende Parkplätze für Besucher sind in der Hunsrückstraße und in der StraßeAm Fröschpfort" vorhanden.

Wir bitten die Autofahrer um Verständnis und Rücksichtnahme Verbandsgemeindeverwaltung Montabai» als Ortspolizeibehörde

(Beachten Sie bitte den Plan auf der nächsten Seite ! )