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Wochenblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden

Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.

Jahrgang 8

FREITAG, den 8. August 1980

Nummer: 32

Öffenti ßekonntmachungen

I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1980 vom 4.8.1980

l.

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14,12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 23.7.1980 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher DM auf nunmehr DM DM festgesetzt

a) im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen

254.100,- 13.620.900,- 13.875.000,-

die Ausgaben

254.100,- 13.620.900,- 13.875.000,-

§ 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

§ 5 Die Verbandsgemeindeumlage und die Benutzungsgebüh­ren für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden nicht geändert.

GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tei­len der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Mon­tabaur für das Haushaltsjahr 1980 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungs­ermächtigungen in Höhe von 790.000,- DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe

von 3.185.280,-DM

5430 Montabaur, den 23.7.1980 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises I.V. Schuth

Abt. 1 Az. 029/910-10 1.Kreisdeputierter

III. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom

11.8.1980 bis 20.8.80 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus. Montabaur, den 4.8.1980 Verbandsgemeindeverwaltung

(L.S.) Montabaur :

HINWEIS: Mangels, Bürgermeister

b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen

905.300,- 14.767.140, 15.672.440,-

die Ausgaben

905.300,- 14.767.140,- 15.672.440,-

§ 2 Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisheri­gen Festsetzung in Höhe von 3.008.150,- DM um 177.130,- DM erhöht und damit auf 3.185.280,- DM neu festgesetzt.

§ 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.925.000," DM um 2.835.000,-- DM erhöht und damit auf 6.760.000,- DM neu festgesetzt.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön nen, gegenüber dem iBürgermeister von Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht wor­den ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770)

DIENSTSTUNDEN der VERSANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwlese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602'2044, Vor* bondsbelgeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dlenstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.

KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheck* omt Frankfurt/Main Nr. 10800603.