Wochenblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Jahrgang 8
FREITAG, den 8. August 1980
Nummer: 32
Öffenti ßekonntmachungen
I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1980 vom 4.8.1980
l.
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14,12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 23.7.1980 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher DM auf nunmehr DM DM festgesetzt
a) im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen
254.100,- 13.620.900,- 13.875.000,-
die Ausgaben
254.100,- 13.620.900,- 13.875.000,-
§ 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
§ 5 Die Verbandsgemeindeumlage und die Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden nicht geändert.
GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1980 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 790.000,- DM
II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe
von 3.185.280,-DM
5430 Montabaur, den 23.7.1980 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises I.V. Schuth
Abt. 1 Az. 029/910-10 1.Kreisdeputierter
III. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom
11.8.1980 bis 20.8.80 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus. Montabaur, den 4.8.1980 Verbandsgemeindeverwaltung
(L.S.) Montabaur :
HINWEIS: Mangels, Bürgermeister
b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen
905.300,- 14.767.140,™ 15.672.440,-
die Ausgaben
905.300,- 14.767.140,- 15.672.440,-
§ 2 Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.008.150,- DM um 177.130,- DM erhöht und damit auf 3.185.280,- DM neu festgesetzt.
§ 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.925.000," DM um 2.835.000,-- DM erhöht und damit auf 6.760.000,- DM neu festgesetzt.
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön nen, gegenüber dem iBürgermeister von Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770)
DIENSTSTUNDEN der VERSANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwlese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602'2044, Vor* bondsbelgeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dlenstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheck* omt Frankfurt/Main Nr. 10800603.

