Montabaur 2/30/80
Omnibusse im Linienverkehr fahren lediglich den Bahnhofsvor- platz,die Haltestelle vor dem Postamt und die eingerichtete Haltestelle am Parkplatz „Fröschpfort" an.
III.
Umleitungsstraßen für Omnibusse sind:
a) aus Richtung Koblenz die Umgehungsstraße B 49 nach Limburg Rennerod-Siegen (B 255) und zur Autobahn Frankfurt- Köln und umgekehrt
b) aus Richtung Koblenz (B 49) die Abzweigung der Hunsrückstraße (vor der Westerwaldkaserne) Albertstraße, Fürstenweg, Freiherr-vom-Stein-Straße oder Elgendorfer Straße aus Richtung Horressen die L 312, K 151
c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert (L 327) dann wie unter b)
d) aus Richtung Holler (L 326)
1. nach Koblenz über die Peterstorstraße bis zur Abzweigung nach Koblenz am ehemaligen Kolpinghaus
2. zur Autobahn oder nach Limburg (B 49), Rennerod - Siegen (B 255) oder Richtung Staudt, Eschelbach, Eigendorf
Überden Verbindungsweg Pappelallee (unterhalb des Friedhofs) zwischen der L 326 und L 313
e) aus Richtung Gelbachtal ( L 313)
in Richtung Koblenz über die Auffahrt der Umgehungsstraße der B 49 oder wie unter d) 1. und 2.
f) aus Richtung Wirges ( L 300) oder Stadtteil Eigendorf nach Koblenz über die L 312 nach Horressen oder zur Autobahn über Eschelbach (L 300).
IV.
Umleitungsstraßen für Lkws sind:
a) aus Richtung Koblenz (B 49) und Stadtteil Horressen die Abzweigung der Rhönstraße (vor der Westerwaldkaserne), Weserstraße, Elgendorfer Straße
b) aus Richtung Horressen die L 312, K 151
c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert ( L 327) dann wie unter a)
d) im übrigen gelten die Umleitungsstrecken unter III.
V.
Umleitungsstraßen für Pkws
a) für Fahrzeuge, die nicht in das Stadtgebiet fahren, gelten die Umleitungen unter III.
b) für Fahrzeuge, die in das Stadtgebiet fahren, führt die Umleitung aus Richtung Bahnhofstraße über die Wallstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße und Albertstraße zum Parkplatz an der Fröschpfort bzw. zur Hunsrückstraße und zur L 327
c) aus Richtung Holler und Koblenz erfolgt die Umleitung über die Kolpingstraße, zum Parkplatz an der Fröschpfort bzw. über die Straße „An der Fröschpfort“ zur Albertstraße
VI.
Im Stadtgebiet stehen folgende Parkplätze zur Verfügung:
a) Parkgarage Konrad-Adenauer-Platz
b) Parkplatz an der Fröschpfort
c) Parkstreifen im Stadtgebiet
d) Parkplatz Eichwiese (Festplatz)
Die Umleitungsstrecken sind entsprechend beschildert. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Rücksichtnahme.
Repräsentative Zwischenzählung der Schweine am 1. Aug.igi
Aufgrund des Viehzählungsgesetzes in der Fassung vom 23 9 1973 (BGBl. I S. 1406) findet am obengenannten Tage einen präsentative Zwischenzählung der Schweine statt.
Auskunftspflichtig sind die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verh dert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten. Herrschen Viehseuchen oder bestehen An Ordnungen der Veterinärbeörden, die den Personenverkehr in den landwirtschaftlichen Betrieben beschränken, sind die Z ler von den Auskunftspflichtigen darauf hinzuweisen
Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Ausku te verweigert, nicht rechtzeitig erteilt, unrichtige Angaben ma oder sich weigert, den Zahlern das Betreten der Stalle und anderer Örtlichkeiten, in denen Vieh gehalten wird oder gehalte, den kann, zu gestatten,handelt ordnungswidrig. Die Ordnungs- Widrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Einzelangaben der Halter und die Feststellungen bei der Zahlung unterliegen der GEHEIMHALTUNG Ihre Benutzung zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig. Die Weiterleitung von Einzelangaben auf dem Dienstwege durch di erhebenden Behörden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörd» und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nen des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.
Vit Verwaltung informiert
Verwaltungsgliederungs-, Geschäftsverteilungs- und Dienstver- teilungsplan der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Nach § 15 (3) der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ist di Verbandsgemeindeverwaltung verpflichtet, die Bürger und Ein wohner über ihren Verwaltungsgliederungs und Geschäftsverteilungsplan zu unterrichten. Wir möchten mit unserer Inform: tion über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgehen und aucl den Dienstverteilungsplan bekanntgeben. Dadurch soll es dem Bürger, der sich an die Verbandsgemeindeverwaltung wenden möchte, ermöglicht werden, gleich „seinen" Sachbearbeiter zu erreichen. Nun wollen wir zum besseren Verständnis einige Hinweise zum Inhalt und Zweck der Pläne geben:
- Der GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN weist den Dezerne ten ihren Geschäftsbereich zu. Dezernenten sind in der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die hauptamtlichen Wahlbeamten (Bürgermeister und I. Beigeordneter)
- Der VERWALTUNGSGLIEDERUNGSPLAN ordnetdielzu- vor erfaßten und systematisch geordneten) Aufgaben der Verwaltung organisatorischen Einheiten zu. Bei der Verbam gemeindeverwaltung sind das die Abteilungen und Sachgebiete.
- Der DIENSTVERTEI LUNGSPLAN regelt die Verteilungde Aufgaben auf die vorhandenen Mitarbeiter. Bei dem nachfd gend abgedruckten Dienstverteilungsplan handelt es sich einen Auszug, der die Aufgaben (und die für sie zuständigen Sachbearbeiter) aufführt, die „Außenwirkung“ haben, also für den Bürger von Interesse sind. Die Aufgaben mit rein internem Charakter drucken wir nicht ab, weil dies der Übersichtlichkeit abträglich wäre.
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag i Verlag* Druck tinus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 7
Telefon (02624) 3061-4. • Verantwortlich für den Inhalt: Walter K. Johnen.
.. Quartalpreis DM 2,00. - Einzelstücke durch den Verlag zum Preis von DM 0,60 + Versandkosten.
B l |RßCP7F|T| I M /^WOCHENBLATT MIT
ur\vjc.r\^,ui 1 w im vj öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen

