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Montabaur 2/28/80

Öffentliche Ausschreibung

Die Gemeinde 5411 NEUHÄUSEL schreibt für den Neubau einer Friedhofshalle verschiedene Gewerke öffentlich aus.

Die Baumaßnahme umfaßt eine Einsegnungshalle mit 700 cbm umbauter Raum und ein Nebengebäude mit 250 cbm umbauter Raum.

AUSGESCHRIEBEN WERDEN:

Schutzgebühr

Los 1:

Erd-, Maurer-, Beton-, Stahlbeton-Isolie- rungs- und Entwässerungsarbeiten

DM

25.-

Los II:

Zimmererarbeiten

DM

25,--

Los III:

Dachdecker-, Klempner; Wandverschieferungsarbeiten

DM

15,-

Los IV:

Elektroinstallation

DM

15,-

Los V:

Decken- und Wandverschalung

DM

10.-

Interessenten können die Ausschreibungsunterlagen schriftlich beim Architekturbüro Horst Reichwein, Limburger Str. 55,

6254 Elz, anfordern.

Die Schutzgebühren sind unter Angaben des Verwendungs­zweckes auf das Konto der Kreissparkasse Limburg 30 350 367 einzuzahlen. Der Einzahlungsnachweis ist der Anforderung bei­zulegen.

Abgabetermine für die Angebote sind:

FREITAG, den 1.8.1980

10.00 Uhr Losl 10.15 Uhr Los II 10.30 Uhr Los III 10.40 Uhr Los V 10.50 Uhr Los IV

Angebote sind mit entsprechenden Aufschriften bis zu diesem Zeitpunkt bei der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG MONTABAUR, Gelbachstraße 9, Bauamt, 5430 MONTABAUR, einzureichen.

Montabaur, den 8.7.1980 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I.V. Reusch, I. Beigeordneter

Öfientl. bekanntmachungen

Einrichtung einer Fußgängerzone im Verlauf der L 326,Orts­durchfahrt Montabaur, von Samstag, dem 02. August 1980 bis Mittwoch, 06. August 1980

I.

Die Landesstraße 326, Ortsdurchfahrt Montabaur, wird anläß­lich der K i r m e s für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Sperrung beginnt am Samstag, dem 02. August 1980 um 6.00 Uhr und endet am Mittwoch, dem 06. August 1980 um 6.00 Uhr. In der Sperrzone innerhalb der Stadt liegen folgende Straßen:

die Bahnhofstraße

von der Ecke Wallstraße bis zum Kleinen Markt die Sauertalstraße

vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethen­straße

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der Kleine und Große Markt die Kirchstraße

vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethei Straße an der kath. Kirche

Alle in die vorgenannten Straßen einmündenden Se gassen werden durch die Schranken blockiert.

II.

Auf den Umleitungsverkehr für Fahrzeuge aller Art wird du Beschilderung der Ein- und Ausfahrtstraßen hingewiesen,

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Für den Fahrzeugverkehr im Innenbereich der Stadt ergebei

sich keine wesentlichen Behinderungen, da außerhalb der S; u.

zone ausreichende Verkehrsverbindungen bestehen. , ,

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Omnibusse im Linienverkehr fahren lediglich den Bahnhofsv platz,die Haltestelle vor dem Postamt und die eingerichtete Haltestelle am ParkplatzFröschpfort" an.

III.

Umleitungsstraßen für Omnibusse sind:

a) aus Richtung Koblenz die Umgehungsstraße B 49 nach L bürg Rennerod-Siegen (B 255) und zur Autobahn Frankf Köln und umgekehrt

b) aus Richtung Koblenz (B 49) die Abzweigung der Hunsrii Straße (vor der Westerwaldkaserne) Albertstraße, Fürsten! Freiherr-vom-Stein-Straße oder Elgendorfer Straße aus Ri tung Horressen die L 312, K 151

c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert (L 327) dannwi unter b)

d) aus Richtung Holler (L 326)

1. nach Koblenz über die Peterstorstraße bis zur Abzweig nach Koblenz am ehemaligen Kolpinghaus

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2. zur Autobahn oder nach Limburg (B 49), Rennerod­gen (B 255) oder Richtung Staudt, Eschelbach, Eigen

Über den Verbindungsweg Pappelallee (unterhalb des Fr hofs) zwischen der L 326 und L 313

e)

aus Richtung Gelbachtal ( L 313)

in Richtung Koblenz über die Auffahrt der Umgehungsst

der B 49 oder wie unter d) 1. und 2.

I

f) aus Richtung Wirges ( L 300) oder Stadtteil Eigendorf na Koblenz über die L 312 nach Horressen oder zur Autoba über Eschelbach (L 300).

IV.

Umleitungsstraßen für Lkws sind:

a) aus Richtung Koblenz (B 49) und Stadtteil Horressen die zweigung der Rhönstraße (vor der Westerwaldkaserne), W Straße, Elgendorfer Straße

b) aus Richtung Horressen die L 312, K 151

c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert ( L 327) dann« unter a)

d) im übrigen gelten die Umleitungsstrecken unter III.

V.

Umleitungsstraßen für Lkws:

a) für Fahrzeuge, die nicht in das Stadtgebiet fahren, gelten: Umleitungen unter III.

b) für Fahrzeuge, die in das Stadtgebiet fahren, führt die Um leitung aus Richtung Bahnhofstraße über die Wallstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße und Albertstraße zum Parkplat an der Fröschpfort bzw, zur Hunsrückstraße und zur L3!

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VERLAG

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Telefon (02624) 3061-4. - Verantwortlid} für den Inhalt: Walter K. Johnen. mm Quartalpreis DM 2,00. - Einze/sfucfce durch den Verlag zum Preis von DM 0,60 + Versandlisten.

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