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Montabaur 2/27/80

Stellenausschreibung

Die Stadt Montabaur stellt zum nächstmöglichen Zeit­punkt

1 Arbeiter

ein. Es wird ein Mitarbeiter gesucht, der beim Bauhof, insbesondere in den Anlagen der Stadt, eingesetzt wird.

Die Entlohnung richtet sich nach dem Bundesmanteltarif­vertrag für Arbeiter der Gemeinden. Es erfolgt Anschluß an die Zusatzversorgungskasse.

Ihre Bewerbung mit den allgemein üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) richten Sie bitte an die

Verbandsgemeindeverwaltung Personalamt Postfach 140 5430 Montabaur.

Das Personalamt erteilt auf Anfrage unverbindlich nähere Auskünfte.

offentl Bekanntmachungen

Auslegung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahl bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Die von den Gemeinderäten der Ortsgemeinden

Boden, Däubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görges- hausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach- Goldhausen, Simmern, Stahlhofen Untershausen, Welschneudorf sowie vom Stadtrat der Stadt Montabaur beschlossene Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen im Amts­gerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1981 - 1984 liegen gern. § 36 (3) GVG in der Zeit vom 7. Juli bis 14.Juli 1980 zu jedermanns Einsicht bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Rathaus, Zimmer 10, während der Dienststun­den aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vor­schlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach § 33 und § 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

5430 Montabaur, 1. Juli 1980

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur . Mangels, Bürgermeister

Montabaur Tel. 02602/2041, App. 82 in Verbindung setzen] Besitzer von Hunden und Katzen werden aufgefordert, in del genannten Zeitraum ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lass! da die ausgelegten Giftköder (Wirkstoff Cumarin) für die HaJ tiere schädlich sind.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, daß Vitamin K-Tablettenl als Gegenmittel zu dem Cumarin-Wirkstoff zu verwenden sinl Vitamin K-Tabletten sind in jeder Apotheke erhältlich.

I Klont

Wir weisen darauf hin, daß die Giftköder nach dem Ende del Bekämpfungsaktion aus Sicherheitsgründen von den Grund­stücken entfernt werden müssen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Die, l/erwaftung informiert

Rattenbekämpfungsaktion 1980

ln der Zeit vom 21.7.1980 bis 22.8.1980 wird im Bereich der gesamten Verbandsgemeinde eine Rattenbekämpfungsaktion durchgeführt.

Das Gift wird auf allen gemeindeeigenen Grundstücken, in der Kanalisation und an Fluß- und Bachläufen ausgelegt. Wir fordern alle Haus- und Grundstückseigentümer auf, sich an dieser Aktion zu beteiligen. Sie können sich ab sofort direkt mit dem Schäd­lingsbekämpfermeister Helmut Diefenbach, Thalheim/Limburg Tel. 06436/7509 oder mit der Verbandsgemeindeverwaltung

2. Ft

12 . 2 .

2.3.

I3.AF

I

Außerschulische Nutzung von Schulturnhallen während der | Sommerferien

Den sporttreibenden Vereinen stehen die Schulturnhallende| Verbandsgemeinde Montabaur entsprechend den jeweiligen Belegungsplänen auch wieder während der Sommerferien zur! Verfügung. Es handelt sich im einzelnen um dieTurnhallen fcj gender Schulen:

Joseph-Kehrein-Schule, Montabaur Waldschule Montabaur-Horressen Hauptschule Ruppach-Goldhausen Augst-Schule Neuhäusel Schulturnhalle Grundschule Horbach Lediglich in der Zeit vom 28.7. bis einschl. 13.8.1980 müsserl die Hallen wegen der erforderlichen Grundreinigung und evtl| Instandsetzungsarbeiten geschlossen bleiben. Hierfür bitten v die Vereine um Verständnis.

3,2

Hinweis zum Modernisierungsprogramm 1980

Wie uns die Kreisverwaltung mitteilte, können Investitions Zuschüsse für energieeinsparende Maßnahmen für 1980 nicht | mehr gewährt werden, da die Mittel hierfür vergriffen sind. Für die gleichen energieeinsparenden Maßnahmen können je­doch Aufwendungszuschüsse gewährt werden.

Die Aufwendungszuschüsse werden auf die Dauer von insgesaj 9 Jahren gewährt und zwar:

iDurcl [Nach! Ibekar lEichh [für dii ja) Sta bl Da |c)Un Id) Hj je) Ga IfIHo We |h) Hc

innerhalb von Schwerpunkten (§ 1 1 Abs. 3 ModEnGlj jeweils 3 Jahre in Höhe von 7,2 v.H,, 4,8 v.H. und 2,| v.H.

Alle ( Sen u Irung 1 der E

außerhalb von Schwerpunkten jeweils 3 Jahre in Hol] von 6 v.H., 4 v.H. und 2 v.H.

der förderungsfähigen, um die notwendigen Eigenlei-I stungen gekürzten und auf volle 100,- DM aufgerundl ten Kosten, höchstens bis zu 25.000,- DM je Wohnung. Hie| bei wird die vom Eigentümer (Antragsteller) zu erbringende Eigenleistung in Höhe von 15 % der Modernisierungs- und Instandsetzungskosten nicht bezuschußt.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -

lAuße Groß: Pude Die A Nachi

Entscheidungskriterien für die Gewährung von Zuschüssen zui Einrichtung kommunaler Jugendfreizeitstätten im Westerwalj kreis vom 29. April 1980

(.Verwendungszweck: 1,1. Mit dem Kreiszuschuß sollen

Hund:

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Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag, Verlag + Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinsfr. 41, Poslfoditl

Telefon (02624) 3061-4. - Verantwortlich für den Inhalt: Walter K. Johnen. mm Quartalpreis DM 2,00. - Einzelstücke durch den Verlag zum Preis von DM 0,60 + Versondkosfen.

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