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Montabaur 8/26/80

Western-Persiflage. Die näheren Daten zu unserem Sommerfest: Wann? 28.6.80, 14 Uhr

Wo? Elberthalle in Niederelbert

Unkostenbeitrag: 4,00 DM.

Programm:

Info-Stände, Musik, Filme, Spiel, Teestube, Ab 19 Uhr: Rock und Blues mit Object und Frankfurt City Blues Band. Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft Jugend/Elbertgemeinden.

MONTABAUR

Aus den Gemeinden

Öffentl. Bekanntmachung

über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 3 Katastergesetz vom 7. Dezember 1959 (GVBL S. 243,1960 S. 29), zuletzt geändert durch Landesoesetz vom 23. Dezember 1977 (GVBI. S. 459), BS 219-10

Das Liegenschaftskataster der Stadt Montabaur Gemarkung Horressen

ist aus Anlaß der Übernahme der Bodenschätzungsergebnisse und Abstellung des automatisierten Liegenschaftskatasters erneuert worden.

Die Ergebnisse der Erneuerung werden anstelle einer besonderen Mitteilung durch Offenlegung der Bücher, Karteien und Flur­karten des Liegenschaftskatasters in den Diensträumen des Katasteramtes Montabaur, Schloßweg 6 vom 15. Juli bis 14. August 1980 während der Dienststunden von 8.00 bis 12.00 Uhr

den Grundstückseigentümern und den Inhabern grundstücks­gleicher Rechte bekanntgegeben.

Mit Ablauf der Offenlegungsfrist treten die in das Liegenschafts­kataster übernommenen Angaben an die Stelle der bisherigen Angaben des Liegenschaftskatasters.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben kann innerhalb eines Monats nach Beendigung der Offenle­gung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem oben genannten Katasteramt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftl. Einlegung des Widerspruchs ist die Wi­derspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist,

Montabaur, den 19. Juni 1980 Siegel Katasteramt Rohrbacher, Vermessungsdirektor

Öffentl. Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesFarenau-Acker Mittelwald"

im Stadtteil Horressen;

hier: Bürgerbeteiligung gern. § 2 a BBauG.

Der Stadtrat von Montabaur hat die Änderung des o.a. Bebau ungsplanes beschlossen.

Gemäß § 2 a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bau­leitplanung zu ermöglichen.

Aus diesem Grunde gewähren wir Einsichtnahme in die Ent­wurfsplanung, die beim Bauamt der Verbandsgemeinde Mon­tabaur, Gelbachstr. 9, Zimmer 7, während der Dienstzeit

montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr in der Zeit vom 30.6.1980 bis 11.7.1980 ausliegt. Montabaur, den 19.6.1980 Mangels,Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesElisabethenstraße" hier: Bürgerbeteiligung gern § 2a BBauG.

Der Stadtrat von Montabaur hat die Aufstellung des o.a. Beba ungsplanes beschlossen.

Gemäß § 2a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Baute planung zu ermöglichen.

Aus diesem Grunde gewähren wir Einsichtnahme in die Ent­wurfsplanung, die beim Bauamt der Verbandsgemeinde Monta baur, Gelbachstr. 9, Zimmer 7, während der Dienstzeit montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18 30 Uhr in der Zeit vom 30.6.1980 bis 11.7.1980, ausliegt. Montabaur, den 19.6.1980

Mangels, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesGroße Alberthöhe" IV" der Stadt Montabaur

hier: Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG.

Der Stadtrat v.Montabaur hat die Änderung des o.a. Bebau­ungsplanes beschlossen. Die Änderung hat zum Inhalt, daß

1. entlang der Elgendorfer Straße - von Haus Müller bis FußJ Saarstraße - ein Parkstreifen angelegt wird

und

2. im Bereich des Flurstückes Nr. 409 (Saarstraße) ein Kinder]

Spielplatz ausgewiesen wird. |

Der Änderungsentwurf kann beim Bauamt der Verbandsgemel de Montabaur, Gelbachstr. 9, Zimmer 7, während der Dienstl zeit montags, mittwochs, donnerstags und freitags von I 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, I

dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr. I

in der Zeit vom 30.6.1980 bis 11.7.1980 eingesehen und dazu Stellung genommen werden. I

Montabaur, den 18.6.1980 I

Mangels, Bürgermeister I

Bürgergespräch mit dar CDU Montabaur I

Die CDU-Montabaur hat sich vor einiger Zeit mit einem Bür I gerbrief an Sie gewandt, indem sie die Voraussetzungen für I die Einrichtung einer Fußgängerzone in unserer Stadt darlegl Wir laden Sie heute sehr herzlich zu einem Bürgergespräch I über dieses Thema für I

MITTWOCH, den 2. Juli 1980, 19.30 Uhr in die I Aula der Joseph-Kehrein-Schule, I

Gelbachstraße, I

ein. I

Da über das -Wie - Wo und Wann - noch keine Entscheidungel gefallen sind, möchten wir gerne Ihre Vorstellungen und Merl nungen zur Fußgängerzone kennenlernen, um diese bei den I kommenden Abstimmungen und Festlegungen einbringen»! können. I

Als Gesprächspartner stehen neben der CDU-Montabaur, I Bürger aus Nachbarstädten gleicher Größenordnung, die beffl| eine Fußgängerzone eingerichtet haben, zur Verfügung. I Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger nutzen Sie diese Möglich-« keit zur aktiven Mitgestaltung unserer Stadt. I