Montabaur 16/24 / 80
EISBACHGEMEINDEN
GIROD
Standfestigkeit von Grabdenkmalen auf dem alten Friedhof in der Ortsgemeinde Girod
In öffentlichen Bekanntmachungen wurde schon häufig darauf hingewiesen, daß der Standfestigkeit von Grabmalen erhebliche Bedeutung zukommt. Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Girod ist kürzlich ein Kind durch einen umfallenden Grabstein verletzt worden. Die Gemeinden sind gesetzlich zur laufenden Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen verpflichtet, um so die notwendige Sicherheit für die Friedhofsbesucher zu gewährleisten.
Bei einer Kontrolle auf dem alten Friedhof in Girod wurde festgestellt, daß auf vielen Grabstätten die aufstehenden Steindenkmäler nicht mehr standfest sind.
Zur Vermeidung von Schäden und zur Abwendung von möglichen Haftungsansprüchen fordern wir die Unterhaltungsverpflichteten standunsicherer Grabstätten auf, umgehend einen Steinmetz mit der fachgerechten Beseitigung der Mängel zu beauftragen.
Soweit den Unterhaltungspflichtigen der Steinmetzbetrieb bekannt ist, der die Grabeinfassung verlegt und das Grabdenkmal errichtet hat, sind diese Betriebe zur sofortigen Behebung des Schadens verptiichtet, da in den meisten Fällen eine ungenügende Verdübelung des Grabdenkmales Ursache der Standunsicherheit ist.
Handwerker ( Maurer), können zur Behebung der Schäden ebenfalls aufgefordert werden, wenn sie die entsprechenden Kenntnisse besitzen.
Alle Schäden, die nach dieser Aufforderung durch standunsichere Grabsteine verursacht werden, gehen nicht mehr zu Lasten der Ortsgemeinde Girod, sondern sind von den Grabstätteninhabern zu vertreten.
Nachstehend aufgeführte Grabstätten wurden beanstandet:
Besondere Gefährdung, die ein sofortiges Umlegen des Grab-, denkmales erfordern, bestehen bei den Grabstätten
KINDERGRÄBER:
Walter Henkes Magdalena Henkes Rita Nattermann
ERWAC-HSENENGRÄBER
Mathias Frensch Anna Sturm
Heinrich Weiand - Anna Maria Weiand
Der Sockelaufsatz oder die Verbindung vom Grabsockel oder Grabdenkmal, haben sich bei folgenden Grabstätten gelöst:
KINDERGRÄBER:
Adelheid ( Farn. P. Reßmann)
Magdalene.
Schneider
ERWACHSENENGRÄBER:
Anna Speier geb. Henkes Heinrich Michel Margarete Meurer
Adam Opper
Peter Eid
Johann Schneider
Johann Heibel
Anna Maria Daum
Anton Schneider
Greta Henk
Maria Nink
Adam Meurer
Maria Anna Michel
Anna Schuth
Heinrich Lorenz
Klara Kühler
Josef Schaaf
Elisabeth Kraus
Anna Daum
Katharina Endres
Anita Ortseifer
Thekla Stahlhofen
Maria Meurer geb. Schöpping
Anna Thome
Alois Steinebach
Wilhelm Herrmann
Juliane Stahlhofen
Johann Meurer
Elisabeth Fein
Maria Schneider geb. Fein
Maria Schaaf geb. Sturm
Aloys Schneider
Wilhelmine Mosdzin geb. Soschinski
Richard Heibel
Peter Diefenbach
Christian Bauch
Mathias Jung
Melchior Schöpping
Matharina Gasser geb. Leiendecker
Maria Thome
Thekla Margaretha Fein
Katharina Metternich geb. Jung ( einschl. Einfassung)
Johann Krekel Veronika Speier geb. Flotha Katharina Eid geb. Thome Maria Anna Gerlach geb. Müller Johann Meurer Alfred Ortseifer
Wir bitten die Grabstätteninhaber, uns schriftlich, innerhalb von vier Wochen zu benachrichtigen, daß die Standunsicberhei behoben worden ist.
Dort wo eine direkte Gefährdung für Friedhofsbesucher durch standunsichere Grabdenkmale besteht, wird die Gemeinde durd Abheben und Umlegen dieser Grabsteine die bestehende Gefahr sofort beseitigen.
Montabaur, den 6. Juni 198o
Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde Montabaur
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates
Am Montag, dem 2„6.198o, trat der Ortsgemeinderat zu einer Arbeitssitzung zusammen. Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden u.a. folgende Beschlüsse herbeigeführt:
Befestigung des Weges Nr. 353 beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß die Befestigung des Weges I Nr. 353. Die Linienführung des Weges soll dabei so erfolgen,®! dieser an die Wegeparzellen 113 und 37o angebunden wird. I Hierdurch erübrigt sich eine Teilbefestigung des Weges 35o. |

