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Montabaur 16/24 / 80

EISBACHGEMEINDEN

GIROD

Standfestigkeit von Grabdenkmalen auf dem alten Friedhof in der Ortsgemeinde Girod

In öffentlichen Bekanntmachungen wurde schon häufig darauf hingewiesen, daß der Standfestigkeit von Grabmalen erhebliche Bedeutung zukommt. Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Gi­rod ist kürzlich ein Kind durch einen umfallenden Grabstein verletzt worden. Die Gemeinden sind gesetzlich zur laufenden Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen verpflichtet, um so die notwendige Sicherheit für die Friedhofsbesucher zu gewährleisten.

Bei einer Kontrolle auf dem alten Friedhof in Girod wurde festgestellt, daß auf vielen Grabstätten die aufstehenden Stein­denkmäler nicht mehr standfest sind.

Zur Vermeidung von Schäden und zur Abwendung von mög­lichen Haftungsansprüchen fordern wir die Unterhaltungsver­pflichteten standunsicherer Grabstätten auf, umgehend einen Steinmetz mit der fachgerechten Beseitigung der Mängel zu beauftragen.

Soweit den Unterhaltungspflichtigen der Steinmetzbetrieb bekannt ist, der die Grabeinfassung verlegt und das Grabdenk­mal errichtet hat, sind diese Betriebe zur sofortigen Behebung des Schadens verptiichtet, da in den meisten Fällen eine unge­nügende Verdübelung des Grabdenkmales Ursache der Stand­unsicherheit ist.

Handwerker ( Maurer), können zur Behebung der Schäden ebenfalls aufgefordert werden, wenn sie die entsprechenden Kenntnisse besitzen.

Alle Schäden, die nach dieser Aufforderung durch standunsi­chere Grabsteine verursacht werden, gehen nicht mehr zu Lasten der Ortsgemeinde Girod, sondern sind von den Grabstättenin­habern zu vertreten.

Nachstehend aufgeführte Grabstätten wurden beanstandet:

Besondere Gefährdung, die ein sofortiges Umlegen des Grab-, denkmales erfordern, bestehen bei den Grabstätten

KINDERGRÄBER:

Walter Henkes Magdalena Henkes Rita Nattermann

ERWAC-HSENENGRÄBER

Mathias Frensch Anna Sturm

Heinrich Weiand - Anna Maria Weiand

Der Sockelaufsatz oder die Verbindung vom Grabsockel oder Grabdenkmal, haben sich bei folgenden Grabstätten gelöst:

KINDERGRÄBER:

Adelheid ( Farn. P. Reßmann)

Magdalene.

Schneider

ERWACHSENENGRÄBER:

Anna Speier geb. Henkes Heinrich Michel Margarete Meurer

Adam Opper

Peter Eid

Johann Schneider

Johann Heibel

Anna Maria Daum

Anton Schneider

Greta Henk

Maria Nink

Adam Meurer

Maria Anna Michel

Anna Schuth

Heinrich Lorenz

Klara Kühler

Josef Schaaf

Elisabeth Kraus

Anna Daum

Katharina Endres

Anita Ortseifer

Thekla Stahlhofen

Maria Meurer geb. Schöpping

Anna Thome

Alois Steinebach

Wilhelm Herrmann

Juliane Stahlhofen

Johann Meurer

Elisabeth Fein

Maria Schneider geb. Fein

Maria Schaaf geb. Sturm

Aloys Schneider

Wilhelmine Mosdzin geb. Soschinski

Richard Heibel

Peter Diefenbach

Christian Bauch

Mathias Jung

Melchior Schöpping

Matharina Gasser geb. Leiendecker

Maria Thome

Thekla Margaretha Fein

Katharina Metternich geb. Jung ( einschl. Einfassung)

Johann Krekel Veronika Speier geb. Flotha Katharina Eid geb. Thome Maria Anna Gerlach geb. Müller Johann Meurer Alfred Ortseifer

Wir bitten die Grabstätteninhaber, uns schriftlich, innerhalb von vier Wochen zu benachrichtigen, daß die Standunsicberhei behoben worden ist.

Dort wo eine direkte Gefährdung für Friedhofsbesucher durch standunsichere Grabdenkmale besteht, wird die Gemeinde durd Abheben und Umlegen dieser Grabsteine die bestehende Gefahr sofort beseitigen.

Montabaur, den 6. Juni 198o

Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde Montabaur

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates

Am Montag, dem 26.198o, trat der Ortsgemeinderat zu einer Arbeitssitzung zusammen. Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden u.a. folgende Beschlüsse herbeigeführt:

Befestigung des Weges Nr. 353 beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß die Befestigung des Weges I Nr. 353. Die Linienführung des Weges soll dabei so erfolgen,®! dieser an die Wegeparzellen 113 und 37o angebunden wird. I Hierdurch erübrigt sich eine Teilbefestigung des Weges 35o. |