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Montabaur 14/24/80

ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT:

Sommerfest im Kindergarten

Am 22. 6. 198o ab 14.3o Uhr findet im Kindergarten Niederel­bert ein Sommerfest statt. Dazu laden wir alle Kinder und El­tern, Omas und Opas, Onkel und Tanten, Teenager und Seni­oren, Schulkinder und alle Leute die gerne Spaß mitmachen recht herzlich ein.

Es gibt viele lustige Spiele, eine Tombola, Kaffee und Kuchen, Würstchen und Spießbraten sowie Getränke und Eis.

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Niederelbert für das Jahr 198o vom 3. 6. 198o

l.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. 12. 1973 (GVBI. S.

419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh migung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 23. 5. 198o hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 198o wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 198o zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögens­haushalt erforderlich ist, wird auf 51.ooo,-- DM festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 15.000,-- DM festgesetzt.

1.127.ooo,~ DM 1.1 27.000,-- DM

793.000,- DM 793.000,- DM

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 22ov. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 24o v. H.

2. GEWERBESTEUER

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 32o v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 48,- DM

für den zweiten Hund 72,- DM

für jeden weiteren Hund 96,- DM.

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-PfalJ vom 14. 12. 1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde NiJ derelbert für das Haushaltsjahr 198o wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch

tigungen in Höhe von 15.ooo,- DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe

von 51.000,-DM

543o Montabaur, den 23. 5. 198o

Kreisverwaltung des i. A. Meckei

Westerwaldkreises

Abt. 1 Az.: o29/9o1-1o

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16. 6. 198o bisl 27. 6. 198o während der allgemeinen Dienststunden im Rathaul in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Niederelbert, den 3. 6. 198o

Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert Hübinger, Ortsbürgermeister

HINWEIS

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach diej öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen könj nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niederelbert oder d Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worl den ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalf

- GemO - vom 14. 12. 1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeinde­ordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI,| S. 77o).

Sportverein Blau-Weiß Niederelbert

Am Sonntag, dem 29. Juni 198o um 17.oo Uhr lädt der Sport! verein alle Mitglieder zu einer außerordentlichen Versammlung! ins Vereinslokal Keul ein.

Haupttagesordnungspunkt: Satzungsänderungen.

OBERELBERT:

Öffentliche Bekanntmachung

EINLADUNG

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Montag,] dem 16. Juni 198o um 19.3o Uhr im Gemeindehaus statt.

TAGESORDNUNG

- Öffentliche Sitzung -

1. Beratung und Beschlußfassung über die Gestaltung der FreiJ zeitanlage

2. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von Gej räten für die Tennisanlage

3. Beratung und Beschlußfassung über Maßnahmen zur Reno­vierung des Gemeindehauses

4. Beratung und Beschlußfassung über die Errichtung einer To| lettenanlage am Gemeindehaus

5. Beratung und Beschlußfassung über die Durchführung von Arbeiten an den Anlagen um die Grillhütte

6. Verschiedenes

5431 Oberelbert, 9. 6. 198o

Weyand, Ortsbürgermeister