Montabaur 8 / 22 / 80
Der Stadtrat stimmte dem Bebauungsplan in der vorgelegten Form zu und ordnete die Offenlage an. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Verfahren (Bürgerbeteiligung, Anhörung der Träger öffentlicher Belange, Offenlage) durchzuführen.
Zur Begründung der Ratsentscheidung wurde zunächst die Notwendigkeit eines öffentl. Kinderspielplatzes in diesem Bereich (neben dem privaten Kinderspielplatz des Gemeinnützigen Siedlungswerkes am Hochhaus) angeführt. Man war sich im Rat einig, daß bei der dichten Besiedlung des Gebietes ein Kinderspielplatz notwendig ist.
Die Anlegung des Parkstreifens wurde damit begründet, daß hinter dem jetzt vorhandenen Bürgersteig ein unbenutzter Grünstreifen liegt. Um für die angrenzenden und gegenüberliegenden Grundstückseigsntümer einen Parkraum zu schaffen, hielt man die Ailegung des Parkstreifens für erforderlich.
Festlegung von Straßennamen im Baugebiet „Bornrainsfeld" im Stadtteil Ettersdorf
Der Stadtrat beschloß , die Straße im Baugebiet „Bornrainsfeld" im Stadtteil Ettersdorf „Am Hitzenberg" zu nennen. Es handelt sich dabei um die Straße, die von der Straße „Am Bornrain" bis zum Wendehammer verläuft.
Zuvor war ein Antrag, die Straße „Am Dielweg" zu benennen, mehrheitlich abgelehnt worden.
Festlegung von Straßennamen im Bereich des Schul- und Sportzentrums in Montabaur
Für das Baugebiet „Schul- und Sportzentrum" wurden folgende Straßennamen festgelegt:
1. Das Anschlußstück an die von-Bodelschwingh-Straße bis zum Wendehammer erhält ebenfalls die Bezeichnung „von Bodel- schwingh-Straße"
2. Die Bezeichnung der „Humboldtstraße', bleibt für das Stück zwischen der Einmündung in die Mons-Tabor-Straße und den geplanten Wendehammer vor dem Aufbaugymnasium auf Dauer erhalten.
3. Die Fortführung der Humboldtstraße bis zum Busbahnhof erhält vorübergehand ebenfalls die Bezeichnung „Humboldtstraße". Nach Benennung der Hauptschule (jetzige Handelsschulgebäude) durch die Verbandsgemeinde sollte dieses Teil ’- stück nach Möglichkeit eine Bezeichnung in Anlehnung an den Namen der Hauptschule erhalten.
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Teilbereich der Elisabethenstraße (Anlegung von Parkflächen)
Der Siadtrat stimmte einstimmig bei einer Enthaltung der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Flurstücke 3332, 3331, 3330/4, 3330/2 und 3330/1 in der Flur 20 zu.
Der Planinhalt soll als Parkfläche ausgewiesen werden. Der Stadtrat stimmte dem vorgelegten Planentwurf zu und beschloß seine Offenlage. Es bestand im Stadtrat Einvernehmen darüber,daß diese Flächen als Parkraum benötigt werden, um im dortigen Bereich eine Verbesserung des Verkehrsflusses und der Parkmöglichkeiten zu schaffen.
Einleitung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet „In den Fichten - Auf der Trift" im Stadtteil Eigendorf
Der Stadtrat beschloß, für das Gebiet des Bebauungsplanes "In den Fichten" - Auf der Trift" die Umlegung einzuleiten. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung des Bebauungsplanes.
Das Umlegungsgebiet ist wie folgt begrenzt: Im Norden durch die Haydnstraße und den Feldweg Nr. 138/1, im Osten durch die Altstraße, im Süden durch die Baumbacher Straße und im Westen durch die Straße „Vor dem Forsthaus",
Es wurde gleichzeitig beschlossen, daß ein Flächenbeitrag nach § 58 Abs. 1 BBauG erhoben wird, wenn der Umlegungsausschuß vom Vernältnis der Flächen ausgeht.
Festsetzung des An/eiEs der Stadt am Ausbauaufwand für die Bürgersteige in der Alleestraße, der Bahnhofstraße und in Allmannshausen
Einstimmig wurde vom Stadtrat beschlossen, den Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Bürgersteige in der Alleestraße, der Bahnhofstraße und in Allmannshausen jeweils auf 40 v.H. festzusetzen Nach dem Kommunal- Abgabengesetz und der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Montabaur ist der Vorteil der Anliegerund der Allgemeinheit an ein Ausbaumaßnahme abzuwägen und ein entsprechender prozentualer Anteil der Gemeinde festzulegen. Die Rechtssprechung hat im Laufe der Zeit Leitlinien für die Bemessung des Gemeind anteiles entwickelt. In Anlehnung daran sah man für den Bürgeii steig an diesen klassifizierten Straßen einen Gemeindeanteil von 40 % als angemessen an.
Aufhebung der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Montabaur
Die Volkshochschule ist 1973 in die Trägerschaft der Verbands gemeinde übergegangen Dementsprechend war es ein formeller Akt zur Rechtsbereinigung, die alte Satzung der Stadt über die Volkshochschule aufzuheben.
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöf fen im Jahre 1980 j
Im Jahr 1980 erfolgt von einem beim Amtsgericht gebildeten Ausschuß die Wahl der Schöffen für den Gerichtsbezirk. Nach den entsprechenden Rechtsvorschriften haben die Gemeinden eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufzustellen,aus der vom Wahlausschuß die Schöffen endgültig gewählt werden. Die Zahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen richtet sich nach der Einwohnerzahl (3 v.T. der Einwohnerzahl! Dementsprechend waren für die Stadt Montabaur 37 Personen zu wählen. Es bestand im Stadtrat Übereinstimmung, daß Personen, die sich um dieses Amt aus eigener Initiative beworben haben, in jedem Fall in die Vorschlagsliste aufgenommen werda sollen. Die restlichen Personen kamen aufgrund der Vorschläge der Stadtratsfraktionen in die Vorschlagsliste. Die Verabschiedung der Vorschlagsliste erfolgte durch einstimmigen Ratsbeschluß. Nach den Verwaltungsvorschriften muß die Vorschlagsliste öffentlich bekanntgemacht werden. Dies erfolgt in Kürze an dieser Stelle zusammen mit den Schöffenlisten für die übrigen Gemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur,
Lärmschutzmaßnahmen im Stadtteil Eschelbach
Der Stadtrat beschloß den Ankauf von Grundstücken im Stadt-I teil Eschelbach in einer Größe von insgesamt rd. 9.700 qm. I Gleichzeitig wurde vom Stadtrat eine entsprechende außerplanmäßige Ausgabe beschlossen. Die Deckung soll durch eine I entsprechende Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erfolge«
Die Notwendigkeit des Grundstückserwerbs wurde wie folgt be-l gründet: I
Die Autobahnverwaltung beabsichtigt, den Stadtteil Eschelbach! durch die Errichtung einer Lärmschutzwand vor dem Lärm der! Autobahn zu schützen. Die Berichterstattung im Wochenblatt I der Verbandsgemeinde Montabaur vom 9. Mai 1980 über die I Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 5. Mai 1980 wal insofern unrichtig, als dort von einem Lärmschutzwall die Redel ist. Geplant ist die Errichtung einer Kunststoffwand. I
Durch diese Lärmschutzwand kann naturgemäß kein vollständig Lärmschutz gewährleistet werden. Aus diesem Grund soll alsflal kierende Maßnahme, ein Geländestreifen hinter der Lärmschutj wand aufgeforstet werden. I
In nichtöffentlicher Sitzung wurde vom Stadtrat u.a. beschlösse! daß der Festplatz der Stadt (Eichwiese) für das Fest des 125jäh| gen Jubiläums des MGV Mendelssohn-Bartholdy durch das Auf! bringen von grobkörnigem Basaltsand in einen besseren Zustanl versetzt werden sollte. Man war sich im Stadtrat einig, daß der I Platz, der durch verschiedene Baumaßnahmen in diesem Bereidl

