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Montabaur 4/22/80

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Gemeinde NEUHÄUSEL die Erschließung des Lampertsweges (Los I) und den Ausbau eines Teilstückes des Mittelweges (Los öffentlich aus:

ES FALLEN AN:

Los I:

2.100 m 2 700 m 2 600 m 2

Los II:

bituminierter Straßenbau Verbundpflaster 8 cm Verbundpflaster 10 cm

300 m 2 bityminierter Straßenbau

50 m 2 Verbundpflaster 8 cm

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 25,- DM für Los I und 5,- DM für Los 11 ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nach­weis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizule­gen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

für Los I, Dienstag, der 24.6.1980, 10.00 Uhr,

für Los II, Dienstag, der 24.6.1980, 10.15 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, den 20. Mai 1980

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister

Repräsentative Zwischenzählung der Rinder und Schafe am 3. Juni 1980

Aufgrund des Viehzählungsgesetzes in der Fassung vom 23.9.1973 (BGBl. I S. 1406) findet am o. g. Tage eine repräsentative Zwischenzählung der Rinder und Schafe statt.

Auskunftspflichtig sind die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert, so sind die mit der Viehzählung befaßten Familienmitglieder oder Betriebsangehörigen auskunfts- pflich+'g. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten. Herrschen Viehseuchen oder bestehen Anordnungen der Veterinär­behörden, die den Personenverkehr in den landwirt­schaftlichen Betrieben beschränken, sind die Zähler von den Auskunftspflichtigen darauf hinzuweisen.

Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Aus­künfte verweigert, nicht rechtzeitig erteilt, unrichtige An­gaben macht oder sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe und anderer Örtlichkeiten, in denen Vieh gehal­ten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben der Halter und die Feststellungen bei der Zählung unterliegen der Geheimhaltung. Ihre Benutzung zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig. Die Weiterleitung von Einzelangaben auf dem Dienstwege durch die erheben­den Behörden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Öffentliche Ausschreibung

Im Rahmen der Altstadtsanierung Montabaur werden folgend ABBRUCHARBEITEN einschließlich aller Nebenarbeiten öffentlich ausgeschrieben:

1. Scheune mit Massivdecke

ca.

800 m3

2. Lagerschuppen und Küchenanbau

anbau

ca.

90 m^

3. Wohnhaus, massiv

ca.

865 m3

Wirtschaftsgebäude, massiv

ca.

750 pi 3

Garagen, massiv

ca.

160 m3

Anbau, Holz

ca.

85 m3

Submission: im Sitzungssaal des

Rathauses in Montabaur,

am Freitag, den 13. Juni 1980 um 10.00 Uhr. in Anwesenheit der Bieter.

Ausschreibungsunterlagen können ab sofort angefordert wer­den bei

GfL-PLANUNGSGRUPPE BAD HOMBURG Hindenburgring 18 6380 Bad Homburg v.d.H.

Öffentl Bekanntmachungen

Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr

FRONLEICHNAM, 5. Juni:

Wegen des Feiertages Fronleichnam verschiebt sich die wöchi liehe Müllabfuhr in den Gemeinden, die üblicherweise donnen tags und freitags abgefahren werden, jeweils um einen Tag,d,| von Donnerstag auf Freitag usw.

Vk Verwaltung informiert

Sinnvolle und anregende Freizeitgestaltung

ABSCHALTEN VOM ALLTAG] STRESS

SCHWIMMEN | und SONNEN im HALLEN-1 und freibad]

der Verbandsgemeinde Montabaur BADEZEITENPLAN FÜR DAS OFFEN!-] LICHKEITSBAD:

Die BDrgerzeitvng erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, PosfMM

Telefon (02624) 3061-4. - Verantwortlich für den Inhalt: Walter K. Johnen.

Quartalpreis DM 2,00. - Emze/sfücke durch den Verlag zum Preis von DM 0,60 + Versandfcosfen.

BURGERZEITUNG (3FFEN T U C^HEN BEKANNTMACHUNGEN DER KOMMUNAL VERWALTUNG^