Montabaur 4/22/80
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Gemeinde NEUHÄUSEL die Erschließung des Lampertsweges (Los I) und den Ausbau eines Teilstückes des Mittelweges (Los öffentlich aus:
ES FALLEN AN:
Los I:
2.100 m 2 700 m 2 600 m 2
Los II:
bituminierter Straßenbau Verbundpflaster 8 cm Verbundpflaster 10 cm
300 m 2 bityminierter Straßenbau
50 m 2 Verbundpflaster 8 cm
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 25,- DM für Los I und 5,- DM für Los 11 ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
für Los I, Dienstag, der 24.6.1980, 10.00 Uhr,
für Los II, Dienstag, der 24.6.1980, 10.15 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, den 20. Mai 1980
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister
Repräsentative Zwischenzählung der Rinder und Schafe am 3. Juni 1980
Aufgrund des Viehzählungsgesetzes in der Fassung vom 23.9.1973 (BGBl. I S. 1406) findet am o. g. Tage eine repräsentative Zwischenzählung der Rinder und Schafe statt.
Auskunftspflichtig sind die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert, so sind die mit der Viehzählung befaßten Familienmitglieder oder Betriebsangehörigen auskunfts- pflich+'g. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten. Herrschen Viehseuchen oder bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr in den landwirtschaftlichen Betrieben beschränken, sind die Zähler von den Auskunftspflichtigen darauf hinzuweisen.
Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Auskünfte verweigert, nicht rechtzeitig erteilt, unrichtige Angaben macht oder sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe und anderer Örtlichkeiten, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Einzelangaben der Halter und die Feststellungen bei der Zählung unterliegen der Geheimhaltung. Ihre Benutzung zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig. Die Weiterleitung von Einzelangaben auf dem Dienstwege durch die erhebenden Behörden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Öffentliche Ausschreibung
Im Rahmen der Altstadtsanierung Montabaur werden folgend ABBRUCHARBEITEN einschließlich aller Nebenarbeiten öffentlich ausgeschrieben:
1. Scheune mit Massivdecke
ca.
800 m3
2. Lagerschuppen und Küchenanbau
anbau
ca.
90 m^
3. Wohnhaus, massiv
ca.
865 m3
Wirtschaftsgebäude, massiv
ca.
750 pi 3
Garagen, massiv
ca.
160 m3
Anbau, Holz
ca.
85 m3
Submission: im Sitzungssaal des
Rathauses in Montabaur,
am Freitag, den 13. Juni 1980 um 10.00 Uhr. in Anwesenheit der Bieter.
Ausschreibungsunterlagen können ab sofort angefordert werden bei
GfL-PLANUNGSGRUPPE BAD HOMBURG Hindenburgring 18 6380 Bad Homburg v.d.H.
Öffentl Bekanntmachungen
Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr
FRONLEICHNAM, 5. Juni:
Wegen des Feiertages Fronleichnam verschiebt sich die wöchi liehe Müllabfuhr in den Gemeinden, die üblicherweise donnen tags und freitags abgefahren werden, jeweils um einen Tag,d,| von Donnerstag auf Freitag usw.
Vk Verwaltung informiert
Sinnvolle und anregende Freizeitgestaltung
ABSCHALTEN VOM ALLTAG] STRESS
SCHWIMMEN | und SONNEN im HALLEN-1 und freibad]
der Verbandsgemeinde Montabaur BADEZEITENPLAN FÜR DAS OFFEN!-] LICHKEITSBAD:
Die BDrgerzeitvng erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, PosfMM
Telefon (02624) 3061-4. - Verantwortlich für den Inhalt: Walter K. Johnen.
Quartalpreis DM 2,00. - Emze/sfücke durch den Verlag zum Preis von DM 0,60 + Versandfcosfen.
BURGERZEITUNG (3FFEN T U C^HEN BEKANNTMACHUNGEN DER KOMMUNAL VERWALTUNG^

