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Montabaur - 22 - 21 - 80

Kreis-junger-Familien

Abfahrtzeiten der Parisfahrt: Oberelbert, Kirche 22.00 Uhr Niederelbert, Rathaus 22.10 Uhr, Montabaur, Elgendorfer Straße 1 9um 22.20 Uhr.

Firmung

Alle Jungen und Mädchen, die sich zur Firmung angemeldet haben, treffen sich zur Gruppeneinteilung und Organisations­absprachen am Donnerstag, dem 29. Mai um 18.00 Uhr im Pfarrheim Oberelbert.

Bitte 4,00 DM für Firmmappe mitbringen.

Die Firmkatecheten treffen sich am gleichen Tag um 19.00 Uhr zu einem Informationsaustausch im Pfarrheim.

Pfarrgemeinderat

Einladung zur Sitzung des Pfarrgemeintierates:

Donnerstag, 29.5.1980 um 20.00 Uhr, Pfarrheim.

WELSCHNEUDORF:

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Haushaltsjahr 1980 vom 6.5.1980

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Ge­nehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Auf­sichtsbehörde vom 28.4.1980 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haus­haltsjahr 1980 zur Finanzierung von Ausgaben im Ver­mögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 65.000,- DM festgesetzt.

§ 3

Verpflichtugngsvermächtigungen werden nicht veran­schlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v. H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 y. H'

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb

des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 36,-- DM

für den zweiten Hund 54,-- DM

für jeden weiteren Hund 72,-- DM.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Genehmigt nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für

Rheinland-Pfalz

Montabaur, den 28.4.1980

Kreisverwaltung Im Aufträge

des Westerwaldkreises (L.S.) gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.5.1980 bis 6.6.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Welschneudorf, den 6.5.1980

Ortsgemeindeverwaltu ng (L.S.) Welschneudorf

gez. Stahlhofen , Ortsbürgermeister

HINWEIS

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Welschneudorf oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zu­letzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21, Dezember 1978 (GVBI. S. 770).

Wildschaden-Bekämpfu ngsm ittel

Zur Bekämpfung von Feldwildschäden stehen in kleinen, hand­lichen, geruchfreien Packungen Abschreckungsmittel beim Jagdpächter Herrn Fritz Schotte oder Herrn Forstamtmann Alois Sanner abholbereit.

Nach allgemeiner Rechtsprechung aufgrund des §-32 des Bundesjagdgesetzes und des § 254 Bürgerliches Gesetzbuch liegt es auch im Interesse der Landwirte, von den angebotenen Wildschaden-Bekämpfungsmitteln Gebrauch zu machen.

Der Landwirt ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Wildschadens-Bekämpfungsmittel zu verwenden, da sonst eine 100%ige Schadensregulierung durch den Jagdpächter nicht zu erwarten ist.

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

SV 1920 Welschneudorf

Appell an alle Vereinsmitglieder und Gönner!

Wie sie ja schon zum größten Teil alle wissen, hat der Sport­verein die Säuberung der Vegetationsfläche auf unserem Dorf­platz übernommen. Der uns von der Ortsgemeinde zugesagte Geldbetrag hierfür, soll der Förderung unserer Sportjugend zu­gute kommen.

Wir bitten nun alle Sportsfreunde, vor allem auch die Männer, sich an dieser Aktion recht rege zu beteiligen. Unser erster "Hackgang" soll nun am Freitag, dem 23. Mai um 16.00 Uhr beginnen.

Bitte bringen Sie für diese Arbeiten das geeignete Handwerks­zeug mit (Karsten-, Hacken, Rechen und dergleichen, wenn möglich einige auch Körbe.)

Jeder Teinehmer erhält bei der Arbeit freie Getränke und nach der Arbeit im Vereinslokal "Zum Hannes" einen kleinen Imbiß- Nach Beendigung der Arbeit im Herbst (maximal sind es 6 Hack gänge), gibt es für alle beteiligten eine Abschlußfeier, evtl, machf wir einen schönen Ausflug.

567.000,- DM 567.000,- DM

414.000,- DM 414.000,- DM