Montabaur - 22 - 21 - 80
Kreis-junger-Familien
Abfahrtzeiten der Parisfahrt: Oberelbert, Kirche 22.00 Uhr Niederelbert, Rathaus 22.10 Uhr, Montabaur, Elgendorfer Straße 1 9um 22.20 Uhr.
Firmung
Alle Jungen und Mädchen, die sich zur Firmung angemeldet haben, treffen sich zur Gruppeneinteilung und Organisationsabsprachen am Donnerstag, dem 29. Mai um 18.00 Uhr im Pfarrheim Oberelbert.
Bitte 4,00 DM für Firmmappe mitbringen.
Die Firmkatecheten treffen sich am gleichen Tag um 19.00 Uhr zu einem Informationsaustausch im Pfarrheim.
Pfarrgemeinderat
Einladung zur Sitzung des Pfarrgemeintierates:
Donnerstag, 29.5.1980 um 20.00 Uhr, Pfarrheim.
WELSCHNEUDORF:
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Haushaltsjahr 1980 vom 6.5.1980
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 28.4.1980 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1980 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 65.000,- DM festgesetzt.
§ 3
Verpflichtugngsvermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v. H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 y. H'
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb
des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 36,-- DM
für den zweiten Hund 54,-- DM
für jeden weiteren Hund 72,-- DM.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Genehmigt nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz
Montabaur, den 28.4.1980
Kreisverwaltung Im Aufträge
des Westerwaldkreises (L.S.) gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.5.1980 bis 6.6.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Welschneudorf, den 6.5.1980
Ortsgemeindeverwaltu ng (L.S.) Welschneudorf
gez. Stahlhofen , Ortsbürgermeister
HINWEIS
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Welschneudorf oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21, Dezember 1978 (GVBI. S. 770).
Wildschaden-Bekämpfu ngsm ittel
Zur Bekämpfung von Feldwildschäden stehen in kleinen, handlichen, geruchfreien Packungen Abschreckungsmittel beim Jagdpächter Herrn Fritz Schotte oder Herrn Forstamtmann Alois Sanner abholbereit.
Nach allgemeiner Rechtsprechung aufgrund des §-32 des Bundesjagdgesetzes und des § 254 Bürgerliches Gesetzbuch liegt es auch im Interesse der Landwirte, von den angebotenen Wildschaden-Bekämpfungsmitteln Gebrauch zu machen.
Der Landwirt ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Wildschadens-Bekämpfungsmittel zu verwenden, da sonst eine 100%ige Schadensregulierung durch den Jagdpächter nicht zu erwarten ist.
Stahlhofen, Ortsbürgermeister
SV 1920 Welschneudorf
Appell an alle Vereinsmitglieder und Gönner!
Wie sie ja schon zum größten Teil alle wissen, hat der Sportverein die Säuberung der Vegetationsfläche auf unserem Dorfplatz übernommen. Der uns von der Ortsgemeinde zugesagte Geldbetrag hierfür, soll der Förderung unserer Sportjugend zugute kommen.
Wir bitten nun alle Sportsfreunde, vor allem auch die Männer, sich an dieser Aktion recht rege zu beteiligen. Unser erster "Hackgang" soll nun am Freitag, dem 23. Mai um 16.00 Uhr beginnen.
Bitte bringen Sie für diese Arbeiten das geeignete Handwerkszeug mit (Karsten-, Hacken, Rechen und dergleichen, wenn möglich einige auch Körbe.)
Jeder Teinehmer erhält bei der Arbeit freie Getränke und nach der Arbeit im Vereinslokal "Zum Hannes" einen kleinen Imbiß- Nach Beendigung der Arbeit im Herbst (maximal sind es 6 Hack gänge), gibt es für alle beteiligten eine Abschlußfeier, evtl, machf wir einen schönen Ausflug.
567.000,- DM 567.000,- DM
414.000,- DM 414.000,- DM

