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Montabaur 20 / 21 / 80

I. Mannschaft:

Am Pfingstsonntag fahren wir zu einem Fußballturnier nach Nomborn.

II. Mannschaft:

Am Pfingstmontag nehmen wir an einem Turnier in Eppenrod teil.

Die Abfahrtzeiten für beide Turniere bitte dem Aushang entneh­men.

Alte Herren:

Unsere Alten Herren spielten am Samstag gegen Offheim 3:3 und treffen am 24.5. auf die Alten Herren in Laurenburg. Beginn 17 Uhr. Abfahrt 16 Uhr.

NOMBORN:

Öffentliche Bekanntmachung

Zu dem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit gemäß §

11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl.

I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleuni­gung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvor­haben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Ver­bindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes, zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181), die Genehmigung erteilt. Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführ­ten Unterlagen:

a) Planurkunde

b) Text

c) Begründung

Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fas­sung vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich bekannt­gemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Ver-

fonta

BERUFUNG EINES NACHFOLGERS IN DEN ORTSGEMEINDE-bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 5430 Mon-

jingei an Elt

RAT

Nachdem Ratsmitglied Hermann Rörig verstorben ist, wird ge­mäß § 42 Abs. 3 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (KommunalWahlgesetz -KWG) zuletzt geändert durch Art. 6 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit höchsten Stimmenzahl Herr Karl-Heinz Schmitz, Mittelstraße 3, 5431 Nomboum in den Ortsgemeinderat berufen.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 69 Abs. 2 KWO öffentlich bekanntgemacht.

tabaur (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden, sowie bei der Ortsgemeinde Nomborn.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichn­ten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungsberechtigten

Die Kii ab loster nforir

5431 Nomborn, 19. Mai 1980

Bendel

Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter

beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn findet

am MITTWOCH, 28. Mai 1980, 20.00 Uhr im Sitzungssaal des

Gemeindehauses statt.

TAGESORDNUNG

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Verpflichtung des nachgerückten Ratsmitgliedes

2. Wahl des 2. Ortsbeigeordneten, Aushändigung der Ernennungs­urkunde, Vereidigung und Einführung in das Amt.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung einer Vor­schlagsliste für die Wahl der Schöffen.

4. Verschiedenes.

II.NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau des Zufahrt­weges zum Umkleidehaus des Sportvereins.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Planungs­arbeiten.

3. Verschiedenes.

5431 Nomborn, 20.5.1980 Bendel, Ortsbürgermeister

( 1 )

( 2 )

Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungs­plänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbe­achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flä­chennutzungsplanes oder der Satzung.

§ 24, Abs 6 Gemeindeordnung (Auszug)

VfR Nomborn 1920

Alle Frauen und Mädchen ab 16 Jahre, die an Gymnastik interes­siert sind, laden wir zu Trainingsstunden jeden Mittwoch ab 20 Uhr in die Schule ein.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Gemarkung Nomborn Flur 1

Flurstücke 248, 249, 250, 251, 252, 253/1, 253/2, 254, 256, 259/1, 259/2, 260, 255, 277, 279, 278 tlw, 262 tlw. 189 tlw.

öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanSchulstraße" der Ortsgemeinde Nomborn hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes 245 tlw, 246 tlw, 247 tlw. 285 tlw.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat Flur 2

mit Verfügung vom 12.5.1980 Az. 610-13 nachstehende Geneh- Flurstücke 62 tlw,,63/1 tlw, 66/1 tlw.

migung erteilt: Nomborn, den 20. Mai 1980 Bendel, Ortsbürgermeister

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