Montabaur 2/20/80
Öffenbi. ßekanntmachungen
Einrichtung einer Fußgängerzone im Verlauf der L 326, Ortsdurchfahrt Montabaur, am 18. Mai 1980
IV.
Umleitungsstraßen für Lkws sind:
a) aus Richtung Koblenz (B 49) und Stadtteil Horressen die Abzweigung der Rhönstraße (vor der Westerwaldkaserne Weserstraße, Elgendorfer Straße
b) aus Richtung Horressen die L 312, K 151
c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert (L 327), dann wie unter a)
d) im übrigen gelten die Umleitungsstrecken unter III.
Die Landesstraße 326, Ortsdurchfahrt Montabaur, wird anläßlich eines Flohmarktes für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Sperrung beginnt jeweils um 6.00 Uhr und endet um 21.00 Uhr. In der Sperrzone innerhalb der Stadt liegen folgende Straßen:
die Bahnhofstraße
von der Ecke Wallstraße bis zum Kleinen Markt die Sauertalstraße
vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße der Kleine und Große Markt
V.
Umleitungsstraßen für Pkws:
a) für Fahrzeuge, die nicht in das Stadtgebiet fahren, gelten die Umleitungen unter III.
b) für Fahrzeuge, die in das Stadtgebiet fahren, führt die Umleitung aus Richtung Bahnhofstraße über die Wallstraße, Frei- herr-vom-Stein-Straße und Albertstraße zum Parkplatz an der Fröschpfort bzw. zur Hunsrückstraße und zur L 327
c) aus Richtung Holler und Koblenz erfolgt die Umleitung über die Kolpingstraße, zum Parkplatz an der Fröschpfort bzw. übe! die Straße "An der Fröschpfort" zur Albertstraße.
die Kirchstraße
vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße an der kath. Kirche
Alle in die vorgenannten Straßen einmündenden Seitengassen werden durch Schranken blockiert.
II.
Auf den Umleitungsverkehr für Fahrzeuge aller Art wird durch
Beschilderung der Ein- und Ausfahrtstraßen hingewiesen.
Für den Fahrzeugverkehr im Innenbereich der Stadt ergeben sich keine wesentlichen Behinderungen, da außerhalb der Sperrzone ausreichende Verkehrsverbindungen bestehen.
Omnibusse im Linienverkehr fahren lediglich den Bahnhofsvorplatz, die Haltestelle vor dem Postamt und die eingerichtete Haltestelle am Parkplatz „Fröschpfort" an.
III.
Umleitungsstraßen für Omnibusse sind:
a) aus Richtung Koblenz die Umgehungsstraße B 49 nach Limburg, Rennerod - Siegen (B 255) und zur Autobahn Frankfurt - Köln und umgekehrt
b) aus Richtung Koblenz (B 49) die Abzweigung der Hunsrückstraße (vor der Westerwaldkaserne) Albertstraße, Fürstenweg, Freiherr-vom-Stein Straße oder Elgendorfer Straße
Aus Richtung Horressen die L 312, K 151
c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert (L 327), dann wie unter b)
d) aus Richtung Holler (L 326)
1. nach Koblenz über die Peterstorstraße bis zur Abzweigung nach Koblenz am ehemaligen Kolpinghaus
2. zur Autobahn oder nach Limburg (B 49), Rennerod - Siegen (B 255) oder Richtung Staudt, Eschelbach, .Eigendorf
Über den Verbindungsweg Pappelallee (unterhalb des Friedhofs) zwischen der L 326 und L 313
e) aus Richtung Gelbachtal ( L313)
in Richtung Koblenz über die Auffahrt der Umgehungsstraße der B 49 oder wie unter d) 1. und 2.
f) aus Richtung Wirges ( L 300) oder Stadtteil Eigendorf nach Koblenz über die L 312 naoh Horressen oder zur Autobahn über Eschelbach (L 300).
VI.
Im Stadtgebiet stehen folgende Parkplätze zur Verfügung:
a) Parkgarage Konrad-Adenauer-Platz
b) Parkplatz an der Fröschpfort
c) Parkstreifen im Stadtgebiet
d) Parkplatz Eichwiese (Festplatz)
Die Umleitungsstrecken sind entsprechend beschildert. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Rücksichtnahme.
Vit Verwaltung informiert
Bürgerberatung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Nach der Gemeindeordnung sollen die Gemeindeverwaltung im | Rahmen ihrer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten die Einwohner in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches beraten| und in Verwaltungsangelegenheiten Auskünfte erteilen. Diese Aufgaben werden für die Ortsgemeinden von der Verbandsgemeindeverwaltung wahrgenommen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur baut diesen Servil^ für ihre Bürger und Einwohner aus:
Entsprechend einer Empfehlung der Landesregierung werden diel Vordrucke und Antragsformulare für interessierte Bürger bereit| gehalten, für deren Bearbeitung andere Behörden zuständig sind. Die Verbandsgemeindeverwaltung will damit als die Behör-| de, die dem Bürger räumlich am nächsten ist und auch am häufin sten mit ihm Kontakt hat, Wege zu anderen Dienststellen erspa-l ren und es ermöglichen, mehrere Dinge in einem Hause zu erledij gen.
Dabei kann die Verbandsgemeindeverwaltung in Angelegenheit ten, für die andere Behörden zuständig sind, nur Übermittlersi also nur die Vordrucke für diese Behörden aushändigen. SoweiJ es möglich ist, werden die zuständigen Mitarbeiter aber mit Ra*[ und Tat zur Seite stehen.
Es können bei dec Verbandsgemeindeverwaltung folgende Antraj ge abgeholt werdeni
BESUCHSZEITEN bei der VERBANDSGEMEIN DEVERW ALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eich wiese), Mcntag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00. Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Vst- bandsbelgeordneter Reusch 02602 / 2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, (BLZ 57251010) Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, (BLZ 57052805) VoHubon* Montabaur Nr. 108, (BIZ 57291000} Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800603.

