Montabaur 9/19/80
Ortsgemeinde Eitelborn, ümlegungsausschuß Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur
Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Eitelborn hat am 18. April 1980 die Unanfechtbarkeit für den Umlegungsplan „Nör- renpfad und Buchenstück'', Gemarkung Eitelborn, die Unanfechtbarkeit festgestellt.
Als Tag der Unanfechtbarkeit gilt der 5. Mai 1980:
Von der Unanfechtbarkeit bleiben ausgeschlossen:
Ordn.Nr. 4 mit den Einlagegrundstücken 77/10, 80/6 und 78/7 der Flur 10 und dem Zuteilungsgrundstück 285 der Flur 10,
Ordn.Nr. 56 mit den Eimagegrundstücken 77/4, 77/8 und 78/5 der Flur 10 und dem Zuteilungsgrundstück 282 der Flur 10,
Ordn.Nr. 62 mit dem Einlagegrundsiück 77/11 und dem Zuteilungsgrundstück 286 der Flur 10,
Ordn.Nr. 68 mit den Einlagegrundstücken 78/4 und 80/5 der Flur 10 und dem Zuteilungsgrundstück 283 der Flur 10 sowie
Ordn.Nr. 1 mit dem Zuteilungsgrundstück 284 der Flur 10
Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 9.5.1980 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligtereine Besitzanzeige der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 20.5.1980 der Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn anzuzeigen, damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata - sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd.Nr. 11 des beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschl. 20.5.1980 auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Westerwald in Montabaur den fälligen Betrag eingezahlt oder mit der Ortsgemeinde Eitelborn Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.
Eitelborn, den 5. Mai 1980
Ortsgemeindeverwaltung
Umlegungsausschuß
Unterschrift, Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Zu einer erneuten Ratssitzung trafen sich die Ratsmitglieder am 23. April 1980 im Sitzungssaal des Gemeindehauses.
Eine umfangreiche Tagesordnung war wiederum abzuwickeln.
Veränderungssperre „Wässer" beschlossen Im Anschluß an den Beschluß über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Wässer" war es geboten, zur Sicherung der Planung für diesen Bereich die Satzung über eine Veränderungssperre zu beschließen.
Sinn und Zweck dieser Sperre liegt darin,
erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen
der Grundstücke sowie
nicht genehmigungsbedürftige und genehmigungspflichtige bauliche Anlagen auf den im Planbereich liegenden Parzellen zu verhindern. Der Rat stimmte dieser Satzung einstimmig zu.
Bebauungsplan „Streimerich" geändert
Dem Antrag eines Bürgers unserer Gemeinde, den Bebauungsplan „Streimerich" insoweit zu ändern, als an Stelle des jetzt vorhandenen Ökonomiegebäudes drei Wohnhaus-Baustellen geschaffen werden, wurde gleichfalls einstimmig entsprochen.
Bebauungsplan „Rest Helfensteinstraße" geändert Mit dem gleichen Abstimmungsergebnis sprach sich der Rat für die einfache Änderung des Bebauungsplanes „Rest Helfenstein- straße" aus.
Hierdurch wird die Anbindung des neu zu schaffenden Erschließungsweges, der parallel zur Helfensteinstraße verläuft, sinnvoller und kostengünstiger geregelt.
Streimerichweg wird ausgebaut
Die im Investitionsprogramm der Gemeinde nach Absprache mit der Verbandsgemeinde vorgesehen, wird noch in diesem Jahr mit dem Ausbau des Streimerichweges begonnen. Hinsichtlich der Ausbauart galt für den Rat bei seiner Entscheidung der Wille der Anlieger, die sich in der Anliegerversammlung mit großer Mehrheit für die Anlegung eines ca. 0,80 m breiten Bürgersteiges beiderseits der Fahrbahn von 4,50 m Breite aussprachen.
Der Ausbau in dieser Form wurde alsdann einstimmig beschlossen.
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufgestellt
Für die Wahl der Schöffen wurde seitens der Gemeinde folgende Vorschlagsliste aufgestellt:
1. Dieter Brand
2. Herbert Simon
3. Michael Knopp
4. Arthur Silberbauer
5. Ferdinand Knopp
6. Berthold Isbert
7. Walter Dombo
Eitelborn, Römerstraße Eitelborn, Hahnengasse Eitelborn, Helfensteinstraße Eitelborn, Höhenweg Eitelborn, Helfensteinstraße Eitelborn, Struthweg, Eitelborn, Schulstraße
„Auf der Haid" Neuhäusel passierte den Rat
Keine Bedenken wurden seitens der Gemeinde Eitelborn gegen die Bebauungsplanung „Auf der Haid" Neuhäusel vorgebracht. Der Rat stellte fest, daß Belange der Gemeinde Eitelborn nicht berührt werden.
Mit dem Straßenausbau „Nörrenpfad" wird Mitte Mai begonnen Im Verlauf der weiteren Sitzung konnte der Vorsitzende den Rat darüber informieren, daß die mit dem Ausbau des Neubaugebietes „Nörrenpfad" beauftragte Firma Gebr. Kilian & Söhne in Niederelbert ihre Arbeit Mitte Mai 1980 aufnehmen wird.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Männergesangverein „Mozart" Eitelborn
Am Montag, dem 12. Mai, besuchen wir das Sängerfest in Becheln. Abfahrt 19.30 Uhr ab Kirmesplatz, Westerwälder Hof. Wir besuchen die Veranstaltung in der Zeit der Chorprobe, so daß für den Sänger keine besondere Belastung auftritt.
MGV Eitelborn 1866
Am kommenden Freitag, dem 9. Mai 1980, wirkt der MGV Eitelborn 1866 beim Festabend des MGV „Friede" Becheln, mit. Die Veranstaltung findet in der neuen Dorfgemeinschaftshalle statt. Abfahrt des Omnibusses ist pünktlich um 19.30 Uhr ab Kirmesplatz (Gaststätte Westerwälder Hof). Nähere Einzelheiten werden in der Chorprobe am heutigen Donnerstag, 20 Uhr, Vereinslokal „Zur Sporkenburg" bekanntgegeben.
Jahrgangstreffen der 51-52 er
Am 16.5.80 treffen wir uns in der Gaststätte Nassauer Hof (Zer- bach). Unser Ausflug im Herbst 80 soll bei diesem Treffen festgelegt und organisiert werden.

