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Montabaur 9/19/80

Ortsgemeinde Eitelborn, ümlegungsausschuß Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur

Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Eitelborn hat am 18. April 1980 die Unanfechtbarkeit für den UmlegungsplanNör- renpfad und Buchenstück'', Gemarkung Eitelborn, die Unanfecht­barkeit festgestellt.

Als Tag der Unanfechtbarkeit gilt der 5. Mai 1980:

Von der Unanfechtbarkeit bleiben ausgeschlossen:

Ordn.Nr. 4 mit den Einlagegrundstücken 77/10, 80/6 und 78/7 der Flur 10 und dem Zuteilungsgrundstück 285 der Flur 10,

Ordn.Nr. 56 mit den Eimagegrundstücken 77/4, 77/8 und 78/5 der Flur 10 und dem Zuteilungsgrundstück 282 der Flur 10,

Ordn.Nr. 62 mit dem Einlagegrundsiück 77/11 und dem Zu­teilungsgrundstück 286 der Flur 10,

Ordn.Nr. 68 mit den Einlagegrundstücken 78/4 und 80/5 der Flur 10 und dem Zuteilungsgrundstück 283 der Flur 10 sowie

Ordn.Nr. 1 mit dem Zuteilungsgrundstück 284 der Flur 10

Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt­gegeben.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 9.5.1980 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand er­setzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligtereine Besitzanzeige der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 20.5.1980 der Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn anzuzeigen, damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata - sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd.Nr. 11 des beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeich­nis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unan­fechtbarkeit fällig werden.

Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschl. 20.5.1980 auf das Konto der Verbandsgemeinde Monta­baur Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Westerwald in Montabaur den fälligen Betrag eingezahlt oder mit der Ortsgemeinde Eitel­born Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.

Eitelborn, den 5. Mai 1980

Ortsgemeindeverwaltung

Umlegungsausschuß

Unterschrift, Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Zu einer erneuten Ratssitzung trafen sich die Ratsmitglieder am 23. April 1980 im Sitzungssaal des Gemeindehauses.

Eine umfangreiche Tagesordnung war wiederum abzuwickeln.

VeränderungssperreWässer" beschlossen Im Anschluß an den Beschluß über die Aufstellung eines Bebau­ungsplanesWässer" war es geboten, zur Sicherung der Planung für diesen Bereich die Satzung über eine Veränderungssperre zu beschließen.

Sinn und Zweck dieser Sperre liegt darin,

erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen

der Grundstücke sowie

nicht genehmigungsbedürftige und genehmigungspflichtige bauliche Anlagen auf den im Planbereich liegenden Parzellen zu verhindern. Der Rat stimmte dieser Satzung einstimmig zu.

BebauungsplanStreimerich" geändert

Dem Antrag eines Bürgers unserer Gemeinde, den Bebauungs­planStreimerich" insoweit zu ändern, als an Stelle des jetzt vorhandenen Ökonomiegebäudes drei Wohnhaus-Baustellen geschaffen werden, wurde gleichfalls einstimmig entsprochen.

BebauungsplanRest Helfensteinstraße" geändert Mit dem gleichen Abstimmungsergebnis sprach sich der Rat für die einfache Änderung des BebauungsplanesRest Helfenstein- straße" aus.

Hierdurch wird die Anbindung des neu zu schaffenden Erschlie­ßungsweges, der parallel zur Helfensteinstraße verläuft, sinnvol­ler und kostengünstiger geregelt.

Streimerichweg wird ausgebaut

Die im Investitionsprogramm der Gemeinde nach Absprache mit der Verbandsgemeinde vorgesehen, wird noch in diesem Jahr mit dem Ausbau des Streimerichweges begonnen. Hinsichtlich der Ausbauart galt für den Rat bei seiner Ent­scheidung der Wille der Anlieger, die sich in der Anliegerver­sammlung mit großer Mehrheit für die Anlegung eines ca. 0,80 m breiten Bürgersteiges beiderseits der Fahrbahn von 4,50 m Breite aussprachen.

Der Ausbau in dieser Form wurde alsdann einstimmig beschlos­sen.

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufgestellt

Für die Wahl der Schöffen wurde seitens der Gemeinde folgen­de Vorschlagsliste aufgestellt:

1. Dieter Brand

2. Herbert Simon

3. Michael Knopp

4. Arthur Silberbauer

5. Ferdinand Knopp

6. Berthold Isbert

7. Walter Dombo

Eitelborn, Römerstraße Eitelborn, Hahnengasse Eitelborn, Helfensteinstraße Eitelborn, Höhenweg Eitelborn, Helfensteinstraße Eitelborn, Struthweg, Eitelborn, Schulstraße

Auf der Haid" Neuhäusel passierte den Rat

Keine Bedenken wurden seitens der Gemeinde Eitelborn gegen die BebauungsplanungAuf der Haid" Neuhäusel vorgebracht. Der Rat stellte fest, daß Belange der Gemeinde Eitelborn nicht berührt werden.

Mit dem StraßenausbauNörrenpfad" wird Mitte Mai begonnen Im Verlauf der weiteren Sitzung konnte der Vorsitzende den Rat darüber informieren, daß die mit dem Ausbau des Neubau­gebietesNörrenpfad" beauftragte Firma Gebr. Kilian & Söhne in Niederelbert ihre Arbeit Mitte Mai 1980 aufnehmen wird.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

MännergesangvereinMozart" Eitelborn

Am Montag, dem 12. Mai, besuchen wir das Sängerfest in Becheln. Abfahrt 19.30 Uhr ab Kirmesplatz, Westerwälder Hof. Wir be­suchen die Veranstaltung in der Zeit der Chorprobe, so daß für den Sänger keine besondere Belastung auftritt.

MGV Eitelborn 1866

Am kommenden Freitag, dem 9. Mai 1980, wirkt der MGV Eitelborn 1866 beim Festabend des MGVFriede" Becheln, mit. Die Veranstaltung findet in der neuen Dorfgemeinschafts­halle statt. Abfahrt des Omnibusses ist pünktlich um 19.30 Uhr ab Kirmesplatz (Gaststätte Westerwälder Hof). Nähere Einzel­heiten werden in der Chorprobe am heutigen Donnerstag, 20 Uhr, VereinslokalZur Sporkenburg" bekanntgegeben.

Jahrgangstreffen der 51-52 er

Am 16.5.80 treffen wir uns in der Gaststätte Nassauer Hof (Zer- bach). Unser Ausflug im Herbst 80 soll bei diesem Treffen fest­gelegt und organisiert werden.