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Montabaur 6 / 19/80

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich,wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Ge­meinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungs planes oder der Satzung.

§ 24 , Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung be­gründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Gemarkung Horressen

Im Norden: Parzelle 1292/4, Heidweg tlw. Parz. 1350/12,

1350/13 sowie die Parzellen 1352/3, 1353/1 bis 1368/1 ebenso Flurgrenze zur Flur 3 tlw.

Im Osten: die Niederelberter Straße (L 312)

Im Süden: der Feldweg 2373 und Parz. 1309

Im Westen: der Feldweg 2377

Montabaur, den 6. Mai 1980 Mangels, Bürgermeister

Stadt Montabaur

Aus der gemeinsamen Sitzung des Bau-, Haupt- und Finanzaus­schusses am 5.5.1980

Ausbau des Vorderen Rebstockes beschlossen

Im Rahmen der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses wurde die Ausbauart des Vor- .deren Rebstockes festgelegt. Dem Beschluß der Ausschüsse ist im wesentlichen folgendes zu entnehmen:

1. Der Ausbau des Vorderen Rebstockes erfolgt noch im Jahre 1980

2. Die Straße erhält eine Pflasterung in hellgrauem Granitstein

3. Der Ausbau erfolgt ohne abgrenzende Bürgersteige, also Pflasterung von Haus zu Haus. Unterbrechungen innerhalb der gesamten Fahrbahnbreite sollen durch Blumenkübel und Laternenmasten erfolgen.

Hierdurch soll der Fußgänger geschützt und der Autofahrer zur Herabsetzung der Geschwindigkeit angeregt werden.

4. Die Beleuchtung des Vorderen Rebstockes erfolgt dementspre' chend durch Laternenmasten (keine Überspannungen und keine Bogenlampen)

5. Die Beratung über die Ausbauart und die Finanzierung der Maßnahme für den Hinteren Rebstock soll in nächster Zeit erfolgen.

Ausbau der Toilettenanlage am Dorfgemeinschaftshaus in Eigen­dorf

In der sich anschließenden Sitzung des Haupt- und Finanzaus­schusses wurde u.a. die Auftragsvergabe der Sanitär-Installation sowie der Elektro-Installation für den Toilettenausbau am Dorf­gemeinschaftshaus in Eigendorf beschlossen.Die Kosten für beide Alaßnahmen betragen rd. 30.000,- DM.

Lärmschutzmaßnahmen im Stadtteil Eschelbach

Bürgermeister Mangels erläuterte, daß die Bundesautobahnver­waltung beabsichtigt, Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 3 Strecke Frankfurt-Köln im Bereich der bebauten Ortslage des Stadtteiles Eschelbach durchzführen.

Die Gesamtlänge der Lärmschutzanlage beträgt 920 m. Auf eiJ Länge von 470 m soll eine Schutzwand mit einer Höhe von 2/ m errichtet werden. Auf der verbleibenden Strecke von 450m soll ein 3 m hoher, 10 m breiter Erdwall aufgeschüttet werden,

Da diese Einrichtung jedoch naturgemäß den von der Autobahr ausgehenden Verkehrslärm nicht vollständigschlucken" kann wurde erörtert, ob als flankierende Maßnahme die Aufforstung der unmittelbar an die Autobahn angrenzenden Grundstücksfg chen durchgeführt werden soll.

Voraussetzung hierfür ist jedoch der Ankauf der betroffenen & ländeflächen, da die Stadt in diesem Bereich kaum Eigentums- fächen besitzt.

Vorverhandlungen der Verwaltung mit den betroffenen Gruni Stückseigentümern hatten ergeben, daß grundsätzlich eine Ver­kaufsbereitschaft besteht. Die notwendigen Kosten für den Ankauf der Grundstücke belaufen sich nach den Berechnungen der Verwaltung auf ca. 50.000,- DM.

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses befürworteten das geplante Vorhaben.- diese Maßnahme trägt letztlich auch zu einer Verschönerung des Landschaftsbildes dar - und beauf­tragten die Verwaltung mit dem Ankauf der erforderlichen Grundstücke.

SPD Montabaur

Am Freitag, dem 9. Mai.um 19.30 Uhr findet im Lokal Faber, Limburger Straße, eine parteiöffentliche Vorstandssitzung stal

Flohmarkt in Montabaur

In diesem Jahr findet der traditionelle Flohmarkt am Sonntag, dem 18. Mai,statt. Jeder kann verkaufen - Neuwarenhändler ausgeschlossen.

Polizeibericht

In den Jagdrevieren Montabaur und Eigendorf wurde in der Zeit von Mitte April bis Anfang Mai von unbekannten Tätern 7 Hochsitze beschädigt.

Für die Benennung der Täter hat der Geschädigte eine Belohn« von 1.000,- DM ausgesetzt.

Kirmesgesellschaft Montabaur-Elgendorf 1980

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, daß wir in den nächst Tagen ausgeblasene Eier für die Herstellung des Kirmesbaumes benötigen.

Wir bitten daher alle Hausfrauen die ausgeblasenen Eierzusamj mein.

Bund der Vertriebenen, Ortsverband Montabaur

Meine lieben Mitglieder des Ortsverbandes Montabaur und I Umgebung I

Am Samstag, dem 10. Mai 1980, 15.00 Uhr, findet im Gastholl Fries, Montabaur, Bahnhofstraße, eine Versammlung statt. I Besonders herzlich eingeladen sind die schlesischen Landsleute! da der Nachmittag unter schlesischem Charakter steht. I Wir werden eine Reise nach Schlesien bis Breslau unternehme»! und Herr Peltner aus Höhr-Grenzhausen wird von seinen viele»! Reisen, die er schon nach Schlesien und in seine Heimatstadt gemacht hat, Dias zeigen und über seine Reisen erzählen. I

Natürlich werden wir Ihnen dazu auch schlesischen Streuselku-I chen servieren. I