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I Montabaur

5/18/80

Aus den Gemeinden

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt

10.759.760,- DM 10.759.760,- DM

9.343.100,- DM 9.343.100,- DM

§ 2

| Baumgruppe im Gebück weist zum Teil große Schäden auf, die I Beseitigung von fünf Kastanienbäumen ist unumgänglich

1 Der städtische Revierbeamte, Forstamtmann Reifenberger, erläuterte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Montabaur am Montag, dem 21.4.1980,den Ausschuß­mitgliedern die von ihm festgestellten Mängel an der Baum­gruppe im Gebück (hinter der kath. Pfarrkirche ).

Dem Bericht des Revierbeamten war im wesentlichen folgendes zu entnehmen:

Von den 11 Kastanien im Gebück weisen einige Bäume große Hohlräume im Innern des Stammes auf. Messungen haben er­geben, daß diese Hohlräume einen Durchmesser bis zu 50 cm erreichen; der Durchmesser der Kastanienstämme beträgt ca.

80cm. Die Standfestigkeit der Bäume ist daher erheblich beein­trächtigt.

Ermittlungen hätten ergeben, daß die Fällung von 5 Kastanien­bäumen unumgänglich wäre, um einer Gefährdung der Bevöl­kerung vorzubeugen.

Im Hinblick auf eine Beseitigung der Bäume wird angemerkt, daß 3 der zu fällenden Bäume alsunterdrückte Bestandsmit­glieder" anzusehen sind, d.h. die Beseitigung dieser Bäume hin­terläßt im Baumbestand keine großen Lücken.

Lediglich bei Beseitigung der übrigen 2 Bäume empfehle er Neu­pflanzungen.

Eine Restauration der Bäume wurde nicht befürwortet, da die mit hohen Kosten verbundene Maßnahme die Sicherung des Baumbestandes auf Dauer nicht garantiere.

Bürgermeister Mangels weist nochmals auf die derzeitige Gefahren Situation hin und bittet die Mitglieder des Haupt- und Finanz­ausschusses zum Schutze der Bevölkerung sowie aus haftungs­rechtlichen Gründen der umgehenden Beseitigung dieser Kasta­nienbäume zuzustimmen.

Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß daraufhin einstimmig die Beseitigung der 5 Kastanienbäume.

Eine Neupflanzung soll im Herbst 1980 erfolgen. Hierzu sollen

2 Kastanienbäume in einer Größenordnung von 5 - 6 m Höhe zu gegebener Zeit angekauft werden.

Inzwischen wurden unter der Aufsicht des Revierbeamten 3 Kastanien gefällt.

Zur Beseitigung der übrigen 2 Kastanien ist der Einsatz eines Un­ternehmens erforderlich, da diese Bäume bei herkömmlicher Fällung das Finanzamtsgebäude beschädigen könnten.

öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das hbushaltsjahr 1980 vom 25.4.1980 I.

Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 18.4.1980 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1980 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 1.479.000,- DM festgesetzt

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.232.000,- DM festgesetzt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 270 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 300 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 60,- DM

für den zweiten Hund 90,- DM

für jeden weiteren Hund 120,- DM

II.

Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rhein­land-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) hat der Stadtrat am 28.2.1980 das Investitionsprogramm für die Jah re 1979 - 1983 beschlossen. Es schließt mit folgenden Gesamt­summen ab.

Gesamti nvestiti onen Haushaltsjahr 1979 Haushaltsjahr 1980 Haushaltsjahr 1981 Haushaltsjahr 1982 Haushaltsjahr 1983

34.453.950,- DM 9.487.850,- DM 9.083.100,- DM 7.714.000,- DM 4.636.000,- DM 3.533.000,- DM

III.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz

Montabaur, den 18. April 1980 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises In Vertretung:

Dünnes

IV.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 5.5.1980 bis 13.5. 1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus.

Montabaur, den 25.4.1980 Stadt Montabaur

Mangels, Bürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Aussschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter