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Montabaur 2 / 18/80

Startgeld: Mit Auszeichnung (Wandbild)

DM 8.--

ohne Auszeichnung

DM 3,~

Nachmeldegebühr am Starttag CM 2,--.

Die Voranmeldungen zum 10. Internationalen Volkslauf in Montabaur am SONNTAG, dem 04. Mai 1980^ lassen wieder eine groß, artige Veranstaltung erwarten.

Der Start der 10-km-Läufer erfolgt 9.00 Uhr, die 20-km-Läufer beginnen 9.30 Uhr. Startzeit für Damen ist 10.00 Uhr und die Jugendläufer werden sofort anschließend auf die Strecke geschickt. Das 10-km-Volksgehen beginnt 11.00 Uhr. Die Wanderer kön­nen zwischen 8.00 und 10.00 Uhr die 10-km-Strecke angehen.

Start ist jeweils bei der Joseph-Krein-Schule.

Die Streckenführung: Läufer: Zum Stadtwald von Montabaur, inmitten des Naturparks Nassau. Bis auf Start und Ziel, die auf As­phaltstraßen im Stadtzentrum liegen, finden die Aktiven gute Wald- und Feldwege abseits von Verkehr und Luftverschmutzung vor. Die Strecke weist nur geringe Höhenunterschiede auf.

Wanderer: Gleiche Streckenführung, jedoch werden die Wanderer bei guter Witterung in das Gelbachtal gehen.

Weitere Einzelheiten sollten Interessenten der speziellen Ausschreibung entnehmen, die bei allen Haupt- und Zweigstellen der Kreissparkasse Westerwald ausliegt.

Jeder sollte für sich etwas tun und mitmachen ! Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich!

Auf den Vorlauf der Organisatoren am FREITAG, 2. Maium 18.00 Uhr wird noch einmal hingewiesen.

Öfknti bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Hospital­fonds Montabaur für das Jahr 1980 vom 22.4.1980

I.

Der Stadtrat hat aufgrund des § 84 GemO, § 40 des Stiftungs­gesetzes vom 22.4.1966 (GVBI. S. 95) in der Fassung des Landes­gesetzes vom 17.5.1972 (GVBI. S. 179) , in Verbindung mit den §§ 95 ff. der GemO für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Auf­sichtsbehörde vom 17.4.1980 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 1.609.400,-DM

in der Ausgabe auf 1.609.400,-DM

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Gegen die Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1980 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

5430 Montabaur, den 17.4.1980

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge:

gez. Unterschrift

399.300,- DM 399.300,- DM

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 5.5.1980 bis 13.5.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus.

Montabaur, den 22.4.1980 Stadt Montabaur

Mangels, Bürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungendes Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeicl nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Monta­baur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel­tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemOvom 14.12.1973 (GVBI. S. 4IS zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. D 1978 (GVBI. S. 770).

Meldungen über den Beginn der Anzucht von Beständen und Vermehrungsanlagen mit Obstgehölzen

Am 01. September 1978 ist dieVerordnung zur Bekämpfu« von Viruskrankheiten im Obstbau vom 26.7.1978 (BGBl. I. S. 1120)" in Kraft getreten. Gemäß § 5 dieser Verordnung sind alle Verfügungsberechtigten und Besitzer von Beständen mit Pflanzen der Gattungen

1. Cydonia, 2. Malus, 3. Prunus und 4.Pyrus die zur Obstgewinnung bestimmt sind und gewerbsmäßig ver­trieben werden sollen verpflichtet, bei Beginn der Anzucht die Art und Herkunft der Pflanzen einschließlich Standort und Umfang des Bestandes der zuständigen Behörde (Ver­bandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde) zu melden. Auch die Verfügungsberechtigten und Besitzer von Samensp» deranlagen, Unterlagen-Mutterbeeten sowie Reiserschnittgärtt sind zu dieser Meldung in gleicher Weise verpflichtet.

Wir fordern hiermit alle Verfügungsberechtigten, die von dies Verordnung betroffen sind, auf, die erforderliche Meldung"' zum 14. Mai 1980 der Verbandsgemeindeverwaltung zu erstal Zur Vereinfachung des Meldeverfahrens wurden durch das U despflanzenschutzamt Rheinland-Pfalz Formblätter entworfe Diese können telefonisch unter der Rufnummer 02602/2041 App. 82- bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur auf fordert werden. Verbandsgemeindeverw.Montabaur als Ortspr zeibehörde

Die Börgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, 5410 Höhr.Grenzhausen, Rheinsfr. 41, Postfad it|

Telefon (02624) 3061-4. - Verantwortlich für den Inhalt: Walter K. Johnen.

.. Quorfo/preis DM 2,00. - Einzelstöcke durch den Verlag zum Preis von DM 0,60 + Versondkosfen.

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