Montabaur 4 / 17/80
Die Auskunftspflichtigen müssen die Erhebungsbogen nicht selbst ausfüllen; diese Arbeit wird von besonders geschulten Beauftragten des Statistischen Landesamtes vorgenommen.
Rechtsgrundlage ist das Mikrozensus- Gesetz vom 15.7.1975 (BGBl. I S. 1909). Auskunftspflichtig sind alle volljährigen oder einen eigenen Haushalt führenden minderjährigen Personen. Die Interviewer unterliegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen demzufolge keinem Dritten Einblick in die Unterlagen gewähren. Die Angaben dienen ausschließlich statistischen Zwecken, werden nicht an andere Stellen weitergeleitet und nicht in Datenbanken gespeiche-1.
Die Befragten werden gebeten, dem Beauftragten - sie sind im Besitz eines amtlichen Ausweises - die notwendigen Auskünfte bereitwillig, vollständig und wahrheitsgemäß zu geben.
In unserer Verbandsgemeinde wird die Befragung in Montabaur, Stadtmitte und
Montabaur, Eschelbach, in den Ortsgemeinden Haller, Neuhäusel und Welschneudorf, durchgeführt.
Bodennutzungshaupterhebung 1980 und Erhebung über Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben 1980
Aufgrund der einschlägigen Rechtsvorschriften sind im Jahre 1980 vorgenannte Erhebungen durchzuführen. Sie finden gemeinsam Anfang Mai statt.
Die Erhebungen erfassen u.a.
— Nutzung der Gesamtfläche des Betriebes nach Hauptnutzungs-,
Kulturarten und Fruchtarten
— seit September 1979 gerodete und nicht mehr bewirtschaftete Rebflächen
— Betriebsinhaber und seine auf dem Betrieb lebenden Familienangehörigen und ihre Beschäftigung im April 1980
— familienfremde Arbeitskräfte und ihre Beschäftigungen im April 1980
Ein großer Teil der Sachverhalte wird repräsentativ erhoben, d.h. es werden hierzu nur nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Stichprobenbetriebe befragt.
Eine Auskunftspflicht besteht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ab 1 ha Betriebsfläche und Gesamtflächen ab 1 ha, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe unter 1 ha Betriebsfläche und Gesamtflächen unter 1 ha einschließlich der Betriebe ohne LF, deren natürliche Erzeugungseinheiten mindestens dem durchschnittlichen Wert einer jährlicher landwirtschaftlichen Markterzeugung von 1 ha LF entsprechen. Ferner gehören zum Erfassungsbereich alle sonstigen Flächen,auf denen Reben, Obst, Gemüse , Zierpflanzen oder Baumschulerzeugnisse für den Verkauf angebaut werden sowie Gewässer, in denen Teichwirtschaft für den Verkauf betrieben wird.
Verstöße gegen die Auskunftspflicht können mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.
Die Einzelangaben der Auskunftspflichtigen unterliegen der Geheimhaltung. Die Weiterleitung von Einzelangaben über die Bodennutzung sowie die Arbeitskräfte an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständinen obersten Rehörden des Bundes und der Lander oder die von ihnen bestimmten Stellen ohne Nennung des Namens und der Anschrift der Auskunftspflichtigen ist zulässig. Eine Weiterleitung oder Auswertung zu steuerlichen Zwecken ist nicht statthaft.
Manöver bzw. Übung der Bundeswehr
Die Bundeswehr beabsichtigt, die nachstehend näher beschriebene Manöver- bzw. Übungsveranstaltung durchzuführen.
1. Ort bzw. Raum: Montabaur - Giesenhausen - Friedewald -
Westerburg - Montabaur
Zeitraum:
17.4. bis 18.4.1980
T ruppenstärke:
100 Soldaten, davon 10 US - Soldaten
Fahrzeugeinsatz:
50 Räder- und 4 Kettenfahrzeuge
Übende Einheit:
Rak Artilleriebattaillon 35o, Montabaur
Sonstiges:
Verwendung von Darstellungsmunition ist vorgesehen.
2. Ort bzw. Raum:
Zeitpunkt bzw.
Bendorf - Haiger, - Herborn - Limburg - Bad Ems
Zeitraum:
24.4. bis 25.4.1980
Truppenstärke:
200 Mann
Fahrzeugeinsatz:
40 Räder- und 25 Kettenfahrzeuge
Art der Übung:
Fernmelde- und Gefechtsübung 1/80
Übende Einheit:
Panzerbrigade 14, Koblenz
Sonstiges:
Die Bevölkerung wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.
Im Aufträge: Jung
Veranstaltungskalender Mai 1980
1.5. - 4.5. MGV Nentershausen, 75-jähriges
Jubiläum
3.5. Sa. Gastspiel:
2o.oo Uhr Bühne Bad Godesberg/Landesbühne Neuwied "Süßer Vogel Jugend” v. Tennessee Williams mit Thomas Fritsch
10.5. -12.5. Kirmes in Daubach
10.5. - 12.5. Kirmes in Kadenbach
17.5. - 19.5. Kirmes in Neuhäusel
18.5. So. "Heiligenroth ißt und trinkt für
einen guten Zweck"
22.5. Do. Deutsche Keramische Gesellschaft
2.45. - 26.5. Kirmes in Montabaur - Eigendorf
30.5. Fr. Schloßkonzert:
2o.oo Uhr Gesangsquartett
"Cantus Ensemble Münster"
Joseph-
Kehrein-
Schule
Montabaur,
Aula
Vogelsanghalle Heiligenroth
Vogetsanghalle | Heiligenroth
Montabaur
Rittersaal
Feuerstellen im Wald oder am Waldrand
Laut § 2 der Waldbrandschutzverordnung ist es verboten, im Wald, oder am Waldrand Feuerstellen anzulegan.
Die Forstverwaltung weist darauf hin, daß das Grillen daher ausschließlich auf den dafür eingerichteten Grillplätzen gestattet ist. Die zuständigen Revierleiter kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften.
Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 1o.ooo,oo DM geahndet werden.
Müllabfuhr auf Abruf
Seitens der Westerwald-Abfallbeseitigung wird nochmals auf die Müllabfuhr auf Abruf hingewiesen. Abtransportiert werden jegliche Abfälle außer Bauschutt und Erdaushub. Besonders ist dabei an sperrige Gegenstände sowie Gartenabfälle gedacht Der Kubikmeterpreis beträgt 1o,oo DM und ist bei Abholung gegen Aushändigung einer Quittung bar zu entrichten.

