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Montabaur 4 / 17/80

Die Auskunftspflichtigen müssen die Erhebungsbogen nicht selbst ausfüllen; diese Arbeit wird von besonders geschulten Be­auftragten des Statistischen Landesamtes vorgenommen.

Rechtsgrundlage ist das Mikrozensus- Gesetz vom 15.7.1975 (BGBl. I S. 1909). Auskunftspflichtig sind alle volljährigen oder einen eigenen Haushalt führenden minderjährigen Personen. Die Interviewer unterliegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen demzufolge keinem Dritten Einblick in die Unterlagen gewäh­ren. Die Angaben dienen ausschließlich statistischen Zwecken, werden nicht an andere Stellen weitergeleitet und nicht in Datenbanken gespeiche-1.

Die Befragten werden gebeten, dem Beauftragten - sie sind im Be­sitz eines amtlichen Ausweises - die notwendigen Auskünfte be­reitwillig, vollständig und wahrheitsgemäß zu geben.

In unserer Verbandsgemeinde wird die Befragung in Montabaur, Stadtmitte und

Montabaur, Eschelbach, in den Ortsgemeinden Haller, Neuhäusel und Welschneudorf, durchgeführt.

Bodennutzungshaupterhebung 1980 und Erhebung über Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben 1980

Aufgrund der einschlägigen Rechtsvorschriften sind im Jahre 1980 vorgenannte Erhebungen durchzuführen. Sie finden ge­meinsam Anfang Mai statt.

Die Erhebungen erfassen u.a.

Nutzung der Gesamtfläche des Betriebes nach Hauptnutzungs-,

Kulturarten und Fruchtarten

seit September 1979 gerodete und nicht mehr bewirtschaftete Rebflächen

Betriebsinhaber und seine auf dem Betrieb lebenden Familien­angehörigen und ihre Beschäftigung im April 1980

familienfremde Arbeitskräfte und ihre Beschäftigungen im April 1980

Ein großer Teil der Sachverhalte wird repräsentativ erhoben, d.h. es werden hierzu nur nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Stich­probenbetriebe befragt.

Eine Auskunftspflicht besteht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ab 1 ha Betriebsfläche und Gesamtflächen ab 1 ha, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe unter 1 ha Betriebs­fläche und Gesamtflächen unter 1 ha einschließlich der Betriebe ohne LF, deren natürliche Erzeugungseinheiten mindestens dem durchschnittlichen Wert einer jährlicher landwirtschaftlichen Markterzeugung von 1 ha LF entsprechen. Ferner gehören zum Erfassungsbereich alle sonstigen Flächen,auf denen Reben, Obst, Gemüse , Zierpflanzen oder Baumschulerzeugnisse für den Ver­kauf angebaut werden sowie Gewässer, in denen Teichwirtschaft für den Verkauf betrieben wird.

Verstöße gegen die Auskunftspflicht können mit einer empfind­lichen Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben der Auskunftspflichtigen unterliegen der Ge­heimhaltung. Die Weiterleitung von Einzelangaben über die Bo­dennutzung sowie die Arbeitskräfte an die für Ernährung, Land­wirtschaft und Forsten zuständinen obersten Rehörden des Bun­des und der Lander oder die von ihnen bestimmten Stellen ohne Nennung des Namens und der Anschrift der Auskunftspflichtigen ist zulässig. Eine Weiterleitung oder Auswertung zu steuerlichen Zwecken ist nicht statthaft.

Manöver bzw. Übung der Bundeswehr

Die Bundeswehr beabsichtigt, die nachstehend näher beschrie­bene Manöver- bzw. Übungsveranstaltung durchzuführen.

1. Ort bzw. Raum: Montabaur - Giesenhausen - Friedewald -

Westerburg - Montabaur

Zeitraum:

17.4. bis 18.4.1980

T ruppenstärke:

100 Soldaten, davon 10 US - Soldaten

Fahrzeugeinsatz:

50 Räder- und 4 Kettenfahrzeuge

Übende Einheit:

Rak Artilleriebattaillon 35o, Montabaur

Sonstiges:

Verwendung von Darstellungsmunition ist vorgesehen.

2. Ort bzw. Raum:

Zeitpunkt bzw.

Bendorf - Haiger, - Herborn - Limburg - Bad Ems

Zeitraum:

24.4. bis 25.4.1980

Truppenstärke:

200 Mann

Fahrzeugeinsatz:

40 Räder- und 25 Kettenfahrzeuge

Art der Übung:

Fernmelde- und Gefechtsübung 1/80

Übende Einheit:

Panzerbrigade 14, Koblenz

Sonstiges:

Die Bevölkerung wird um erhöhte Auf­merksamkeit gebeten.

Im Aufträge: Jung

Veranstaltungskalender Mai 1980

1.5. - 4.5. MGV Nentershausen, 75-jähriges

Jubiläum

3.5. Sa. Gastspiel:

2o.oo Uhr Bühne Bad Godesberg/Landesbühne Neuwied "Süßer Vogel Jugend v. Tennessee Williams mit Thomas Fritsch

10.5. -12.5. Kirmes in Daubach

10.5. - 12.5. Kirmes in Kadenbach

17.5. - 19.5. Kirmes in Neuhäusel

18.5. So. "Heiligenroth ißt und trinkt für

einen guten Zweck"

22.5. Do. Deutsche Keramische Gesellschaft

2.45. - 26.5. Kirmes in Montabaur - Eigendorf

30.5. Fr. Schloßkonzert:

2o.oo Uhr Gesangsquartett

"Cantus Ensemble Münster"

Joseph-

Kehrein-

Schule

Montabaur,

Aula

Vogelsang­halle Heiligen­roth

Vogetsanghalle | Heiligenroth

Montabaur

Rittersaal

Feuerstellen im Wald oder am Waldrand

Laut § 2 der Waldbrandschutzverordnung ist es verboten, im Wald, oder am Waldrand Feuerstellen anzulegan.

Die Forstverwaltung weist darauf hin, daß das Grillen daher ausschließlich auf den dafür eingerichteten Grillplätzen gestattet ist. Die zuständigen Revierleiter kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften.

Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 1o.ooo,oo DM geahndet werden.

Müllabfuhr auf Abruf

Seitens der Westerwald-Abfallbeseitigung wird nochmals auf die Müllabfuhr auf Abruf hingewiesen. Abtransportiert werden jeg­liche Abfälle außer Bauschutt und Erdaushub. Besonders ist dabei an sperrige Gegenstände sowie Gartenabfälle gedacht Der Kubikmeterpreis beträgt 1o,oo DM und ist bei Abholung gegen Aushändigung einer Quittung bar zu entrichten.