Montabaur 8 / 15/80
Dienststunde des Ortsbürgermeisters
Am Dienstag, dem 8. April 1980, muß die Dienststunde des Ortsbürgermeisters ausfallen !
Hümmerich, Ortsbürgermeister
BUCHFINKENLAND
Stellenausschreibung
Zur stundenweisen Betreuung des Schulgebäudes sowie der neuen Schulturnhalle der Grundschule Horbach und Gackenbach wird für sofort ein handwerklich begabter Mitarbeiter gesucht (möglichst Rentner). Der Einsatz erfolgt auch zur Überwachung der Benutzung der Turnhalle nach Schulschluß (Schlüsseldienst).
Die Abrechnung erfolgt nach Stundenlohn. Interessenten aus den beiden Ortschaften wollen sich bitte umgehend mit dem Schulamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 16, in Verbindung setzen.
Deutsches Rotes Kreuz - 0V Daubach
Unser nächster Blutspendetermin findet am Montag, dem 14.4.1980, von 17.oo bis 2o.3o Uhr, in Horbach in der Schule statt.
Wir würden uns freuen, wenn wir wieder zahlreiche Spender begrüßen dürften.
GACKENBACH
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach findet am
Freitag, dem 18.4. 1980, 19.3o Uhr, im Gasthof Schneider statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmgiung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 6.2.1980 (öffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980
3. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung einer Bühne für die Turnhalle in Horbach
4. Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen
5. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 6.2.1980 ( nichtöffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag des Möhnen- Clubs Gackenbach bezüglich eines Zuschusses
3. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag der Be- hinderten-Werkstatt Montabaur
4. Beratung über die Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde Hübingen am Friedhof in Gackenbach
5. Verschiedenes.
5431 Gackenbach, den 8. April 1980 Wilhelmi, Ortsbürgermeister
HORBACH Spvgg. Horbach
Am Wochenende (Ostermontag), spielte unsere I. Mannschaft beim Tabellenführer in Dahlheim 1:1 (Tor: T. Hillenbrandt).
Am kommenden Sonntag, dem 13.4.1980, um 15.oo Uhr, spielt
unsere I. Mannschaft in Horbach gegen Nievern.
Die II.Mannschaft hat spielfrei.
Anläßlich unseres 60-jährigen Bestehens, die Feier findet an Pfingsten statt, werden alle Vereinsmitglieder am Samstag, dem 12.4.1980, 8.oo Uhr, zu Aufräumungsarbeiten und zur Montage eines Geländers am Sportplatz herzlich eingeladen. Ober eine rege Beteiligung würde sich der Vorstand freuen.
HÜBINGEN
MGV "Frohsinn" Hübingen
Wir laden hiermit nochmals alle aktiven Sänger zu einer Besprechung für Freitag, den 11.4.1980, ab 2o.oo Uhr, in die Gastwirtschaft Knopp ein.
A
/T\
EISBACHGEMEINDEN
GIROD
Erste - Hilfe - Kurs
Im Feuerwehrgerätehaus Griod beginnt ein Erste - Hilfe - Kurs. Interessenten können sich bis Sonntag, 13. 4. 1980, bei Herrn Josef Schöpping, Girod, anmelden.
Auch Personen, die nicht Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind, können teilnehmen.
GR0SSH0LBACH
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Großholbach
Verschiedene Anfragen veranlassen uns zu folgendem Hinweis:
Die Beitragspflicht ist davon abhängig, ob ein Grundstück durch die Flurbereinigung einen Vorteil im weitesten Sinne erfährt. Dies trifft grundsätzlich für den gesamten Grundbesitz eines Grundstückseigentümers zu, ohne Rücksicht darauf, daß unter Umständen einzelne Grundstücke eines Eigentümers in ihrem Zuschnitt nicht verändert werden und auch auf andere Art nicht betroffen sind.
Dies bedeutet, daß zunächst alle Grundstückseigentümer entsprechend der Größe ihres Besitzes zu den Beitragsvorschüssen veranlagt werden. Es handelt sich, wie in den an die Beteil igten ergangenen Forderungszetteln bereits erwähnt, um die Zahlung von Vorschüssen auf die später nach dem Wert der neuen (im Flurbereinigungsplan ausgewiesenen) Grundstücke zu berechnenden endgültigen Beiträge.
Evtl. Beitragsbefreiungen oder auch die Festsetzung von Sonderbeiträgen anstelle der allgemeinen Beiträge, werden durch den Flurbereinigungsplan festgesetzt. Beitragsbefreiungen können z.B. dann erfolgen, wenn Eigentümer nur mit einem Grundstück in einem Neubaugebiet beteiligt sind und dieses Grundstück weder neu vermessen wird noch sonstige Vorteile durch die Flurbereinigung (neues Wegenetz etc.) hat.
Bei einer Beitragsbefreiung werden die gezahlten Vorschüsse wieder erstattet. Bei Sonderbeiträgen werden die bisher gezahlten Vorschüsse angerechnet. Evtl. Überleistungen werden nach Festsetzung der endgültigen Beiträge erstattet, zuwenig gezahlte Beträge werden nachgefordert.
In diesem Zusammenhang noch ein wichtiger Hinweis:
Die Beitrags- und Vorschußpflicht ruht gemäß § 20 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.3.1976 ( BGBl. I S. 546) als öffentliche Last auf den Grundstücken, d.h., daß bei einem Grundstücksübergang (Verkauf, Erbteilung usw.) sowohl die bisher gezahlten Vorschüsse als auch evtl, noch nicht gezahlte Reste aus bereits ausgeschriebenen Raten mit den Grundstücken auf den neuen Eigentümer übergehen. Hierauf ist beim Abschluß

