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Montabaur 3/15/80

Idurch nicht die vollen Aufwendungen deckende Tarife beein­trächtigt."

Ijäiresabschluß zum 31.12.1978

Lach Abschluß unserer Prüfung erteilen wir dem Wasserwerk [der Verbandsgemeinde Montabaur den folgenden Bestätigungs-

[vermerk:

["Die Buchführung , der Jahresabschluß und der Jahresbericht [entsprechen nach unserer pflichtmäßigen Prüfung den Rechts-

Ivorschriften".

Verbandsgemeindewerk Montabaur

DIENSTWAGEN AUDI GL ZU VERKAUFEN

Der frühere Dienstwagen der Verbandsgemeindeverwal­tung steht zum Verkauf durch die Firma Autohaus Reusch an. Es handelt sich um einen Pkw Audi 100 GL, Baujahr 1974 mit folgenden Extras:

4 Türen,

Sonderlackierung metallic,

Stahlkurbeldach,

Kopfstützen hinten,

Sicherheitsgurte hinten,

Servo- Lenkung,

Radio mit Automatik-Antenne,

Standheizung

Das Fahrzeug wird zum Preise von 5.950,- DM angeboten und kann auf dem Firmengelände des Autohauses Josef Reusch GmbH besichtigt werden.

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Ufe Verwaltung informiert

Gewährung von Zuschüssen der Verbandsgemeinde Montabaur für Maßnahmen der Dorfgemeinschaft

ln der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 2o.3.1980 wurde [eine Neufassung der nachfolgend veröffentlichten Richtlinien [zur Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen der Dorfgemein- jschaft beschlossen:

a) VERWENDUNGSZWECK

|1. Mit dem Zuschuß der Verbandsgemeinde sollen Maßnahmen der Dorfgemeinschaft, die in Eigenleistung und mit eigenen Mitteln geschaffen worden sind, anerkannt werden. Es muß sich um Räumlichkeiten handeln, die im kulturellen / sportlichen Bereich dem aktiven örtlichen Gemeinschafts­leben dienen.

|2. Die Förderungsmittel sollen für die Finanzierung von Gebäu­den, Einrichtungen sowie von Gegenständen vefwendet wer­den, die mit der Zweckbestimmung der Gemeinschaftsanlage im Zusammenhang stehen.

|b) FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN |1. Berechtigter Personenkreis, Trägerschaft, Empfänger: nur Ortsgemeinden.

|2. Antragsunterlagen: vom Bauamt der Verbandsgemeinde­verwaltung geprüfter Kostenvoranschlag.

Einrichtungen, die aus anderen Mitteln des Bundes, des Lan­des und des Kreises bezuschußt werden (z.B. Sportstätten, Fremdenverkehr, Kindergärten), werden nicht gefördert. Hiervon ausgenommen sind Zuschüsse des Landes aus dem Investitionsstock für Bürgerhäuser, Gemeinschaftshäuser und Mehrzweckhäuser und Zuschüsse des Westerwaldkreises für Maßnahmen der Dorfgemeinschaft

c) ART UND HÖHE DER FÖRDERUNG

1. Die Maßnahmen der Dorfgemeinschaft - Baukosten - Kosten der Außenanlagen und der Ersteinrichtung - werden durch Zuschüsse gefördert. Die Ersteinrichtung kann nicht gesondert gefördert werden.

2. Höhe der Förderung: 50 % der unter c) 1. genannten Kosten, gekürzt um die Zuschüsse des Landes und des Westerwald­kreises, höchstens jedoch 25.ooo,oo DM.

3. Der Zuschuß wird je Ortsgemeinde und Stadtteil nur einmal gewährt. -

ä) ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE FÖRDERUNG Dem Haupt- und Finanzausschuß des Verbandsgemeinderates bleibt im Einzelfall die Entscheidung über die Herausgabe des Zuschusses Vorbehalten.

e) Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur UMWELT UND TECHNIK Atomkraft - Nutzen und Gefahren -

Nach Abschluß der vorbereitenden Vorträge zu diesem Thema findet die Fahrt zum Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich am Freitag, 18. April 1980

statt.

Abfahrt: 14.oo Uhr Busbahnhof (Kalbswiese Montabaur). Fahrtkostenbeitrag: 6,oo DM/Person.

Die vorgesehene Anzahl der Teilnehmer für diese Infomations­fahrt ist bereits erreicht.

Wir bitten alle angemeldeten und in die Fahrtliste eingetragenen Personen, sich zum obigen Zeitpunkt am Busbahnhof einzufin­den.

Zur mittleren Reife bei der Kreis-Volkshochschule

Die Kreis-VHS bereitet zur Zeit im Rahmen des 2. Bildungs­weges einen weiteren Vorbereitungskurs zur Erlangung des Real­schulabschlusses vor. Dieses Bildungsangebot richtet sich in erster Linie an Berufstätige, die einen zusätzlichen Bildungsabschluß erwerben möchten als Voraussetzung für eine berufliche Verän­derung bzw. berufliche Verbesserung.

Bei einer Unterrichtsstundenzahl von 25 pro Woche würde dieser Vorbereitungskurs ca. 1 1/2 Jahre dauern und mit der

Prüfung zur Erlangung der mittleren Reife abschließen. Als Unterrichtsort ist Hachenburg vorgesehen.

Die Einrichtung dieses Kurses hängt jedoch letztlich davon ab, daß eine gewisse Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.

Da dieser Kurs aus Mitteln des Kultusministeriums gefördert wird, wird von der Kreis - VHS nur eine geringe Teilnehmer­gebühr erhoben. Darüber hinaus wird sich die Kreis - VHS darum bemühen,daß der Kurs den Bestimmungen des Bundes­ausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) entspricht und somit Teilnehmer, die nicht berufstätig sind, eine entsprechende Unterstützung erhalten.

Interessenten werden gebeten,sich umgehend mit der Kreis-VHS 5430 Montabaur, Kreishaus, Telefon 02602 - 12420 in Ver­bindung zu setzen. Anmeldeschluß ist der 3o.4.1980.

Teilnehmer,die sich angemeldet haben, werden dann von der Kreis - Volkshochschule zu einem Beratungsgespräch eingela­den, in dem nähere Auskünfte über Verlauf, Anforderungen und Abschlußprüfung gegeben werden.

Kinderspielplätze auf der Straße sind gefährlich

sie sind verboten, wenn die Straße nicht als "Spielstraße" gekenn­zeichnet ist.

Mit der wärmeren Jahreszeit nehmen die Kinderspiele auf der