Montabaur 3/15/80
Idurch nicht die vollen Aufwendungen deckende Tarife beeinträchtigt."
Ijäiresabschluß zum 31.12.1978
Lach Abschluß unserer Prüfung erteilen wir dem Wasserwerk [der Verbandsgemeinde Montabaur den folgenden Bestätigungs-
[vermerk:
["Die Buchführung , der Jahresabschluß und der Jahresbericht [entsprechen nach unserer pflichtmäßigen Prüfung den Rechts-
Ivorschriften".
Verbandsgemeindewerk Montabaur
DIENSTWAGEN AUDI GL ZU VERKAUFEN
Der frühere Dienstwagen der Verbandsgemeindeverwaltung steht zum Verkauf durch die Firma Autohaus Reusch an. Es handelt sich um einen Pkw Audi 100 GL, Baujahr 1974 mit folgenden Extras:
4 Türen,
Sonderlackierung metallic,
Stahlkurbeldach,
Kopfstützen hinten,
Sicherheitsgurte hinten,
Servo- Lenkung,
Radio mit Automatik-Antenne,
Standheizung
Das Fahrzeug wird zum Preise von 5.950,- DM angeboten und kann auf dem Firmengelände des Autohauses Josef Reusch GmbH besichtigt werden.
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Ufe Verwaltung informiert
Gewährung von Zuschüssen der Verbandsgemeinde Montabaur für Maßnahmen der Dorfgemeinschaft
ln der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 2o.3.1980 wurde [eine Neufassung der nachfolgend veröffentlichten Richtlinien [zur Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen der Dorfgemein- jschaft beschlossen:
a) VERWENDUNGSZWECK
|1. Mit dem Zuschuß der Verbandsgemeinde sollen Maßnahmen der Dorfgemeinschaft, die in Eigenleistung und mit eigenen Mitteln geschaffen worden sind, anerkannt werden. Es muß sich um Räumlichkeiten handeln, die im kulturellen / sportlichen Bereich dem aktiven örtlichen Gemeinschaftsleben dienen.
|2. Die Förderungsmittel sollen für die Finanzierung von Gebäuden, Einrichtungen sowie von Gegenständen vefwendet werden, die mit der Zweckbestimmung der Gemeinschaftsanlage im Zusammenhang stehen.
|b) FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN |1. Berechtigter Personenkreis, Trägerschaft, Empfänger: nur Ortsgemeinden.
|2. Antragsunterlagen: vom Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung geprüfter Kostenvoranschlag.
Einrichtungen, die aus anderen Mitteln des Bundes, des Landes und des Kreises bezuschußt werden (z.B. Sportstätten, Fremdenverkehr, Kindergärten), werden nicht gefördert. Hiervon ausgenommen sind Zuschüsse des Landes aus dem Investitionsstock für Bürgerhäuser, Gemeinschaftshäuser und Mehrzweckhäuser und Zuschüsse des Westerwaldkreises für Maßnahmen der Dorfgemeinschaft
c) ART UND HÖHE DER FÖRDERUNG
1. Die Maßnahmen der Dorfgemeinschaft - Baukosten - Kosten der Außenanlagen und der Ersteinrichtung - werden durch Zuschüsse gefördert. Die Ersteinrichtung kann nicht gesondert gefördert werden.
2. Höhe der Förderung: 50 % der unter c) 1. genannten Kosten, gekürzt um die Zuschüsse des Landes und des Westerwaldkreises, höchstens jedoch 25.ooo,oo DM.
3. Der Zuschuß wird je Ortsgemeinde und Stadtteil nur einmal gewährt. -
ä) ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE FÖRDERUNG Dem Haupt- und Finanzausschuß des Verbandsgemeinderates bleibt im Einzelfall die Entscheidung über die Herausgabe des Zuschusses Vorbehalten.
e) Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur UMWELT UND TECHNIK Atomkraft - Nutzen und Gefahren -
Nach Abschluß der vorbereitenden Vorträge zu diesem Thema findet die Fahrt zum Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich am Freitag, 18. April 1980
statt.
Abfahrt: 14.oo Uhr Busbahnhof (Kalbswiese Montabaur). Fahrtkostenbeitrag: 6,oo DM/Person.
Die vorgesehene Anzahl der Teilnehmer für diese Infomationsfahrt ist bereits erreicht.
Wir bitten alle angemeldeten und in die Fahrtliste eingetragenen Personen, sich zum obigen Zeitpunkt am Busbahnhof einzufinden.
Zur mittleren Reife bei der Kreis-Volkshochschule
Die Kreis-VHS bereitet zur Zeit im Rahmen des 2. Bildungsweges einen weiteren Vorbereitungskurs zur Erlangung des Realschulabschlusses vor. Dieses Bildungsangebot richtet sich in erster Linie an Berufstätige, die einen zusätzlichen Bildungsabschluß erwerben möchten als Voraussetzung für eine berufliche Veränderung bzw. berufliche Verbesserung.
Bei einer Unterrichtsstundenzahl von 25 pro Woche würde dieser Vorbereitungskurs ca. 1 1/2 Jahre dauern und mit der
Prüfung zur Erlangung der mittleren Reife abschließen. Als Unterrichtsort ist Hachenburg vorgesehen.
Die Einrichtung dieses Kurses hängt jedoch letztlich davon ab, daß eine gewisse Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
Da dieser Kurs aus Mitteln des Kultusministeriums gefördert wird, wird von der Kreis - VHS nur eine geringe Teilnehmergebühr erhoben. Darüber hinaus wird sich die Kreis - VHS darum bemühen,daß der Kurs den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) entspricht und somit Teilnehmer, die nicht berufstätig sind, eine entsprechende Unterstützung erhalten.
Interessenten werden gebeten,sich umgehend mit der Kreis-VHS 5430 Montabaur, Kreishaus, Telefon 02602 - 12420 in Verbindung zu setzen. Anmeldeschluß ist der 3o.4.1980.
Teilnehmer,die sich angemeldet haben, werden dann von der Kreis - Volkshochschule zu einem Beratungsgespräch eingeladen, in dem nähere Auskünfte über Verlauf, Anforderungen und Abschlußprüfung gegeben werden.
Kinderspielplätze auf der Straße sind gefährlich
sie sind verboten, wenn die Straße nicht als "Spielstraße" gekennzeichnet ist.
Mit der wärmeren Jahreszeit nehmen die Kinderspiele auf der

