Montabaur- 20/14/80
Ministranten
Einladung zu einer Nachtwanderung: Am Mittwoch, dem 9. April sind alle Ministranten zu einer Nachtwanderung eingeladen. Freunde können mitgebracht werden. Bitte Ministrantenausweise mitbringen. Leitung: Bernd Becker, Pastoralreferent. Treffpunkt: 20.00 Uhr an der Kirche.
Rückkehr: 22.00 Uhr an dem Rathaus.
Bitte warme Kleidung anziehen! Taschenlampen nicht vergessen! 0,50 DM könnten für den Durst nötig werden.
OBERELBERT:
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes "Festerling" der Ortsgemeinde Oberelbert
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2
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Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat die Aufstellung des Bebauungsplanes "Festerling" beschlossen.
Der Beschluß lautet wie folgt:
Für den Bereich "Festerling" (nördlich der neu angelegten Sportanlage) wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wird mit den Planungsarbeiten beauftragt.
Die Begrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes soll mit dem Ortsgemeinderat abgestimmt werden. Dem Kulturamt wird der Planungsauftrag entzogen.
Der Beschluß vom 28.4.1978 wird aufgehoben.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekanntgemacht.
Oberelbert, den 27. März 1980
Weyand, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes "Festerling" der Ortsgemeinde Oberelbert
hier: Bürgerbeteiligung gern. § 2 a BBauG
Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 4.8.1978 beschlossen, für das o.a. Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen.
Gern. § 2 a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung zu ermöglichen.
Zu diesem Zwecke gewähren wir Einsichtnahme in die Entwurfsskizze in der Zeit vom
8. April 1980 bis 18. April 1980 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt - Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, Zimmer 7 während den Dienststunden, montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 bis 16.00 Uhr und dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr.
Oberelbert, den 28. März 1980
Weyand, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigungsverfahren Oberelbert hier: Hebung von Beitragsvorschüssen
Nach § 19 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 14.7.53 - BGBl. I S. 591 - sind die Beiträge zu den Kosten der Flurbereinigung, solange der endgültige Beitragsmaßstab - der Wert der neuen Grundstücke - noch nicht feststeht, zunächst als Vorschüsse nach einem vorläufigen Beitragsmaßstab zu heben. Durch Verfügung vom 24.10.1978 hat das Kulturamt Westerburg als Flurbereinigungsbehörde die von den Verfahrensteilnehmern in das Verfahren eingebrachte Fläche als vorläufigen Beitragsmaßstab bestimmt.
Demgemäß hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in seiner Sitzung vom 31. Januar 1980 für das Rechnungsjahr
1980 eine Hebung von
150,- DM/ha
in Worten: Einhundertfünfzig pro ha beschlossen, welche in 2 Raten fällig ist und zwar mit:
75,-DM am 1.4.1980 75,-DM am 1.9.1980.
Die auf die einzelnen Teilnehmer entfallenden Beitragsvorschüsse sind in einer Beitragsliste festgesetzt, welche beim Kassenverwalter der Teilnehmergemeinschaft zur Einsichtnahme für die Teilnehmer offenliegt. Forderungszettel, aus denen die Zahlungspflichtigen Teilnehmer die von ihnen zu leistenden Vorschüsse und den zugrunde gelegten vorläufigen Eeitrags- maßstab (= Fläche) ersehen können, werden durch den Kassenverwalter der Teilnehmergemeinschaft in Kürze zugestellt.
Bei Miteigentümern zur gesamten Hand - z. B. Erbengemeinschaften - wird nur einer der Miteigentümer zur Zahlung aufgefordert; es ist dann seine Sache, Erstattung von den anderen Miteigentümern zu verlangen. Miteigentümer nach Bruchteilen erhalten hingegen sämtlich Forderungszettel nach Maßgabe ihrer Bruchteile.
Von Reklamationen wegen geringfügigen Flächenabweichungen bitte ich abzusehen, da die Vorschüsse nach Vorliegen des endgültigen Beitragsmaßstabes durch eine besondere Ausgleichshebung verrechnet wird.
Zahlungen sind an die Kassenverwalterin der Flurbereiniqungs- kasse, Frau Therese Michels in 5431 Oberelbert grundsätzlich nur gegen Quittung zu leisten. Überweisungen und Einzahlungen können außerdem auf das Konto der Teilnehmergemeinschaft Nr. 504365 bei der Kreissparkasse Westerwald in Montabaur erfolgen. Hierbei ist die aus dem Forderungszettel ersichtliche Ordnungsnummer (Ordn.Nr.) anzugeben.
Die angeforderten Beiträge können soweit möglich - abverdient werden. Darüber hinausgehende Abverdienerleistungen sind nicht statthaft.
Bei Leistungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % sowie Mahngebühren erhoben.
Die Teilnehmer werden hiermit aufgefordert, ihrer Leistungspflicht pünktlich nachzukommen, da die Gewährung der Beihilfen aus öffentlichen Mitteln von der Aufbringung der erforderlichen Eigenleistung abhängig ist. Bei Leistungsverzug werden die Beiträge auf Kosten der Säumigen nach § 136 FlurbG im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen, wobei auch in den Grundbesitz selbst vollstreckt werden kann, da die Beitragspflicht als öffentliche Last auf den im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücken ruht.
Die Säumigen aus den vorangegangenen Hebungen werden hiermit öffentlich gemahnt und aufgefordert, die Beitragsrückstände spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen an die Flurbereinigungskasse zu zahlen.
Der Vorsitzende des Vorstandes Jung
Kommunionkinder
Abfahrtstermine zum Üben in der Kirche Welschneudorf:
Dienstag, 8.4. um 7.50 Uhr
Mittwoch, 9.4. um 9.00 Uhr
Donnerstag, 10.4. um 16.55 Uhr
Freitag, 11.4. um 7.50 Uhr.
Abfahrt jeweils von der Kirche Oberelbert.
Frauengemeinschaft
Herzliche Einladung zu einem Treffen im Pfarrheim: Donnerstag, 10. April 1980 um 14.30 Uhr.
Es werden Handarbeiten für Leprakranke angefertigt.
Ministranten
Mittwoch, 9. April 1980, Einladung zu einem Osterfeuer im Pfarrgarten. 18.00 - 20.00 Uhr. Bitte einen kleinen Stock mitbringen.

