Montabaur 11 / 12 / 80 Theaterfreunde Niedererbach
Am Samstag, dem 22.3.1980 findet unsere diesjährige Generalversammlung um 19.30 Uhr im Pfarrheim statt.
Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.
Da Neuwahlen anstehen, bitten wir um pünktliches und vollzähliges Erscheinen.
Anträge müssen 1 Tag vorher beim I. oder II. Vorsitzenden ab- jegeben werden.
TAGESORDNUNG:
1, Begrüßung
l Genehmigung der Tagesordnung I. Anträge zur Versammlung 1, Kassenbericht und Geschäftsbericht i, Tätigkeitsbericht des Vorsitzenden i Entlastung des Vorstandes 1. Nsuwahl I. Verschiedenes ). Diskussion
Schützenverein Niedererbach 1978 e.V.
sofort kann der Mitgliedsbeitrag über ein Bank- oder Postcheckkonto per Lastschrift eingezogen werden. Es handelt sich lierbei um eine Zahlungsweise, die unserer Kassiererin viel Zeit und Arbeit erspart. Vordrucke sind ab sofort bei Mecht- lilde Stächer zu erhalten. Wir würden uns freuen, wenn alle von liesem Angebot Gebrauch machen würden.
Sportverein 1920 Niedererbach e.V.
!, MANNSCHAFT
Unsere I. Mannschaft gewann in einem Heimspiel gegen Asbach :1, durch 2 Tore von Franz Josef Hagn und einem Treffer von mdreas Leitzbach, auch konnte unser Torhüter Leander Hagn einen Elfmeter halten. Unsere I. Mannschaft steht nun auf dem 6 Tabellenplatz am Sonntag um 15.00 Uhr in Nauort.
£l. MANNSCHAFT:
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Unsere II. Mannschaft gewann gegen Ahrbach ebenfalls in einem Heimspiel 6:1 und spielt am Sonntag um 13.00 Uhr in Dernbach.
4LTE HERREN:
önsere Alten Herren konnten ihren 1. Sieg gegen Steinbach (1:0) verbuchen und spielen am Samstag um 16.00 Uhr in Niedererbach gegen Dreikirchen.
NOMBORN:
öffentliche Bekanntmachung
Die gern. §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rhld. Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 {GVBI, S. 419), Zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI.
S. 770) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in Jer Ortsgemeinde
B am Dienstag, 25. März 1980, 20.00 Uhr ffii Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.
TAGESORDNUNG:
1j, Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich
1 Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über die Maßnahmen der Verbandsgemeinde.
| % Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger Alle Bürger sind herzlich zur Teilnahme an dieser Bürgerversamm '^>9 eingeladen.
Ortsgemeinde Nomborn, 17.3.1980 Verbandsgem.Montabaur ^gndel, Ortsbürgermeister I.V. Reusch, I.Beigeordneter
WISSENSWERTES
Krasbauernverband Westerwald
Landwirtschaftliche Unfallversicherung; hier: Schwerverletzten- zulage
Nach einem Zuwendungsbescheid des Bundesministers für Ernäh rung, Landwirtschaft und Forsten vom 7. Januar 1980 werden auch für das Jahr 1980 Schwerverletztenzulagen gezahlt.
Diese betragen, wie in den Vorjahren, 25% der Verletzenrente bei Schwerverletzten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50% und weniger als 75% und 50% der Verletztenrente bei Schwerverletzten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 75 und mehr %.
Die Zulagen werden zu den von den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften gezahlten Dauerrenten, für deren Jahresarbeitsverdienst nach § 780 RVO Durchschnittssätze festgesetzt sind, gewährt. Der Berechnung der Zulagen ist der zum Zeitpunkt der Auszahlung geltende durchschnittliche Jahresarbeitsverdienst sowie der festgestellte Vom-Hundert-Satz der Erwerbsminderung zugrunde zu legen.
Die Zulagen eines anspruchsberechtigten mitarbeitenden Familienangehörigen sind nach dem vom Ministerium festgesetzten fiktiven Jahresarbeitsverdienst in Höhe von 10.440,- DM zu berechnen. Die Zulagen sind auch in diesem Jahr in zwei Raten zu zahlen, und zwar im Juni und im Dezember 1980. Die betroffenen Unfallrentner erhalten eine schriftliche Benachrichtigung.
Landwi rtschaftl iche Krankenversicheru ng
hier: Familienhilfeanspruch nach dem Krankenversicherungs-
Kostendämpfungsgesetz
Aus gegebener Veranlassung weisen wir nochmals darauf hin, daß durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz vom 27.6.1977 der Anspruch des Versicherten auf Leistungen der Familienhilfe neu geregelt worden ist. Nach den geltenden Bestimmungen erhalten Versicherte ab 1.1.1980 Familienhilfe nur noch für die unterhaltsberechtigten Angehörigen, also vor allem für den Ehegatten und die Kinder, deren Gesamteinkommen monatlich den Betrag von 390,- DM nicht überschreitet. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sind jedoch bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nicht zu berücksichtigen.
Personen, für die aufgrund dieser Bestimmungen kein Anspruch auf Familienhilfe mehr besteht, haben die Möglichkeit, der LKK als freiwilliges Mitglied beizutreten.
Anträge auf Heilverfahren jetzt stellen - Winterkur sehr wirkungsvoll!
Die Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz empfiehlt ihren Versicherten, die auf ärztliches Anraten in absehbarer Zeit eine Kur durchführen müssen, ihre Anträge jetzt zu stellen, dann die Wartezeiten bis zum Kurantritt sind wesentlich kürzer als bei Anträgen, die im Frühjahr oder Frühsommer eingereicht werden.
Eine Kur im Winter wirkt meist nachhaltiger als im Sommer!
Dies gilt insbesondere für den gestreßten Großstadtmenschen, der in den ruhigen Wintermonaten mehr Entspannung und Erholung findet als während des turbulenten Kurbetriebs in der Sommersaison. Auch vielen älteren und wetterempfindlichen Menschen gelingt die klimatische Anpassung infolge der stabilen Wetterlage in der kühleren Jahreszeit weitaus besser, der Kurerholungseffekt wird dadurch größer. Hinzu kommt, daß bei Bewegung in frischer, klarer Winterluft Herz und Kreislauf besser trainiert werden.
Für die Patienten, die über die Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz ihre Kur erhalten, sind in vielen Fachkliniken und Sanatorien sogenannte Kurübungswege ausgewählt, die in reizvolle Landschaftsgebiete führen und den Patienten auch einen Einblick in die Winterlandschaft um die Rehabilitatiöns- stätte vermitteln.

