Montabaur 4 / 12/80
Aus den Gemeinden
MONTABAUR
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am DONNERSTAG, dem 27. März 1980 nichtöffentliche Sitzung um 17.30 Uhr öffentliche Sitzung' um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
TAGESORDNUNG:
I. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücks- und Jagdpachtangelegenheiten
2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
II. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1980
2. Beschlußfassung über die Bebauungsplanänderung „Hirtengarten" im Stadtteil Horressen als Satzung-gem. § 10 BBauG -Anpassung der Festsetzung über die Errichtung von Garagen an die gültige Landesbauordnung-
3. Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld I" 2. Abschnitt, als Satzung gern. § 10 BBauG - Zulassung von Walmdächern und Satteldächern bis 18 0 -
4* Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen im Stadtteil Eigendorf - Straßenentwässerung Mühlenweg -
5. Beschlußfassung über die Anordnung des Umlegungsverfahrens für einen Teilbereich des Baugebietes „Schul- und Sportzentrum".
6. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme von Ausfallbürgschaften für Jugendveranstaltungen (Antrag der SPD- Fraktion)
7. Beratung und Beschlußfassung über die Veröffentlichung der Beschlüsse der Ausschüsse des Stadtrates (Antrag der FWG- Fraktion)
8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
5430 Montabaur, 18. März 1980
Mangels, Bürgermeister
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDU—FRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 24. März 1980 um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD—FRAKTION:
Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 24. März 1980 um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Peter Lanschützer" in Montabaur statt.
Alle Parteimitglieder können daran teilnehmen.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FWG—FRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 24. März 1980 um 19.00 Uhr im Strand- caffe Dewess in Montabaur statt. Im Anschluß daran erfolgt um 20 Uhr eine Mitgliederversammlung.
Stadt Montabaur Umlegungsausschuß Geschäftsstelle Katasteramt Montabaur ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Der Umlegungsausschuß der Stadt Montabaur hat am 13. Februar 1980 für den restlichen Teil des Umlegungsplanes „Alter Galgen", Gemarkung Montabaur, die Unanfechtbarkeit beschlossen. Als Tag der Unanfechtbarkeit gilt der 17.3.1980.
Unanfechtbar wurde die
Ordn.Nr. 13 mit den Einlagegrundstücken 4375, 4376, 4377, 134/4379, 86/4380 der Flur 34 und den Zuteilungsgrundstücken 84/1 und 84/ 2 der Flur 45.
Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 22.3.1980 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd.Nr. 11 des Beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschließlich 26.3.1980 auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Westerwald in Montabaur unter Angabe „BU Alter Galgen" den fälligen Betrag eingezahlt, oder mit der Stadt Montabaur Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.
Montabaur, den 12. März 1980
Stadtverwaltung
Umlegungsausschuß
Rohrbacher, Vors, des Umlegungsausschusses
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem oberen Wassergraben III" der Stadt Montabaur
hier: Bekanntmachung des Beschlusses gern. §2(1) BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat beschlossen, für das Gebiet „Auf dem oberen Wassergraben III" (Bereich zwischen alter Koblenzer Straße und Weg zum Schwimmbad) einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Beschluß lautet wie folgt:
a) Dem vorliegenden Planentwurf vom 5.10.1979 wird zugestimmt unter Berücksichtigung folgender Ergänzungen bzw. Festsetzungen:
Grundflächenzahl (GRZ) 0,3 Geschoßflächenzahl (GFZ) 0,7 Dachneigung: mind. 25°, min. Firsthöhe 2,00 m ' max. 36 °, max. Firsthöhe 4,00 m Dacheindeckung: schiefergrau bis schwarz
Die Dachform kann frei gewählt werden. Das Dachgeschoß kann ausgebaut werden.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung ..Auf dem oberen Wa sergraben III".
Die Kreisplanungsstelle wird beauftragt, die vorgenannten Festsetzungen im Plan zu berücksichtigen und das Anhörverfahren der Träger öffentlicher Belange gern. § 2a (5) BBauG einzuleiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürgerbeteiligung gern. §
2a BBauG durchzuführen.
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b) Gleichzeitig wird die Offenlage des Planes gern. § 2a (6) BBauG beschlossen.
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