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Montabaur 4 / 12/80

Aus den Gemeinden

MONTABAUR

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am DONNERSTAG, dem 27. März 1980 nichtöffentliche Sitzung um 17.30 Uhr öffentliche Sitzung' um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.

TAGESORDNUNG:

I. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücks- und Jagd­pachtangelegenheiten

2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

II. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1980

2. Beschlußfassung über die BebauungsplanänderungHirten­garten" im Stadtteil Horressen als Satzung-gem. § 10 BBauG -Anpassung der Festsetzung über die Errichtung von Garagen an die gültige Landesbauordnung-

3. Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes Himmelfeld I" 2. Abschnitt, als Satzung gern. § 10 BBauG - Zulassung von Walmdächern und Satteldächern bis 18 0 -

4* Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teiler­schließungsanlagen im Stadtteil Eigendorf - Straßenentwässe­rung Mühlenweg -

5. Beschlußfassung über die Anordnung des Umlegungsverfah­rens für einen Teilbereich des BaugebietesSchul- und Sport­zentrum".

6. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme von Ausfall­bürgschaften für Jugendveranstaltungen (Antrag der SPD- Fraktion)

7. Beratung und Beschlußfassung über die Veröffentlichung der Beschlüsse der Ausschüsse des Stadtrates (Antrag der FWG- Fraktion)

8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

5430 Montabaur, 18. März 1980

Mangels, Bürgermeister

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDUFRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 24. März 1980 um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPDFRAKTION:

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung fin­det am Montag, dem 24. März 1980 um 19.30 Uhr in der Gast­stättePeter Lanschützer" in Montabaur statt.

Alle Parteimitglieder können daran teilnehmen.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FWGFRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung fin­det am Montag, dem 24. März 1980 um 19.00 Uhr im Strand- caffe Dewess in Montabaur statt. Im Anschluß daran erfolgt um 20 Uhr eine Mitgliederversammlung.

Stadt Montabaur Umlegungsausschuß Geschäftsstelle Katasteramt Montabaur ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Der Umlegungsausschuß der Stadt Montabaur hat am 13. Febru­ar 1980 für den restlichen Teil des UmlegungsplanesAlter Galgen", Gemarkung Montabaur, die Unanfechtbarkeit beschlos­sen. Als Tag der Unanfechtbarkeit gilt der 17.3.1980.

Unanfechtbar wurde die

Ordn.Nr. 13 mit den Einlagegrundstücken 4375, 4376, 4377, 134/4379, 86/4380 der Flur 34 und den Zutei­lungsgrundstücken 84/1 und 84/ 2 der Flur 45.

Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt­gegeben.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 22.3.1980 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd.Nr. 11 des Beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeich­nis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unan­fechtbarkeit fällig werden.

Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschließlich 26.3.1980 auf das Konto der Verbandsgemein­de Montabaur Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Westerwald in Montabaur unter AngabeBU Alter Galgen" den fälligen Be­trag eingezahlt, oder mit der Stadt Montabaur Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.

Montabaur, den 12. März 1980

Stadtverwaltung

Umlegungsausschuß

Rohrbacher, Vors, des Umlegungsausschusses

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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesAuf dem oberen Wassergra­ben III" der Stadt Montabaur

hier: Bekanntmachung des Beschlusses gern. §2(1) BBauG.

Der Stadtrat von Montabaur hat beschlossen, für das Gebiet Auf dem oberen Wassergraben III" (Bereich zwischen alter Koblenzer Straße und Weg zum Schwimmbad) einen Bebauungs­plan aufzustellen.

Der Beschluß lautet wie folgt:

a) Dem vorliegenden Planentwurf vom 5.10.1979 wird zuge­stimmt unter Berücksichtigung folgender Ergänzungen bzw. Festsetzungen:

Grundflächenzahl (GRZ) 0,3 Geschoßflächenzahl (GFZ) 0,7 Dachneigung: mind. 25°, min. Firsthöhe 2,00 m ' max. 36 °, max. Firsthöhe 4,00 m Dacheindeckung: schiefergrau bis schwarz

Die Dachform kann frei gewählt werden. Das Dachgeschoß kann ausgebaut werden.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung ..Auf dem oberen Wa sergraben III".

Die Kreisplanungsstelle wird beauftragt, die vorgenannten Fest­setzungen im Plan zu berücksichtigen und das Anhörverfahren der Träger öffentlicher Belange gern. § 2a (5) BBauG einzulei­ten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürgerbeteiligung gern. §

2a BBauG durchzuführen.

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b) Gleichzeitig wird die Offenlage des Planes gern. § 2a (6) BBauG beschlossen.

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