Wochenblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Boden, Daubach, Eitelhorn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Jahrgang 8
FREITAG, den 21. März 1980
Nummer: 12
Offentl. Bekanntmachungen
Repräsentative Zwischenzählung der Schweine am 3.April 1980
Aufgrund des Viehzählungsgesetzes in der Fassung vom 23.9. 1973 (BGBl. I S. 1406) findet am obengenannten Tage eine repräsentative Zwischenzählung der Schweine statt. Auskunftspflichtig sind die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten. Herrschen Viehseuchen oder bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr in den landwirtschaftlichen Betrieben beschränken, sind die Zähler von den Auskunftspflichtigen darauf hinzuweisen.
Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Auskünfte verweigert, nicht rechtzeitig erteilt, unrichtige Angaben macht oder sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe und anderer Örtlichkeiten, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Einzelangaben der Halter und die Feststellungen bei der Zählung unterliegen der Geheimhaltung. Ihre Benutzung zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig. Die Weiterleitung von Einzelangaben auf dem Dienstwege durch die erhebenden Behörden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
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Kulturamt Westerburg
Az. 01. N. 2011 K.A.
Veröffentlichung für die Gemeinden Welschneudorf, - Gackenbach - Girod - Großholbach - Niederelbert - Oberelbert und Montabaur-Stadtteil Eschelbach
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG In den Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsverfahren Welschneudorf, Eschelbach, Gackenbach, Girod, Großholbach, Niederelbert und Oberelbert liegen die geprüften und abgeschlossenen Kassenunterlagen des Rechnungsjahres 1979 in der Zeit vom 24. März bis einschl. 8. April 1980 bei dem jeweiligen Ortsbürgermeister bzw. im Falle Eschelbach beim Vorsteher der Teilnehmergemeinschaft, Herrn Alwin Wörsdörfer, Montabaur-Eschei
bach, Dahlienstraße 2, zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Einwendungen gegen die Richtigkeit der geprüften und abgeschlossenen Jahresrechnung 1979 müssen von den Beteiligten bis spätestens 14 Tage nach erfolgter Offenlegung beim Kulturamt Westerburg, Jahnstraße 5, 5438 Westerburg, vorgebrecht werden.
Der Kulturamtsvorsteher:
I.A. Klapthor
Vie Verwaltung informiert
Verkauf von Baugrundstücken im Baugebiet „Himmelfeld I",
2. Bauabschnitt
Die Stadt Montabaur gibt bekannt, daß sie in schöner Südwest- Hanglage (Baugebiet „Himmelfeld I", 2. Bauabschnitt - oberhalb der B 49) ca. 20 Baugrundstücke zum Verkauf anbieten kann. Der Verkauf erfolgt zu den im Rahmen des Baulandumlegungsverfahrens festgesetzten Preisen.
Interessenten werden gebeten, sich mit der Verbandsgemeindeverwaltung 543 Montabaur, Liegenschaftsamt, Tel. 02602/2041, in Verbindung zu setzen.
BESUCHSZEITEN bei der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathau», Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16 00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uh . FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/20411, Bürgermeister Mangels 02602/2044, Verbandsbeigeordneter Reusch 0 2602/20 45, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, (BLZ 57251010) Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, (BIZ 57052805) Volksbank Montabaur Nr. 108, (BLZ 57291000) Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800603.

