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Wochenblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden

Boden, Daubach, Eitelhorn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.

Jahrgang 8

FREITAG, den 21. März 1980

Nummer: 12

Offentl. Bekanntmachungen

Repräsentative Zwischenzählung der Schweine am 3.April 1980

Aufgrund des Viehzählungsgesetzes in der Fassung vom 23.9. 1973 (BGBl. I S. 1406) findet am obengenannten Tage eine re­präsentative Zwischenzählung der Schweine statt. Auskunftspflichtig sind die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhin­dert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familienmitglie­der oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu ge­statten. Herrschen Viehseuchen oder bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr in den land­wirtschaftlichen Betrieben beschränken, sind die Zähler von den Auskunftspflichtigen darauf hinzuweisen.

Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Auskünf­te verweigert, nicht rechtzeitig erteilt, unrichtige Angaben macht oder sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe und ande­rer Örtlichkeiten, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten, handelt ordnungswidrig. Die Ord­nungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben der Halter und die Feststellungen bei der Zäh­lung unterliegen der Geheimhaltung. Ihre Benutzung zu steuer­lichen Zwecken ist unzulässig. Die Weiterleitung von Einzelanga­ben auf dem Dienstwege durch die erhebenden Behörden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunfts­pflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

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Kulturamt Westerburg

Az. 01. N. 2011 K.A.

Veröffentlichung für die Gemeinden Welschneudorf, - Gacken­bach - Girod - Großholbach - Niederelbert - Oberelbert und Mon­tabaur-Stadtteil Eschelbach

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG In den Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsverfahren Welschneudorf, Eschelbach, Gackenbach, Girod, Großholbach, Niederelbert und Oberelbert liegen die geprüften und abgeschlos­senen Kassenunterlagen des Rechnungsjahres 1979 in der Zeit vom 24. März bis einschl. 8. April 1980 bei dem jeweiligen Orts­bürgermeister bzw. im Falle Eschelbach beim Vorsteher der Teil­nehmergemeinschaft, Herrn Alwin Wörsdörfer, Montabaur-Eschei

bach, Dahlienstraße 2, zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Einwendungen gegen die Richtigkeit der geprüften und abge­schlossenen Jahresrechnung 1979 müssen von den Beteiligten bis spätestens 14 Tage nach erfolgter Offenlegung beim Kultur­amt Westerburg, Jahnstraße 5, 5438 Westerburg, vorgebrecht werden.

Der Kulturamtsvorsteher:

I.A. Klapthor

Vie Verwaltung informiert

Verkauf von Baugrundstücken im BaugebietHimmelfeld I",

2. Bauabschnitt

Die Stadt Montabaur gibt bekannt, daß sie in schöner Südwest- Hanglage (BaugebietHimmelfeld I", 2. Bauabschnitt - oberhalb der B 49) ca. 20 Baugrundstücke zum Verkauf anbieten kann. Der Verkauf erfolgt zu den im Rahmen des Baulandumlegungs­verfahrens festgesetzten Preisen.

Interessenten werden gebeten, sich mit der Verbandsgemeinde­verwaltung 543 Montabaur, Liegenschaftsamt, Tel. 02602/2041, in Verbindung zu setzen.

BESUCHSZEITEN bei der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathau», Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16 00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uh . FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/20411, Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver­bandsbeigeordneter Reusch 0 2602/20 45, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.

KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, (BLZ 57251010) Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, (BIZ 57052805) Volksbank Montabaur Nr. 108, (BLZ 57291000) Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800603.