Einzelbild herunterladen

Montabaur 21/10/80

I. Haushaltsrechnung

Verwaltungs-

Vermögens-

Gesamt

haushalt/DM

haushalt/DM

DM

Feststellung des

Ergebnisses:

Soll-Einnahmen

525.218,44

249.967,60

775.186,04

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

525.218,44

528.732,55

1.053.950,99

Soll-Ausgaben + neue Haushalts-

525.218,44

563.281,82

1.088.500,26

ausgabereste ./. Abgang alter Haushaltsausgabe-

'

' f

reste

V*

t

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

525.218,44

563.281,82

1.088.500,26

Fehlbetrag

34.549,27

34.549,27

Festgestellt:

Montabaur, den 17. April 1979 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1978 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürger­meister und den Beigeordneten, der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1978 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. Ortsbürgermeister Weyand hat wegen Sonderinteresse an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.

III. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 10.3. bis 19.3.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Frauengemeinschaft

Am Donnerstag, dem 13. März 1980 trifft sich um 15.00 Uhr die Frauengemeinschaft im Pfarrheim. Zu Gast ist die Diözesan- vorsitzende des Frauenverbandes im Bistum Limburg, Frau Lingnau.

Treffpunkt Pfarrheim Senioren

Es geht weiter mit Gymnastik: Dienstag, 11. März 1980 um

15.00 Uhr.

WELSCHNEUDORF:

Abrechnung der Besamungsgebiihren 1979

Letzter Termin für die Abrechnung der Besamungsgebühren für 1979 ist Donnerstag, der 6. März 1980 während den Dienststunden.

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

GELBACHHÖHEN

DAUBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Jahr 1980 vom 28.2.1980

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.2.1980 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 244.000 DM

in der Ausgabe auf 244.000 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 216.000 DM

in der Ausgabe auf 216.000 DM

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v. H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 24,- DM

für den zweiten Hund 36,- DM

für jeden weiteren Hund 48,- DM.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Genehmigt gern. § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

5430 Montabaur, den 20.2.1980 Kreisverwaltung Jm Aufträge:

des Westerwaldkreises (L.S.) Meckel