Montabaur 21/10/80
I. Haushaltsrechnung
Verwaltungs-
Vermögens-
Gesamt
haushalt/DM
haushalt/DM
DM
Feststellung des
Ergebnisses:
Soll-Einnahmen
525.218,44
249.967,60
775.186,04
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
525.218,44
528.732,55
1.053.950,99
Soll-Ausgaben + neue Haushalts-
525.218,44
563.281,82
1.088.500,26
ausgabereste ./. Abgang alter Haushaltsausgabe-
'
' f
reste
V*
t
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
525.218,44
563.281,82
1.088.500,26
Fehlbetrag
34.549,27
34.549,27
Festgestellt:
Montabaur, den 17. April 1979 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1978 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten, der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1978 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. Ortsbürgermeister Weyand hat wegen Sonderinteresse an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 10.3. bis 19.3.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Frauengemeinschaft
Am Donnerstag, dem 13. März 1980 trifft sich um 15.00 Uhr die Frauengemeinschaft im Pfarrheim. Zu Gast ist die Diözesan- vorsitzende des Frauenverbandes im Bistum Limburg, Frau Lingnau.
Treffpunkt Pfarrheim Senioren
Es geht weiter mit Gymnastik: Dienstag, 11. März 1980 um
15.00 Uhr.
WELSCHNEUDORF:
Abrechnung der Besamungsgebiihren 1979
Letzter Termin für die Abrechnung der Besamungsgebühren für 1979 ist Donnerstag, der 6. März 1980 während den Dienststunden.
Stahlhofen, Ortsbürgermeister
GELBACHHÖHEN
DAUBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Jahr 1980 vom 28.2.1980
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.2.1980 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 244.000 DM
in der Ausgabe auf 244.000 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 216.000 DM
in der Ausgabe auf 216.000 DM
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v. H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 24,- DM
für den zweiten Hund 36,- DM
für jeden weiteren Hund 48,- DM.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Genehmigt gern. § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
5430 Montabaur, den 20.2.1980 Kreisverwaltung Jm Aufträge:
des Westerwaldkreises (L.S.) Meckel

