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Montabaur 15/10/80

zu beobachten, daß die beiden Fußwege zwischen der Kadenba­cher Straße und der StraßeUnter dem Dorf" von Kindern mit Rollschuhen, Fahrrädern , Seifenkisten etc. befahren werden.

Das starke Gefälle dieser Wege bringt es mit sich, daß die Kinder vor der Einmündung in die StraßeUnter dem Dorf" nicht an­zuhalten vermögen und in die StraßeUnter dem Dorf" einbie­gen oder sie überqueren. Sie begeben sich damit in eine große Gefahr, da sie von herannahenden Kraftfahrern nicht rechtzei­tigwahrgenommen werden können. Nach den mir zugegange­nen Hinweisen sind bereits mehrmals Kinder insbesondere im Bereich der StraßenkreuzungUnter dem Dorf" in eine äußerst gefährliche Situation geraten und nur durch die Umsicht der Kraftfahrer vor einem Unfall bewahrt worden.

Ich möchte deshalb an dieser Stelle nochmals die eindringliche Bitte an alle Eltern richten, ihre Kinder auf die ihnen drohenden Gefahren aufmerksam zu machen und auf sie einzuwirken, daß sie diese gefährlichen Spiele unverzüglich einstellen.

Straßenreinigungspflicht

Verschiedene mir zugegangene Beschwerden nehme ich zum An­laß, erneut auf die nach geltendem Ortsrecht den Grundstücks­eigentümern obliegende Straßenreinigungspflicht hinzu- veisen. Hiernach haben die Eigentümer in der ganzen Ausdehnung ihrer Grundstücke den Bürgersteig, die Straßenrinne und die Fahrbahn bis zu ihrer Mitte an allen Werktagen vor Sonn- und Feiertagen zu reinigen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf alle bebauten oder unbebauten Grundstücke innerhalb der Orts­lage.

Erfreulicherweise kommt die Mehrzahl der Grundstückseigentü­mer ihrer Straßenreinigungspflicht regelmäßig nach. Es muß des­halb zu Unwillen und zu Beschwerden führen, wenn einzelne Grundstückseigentümer sich ihrer Straßenreinigungspflicht häufig oder sogar ständig entziehen.

Ich möchte deshalb zur Vermeidung von Weiterungen und auch im Interesse des nachbarlichen Friedens die Bitte äußern,daß künftig alle Grundstückseigentümer ihrer Straßenreinigungspflicht nachkommen.

Verloren - Gefunden

Beider Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurden in letzter Zeit folgende Fundsachen abgegeben:

1 Feuerzeug,

1 Halstuch,

1 Kindsr - Gebißspange zur Zahnregulierung.

Die Verlierer können die Fundsachen bei entsprechendem Eigen- [tumsnachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung abholen.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

KIMME RN:

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Qrtsge- [meinde Simmern für das Jahr 1980 vom 3.3.1980

L '

Per Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- lordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) fol- fcende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch pie Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 21. 2. [1980 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

1er Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im ^ERWALTU NGSH AUSH A LT n der Einnahme auf 575.000,--DM

n der Ausgabe auf 575.000,- DM

/ERMÖGENSH AUSHALT

n der Einnahme auf 582.500,-DM

ider Ausgabe auf 582.500,- DM festgesetzt.

§ 2

Kredite we- d'n nicht veranschlagt.

§ 3

' e rpflichtungsermachtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1.GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbe kapital

280 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 48,- DM, für den zweiten Hund 72,- DM ( für jeden weiteren Hund 96,-DM

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz.

Montabaur, den 21.2.1980 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

(L.S.) Im Aufträge:

Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.3.1980 bis 20.3.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Simmern, den 3.3.1980

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Simmern

Schneider, Ortsbürgermeister

HINWEIS

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Simmern oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht wor­den ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dezember 1978 (GVBI. S. 770.

TÜV-Untersuchung landwirtschaftlicher Zugmaschinen

Der Technische Überwachungsverein Rheinland e.V. wird die Hauptuntersuchung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen in unserer Gemeinde

am DIENSTAG, dem 25.3.1980, nachmittags um 14.30 Uhr durchführen (Gemeindeplatz: Am Schulhoff).

Wir bitten um Beachtung des Termines.

Die Besitzer von Zugmaschinen erhalten keine seprate Vorladung.

Vermögenshaushalt 1980 der Ortsgemeinde Simmern

Gegenüber 1979 sollen im Vermögenshaushalt 1980 155.000 DM weniger eingenommen und weniger ausgegeben werden.