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Montabaur - 19 - 9/80

GELBACHHÖHEN

DAUBACH:

Goldene Hochzeit Eheleute Dietrich

Am Samstag, dem 1. März 1980 feiern die Eheleute Christian Dietrich und Ehefrau Margarete geb. Hofmann das Fest der Goldenen Hochzeit.

Die Ortsgemeinde wünscht dem Jubelpaar einen weiteren gesegneten Lebensabend.

Da Frau M. Dietrich zur Zeit erkrankt ist, wünscht die Familie Dietrich die Feierlichkeiten im engsten Familienkreis zu begehen.

Frink, Ortsbürgermeister

STAHLHOFEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen am Freitag, dem 29. Februar 1980 deren öffentliche Bekanntmachung im Wochenblatt der Ver­bandsgemeinde Montabaur und der ihr zugehörigen Ortsge­meinden vom 22.2.1980 erfolgt ist, findet nicht - wie ur­sprünglich vorgesehen - um 19.30 Uhr statt,sondern um 19.00 U_h_r_^

Es wird um Beachtung gebeten.

5431 Stahlhofen, den 26.2.1980

Pehl, Ortsbürgermeister

MGV "Concordia" Stahlhofen

Am Samstag, dem 1. März 1980 veranstalten wir ein Früh­jahrskonzert im Vereinslokal "Westerwälder Hof", Inh. V. Ferdinand. Es wirken mit die Männergesangvereine aus Etters­dorf, Nomborn, Gackenbach und Hübingen.

UNTERSHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen für das Jahr 1980 vom 14.2.1980

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 6.2.1980 'hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 232.000,-- DM

in der Ausgabe auf 232.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 153.000,- DM in der Ausgabe auf 153.000,-DM

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 18,- DM

für den zweiten Hund 36,-- DM

für jeden weiteren Hund 54,- DM.

220 v. H. 240 v. H.

280 v. H.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Montabaur, den 6. Februar 1980 Kreisverwaltung des Im Aufträge:

Westerwaldkreises (I_S.) gez. Meckel

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 3.3.1980 bis 12.3.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Untershausen, den 14.2.1980

Ortsgemeindeverwaltung Unterhausen (L.S.) Müller, Ortsbürgermeister

H inweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO).

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung be­gründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Unters­hausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz -zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

UNTERSHAUSEN: öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1978 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 30.1.1980 der Ortsgemeinde Untershausen für das Haushaltsjahr 1978

I. Haushaltsrechnung

Verwaltungs­haushalt/DM

Feststellung des Er­gebnisses:

Soll-Einnahmen 239.492,03

./. Abgang älter Kassen­einnahmereste -,«

Summe bereinigte Soll-Einnahmen 239.492,03 101.219,61 340.711,64

Vermögens- Gesamt haushalt/DM DM

101.688,96 341.180,99 469,35 469,35