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Montabaur 10/8/80

Frauen, die gegen geringe Fahrtkosten teilnehmen möchten, können sich bei Frau Maria Lehmler anmelden.

Termin des Gottesdienstes: Freitag, 7. März 80, 20.00 Uhr, Anmeldungen bis zum Freitag, dem 29. Februar.

Weitere Informationen im nächsten Wochenblatt.

Firmung

Nachmeldungen für die Firmung an das Pfarramt Oberelbert, Tel. 306.

Beilagenhinweis

Der heutigen Ausgabe liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde Welschneudorf die Hauptsatzung bei.

Wir bitten um Beachtung !

GELBACHHÖHEN

DAUBACH:

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung

Nachdem bei einem Fuchs im Bereich der Gemeinde Daubach, Westerwaldkreis, amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde, wird aufgrund der §§ 18 ff des Viehseuchengesetzes vom 26.6. 1909 (RGBl. I S. 519) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.2.1977 (BGBl. I S. 313) und § 1 des Preußischen Aus­führungsgesetzes zum Viehseuchengesetz vom 25.11.1911 (Ge­setzsammlung S. 149) sowie der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl. I S. 444) folgendes ange­ordnet:

§ 1

Die Gemeinde Daubach einschl. ihrer Gemarkung wird zum gefährdeten Bezirk erklärt.

Die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln wird erfol­gen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von drei Monaten seit Inkrafttreten dieser Anordnung.

§ 2

Für den gefährdeten Bezirk gilt folgendes:

1. ) Hunde sind nach Maßgabe des § 40 Abs. 1 des Viehseu­

chengesetzes in der derzeitigen Fassung festzulegen; Aus­nahmen nach § 40 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes dürfen für Hunde, die zur Jagd auf Füchse und Dachse verwendet werden, nicht zugelassen werden .

2. ) Katzen darf man nicht frei umherlaufen lassen; innerhalb

von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen gilt dies nicht, sofern die Katzen nachweislich seit mindestens ' vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut ge­impft worden sind.

3. ) Hunde und Katzen dürfen aus dem gefährdeten Bezirk

verbracht werden, wenn sie nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut ge­impft worden sind oder nur bis zu vier Tagen entfernt werden; andere Hunde und Katzen dürfen nur mit Geneh­migung der zuständigen Behörde und nach tierärztlicher Untersuchung entfernt werden.

§3

1.) Die für den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- und Forstbeamten werden ermächtigt, frei umherlaufende Hunde und Katzen innerhalb des gefährdeten Bezirks ein­zufangen oder, falls dies nicht möglich ist, zu töten. Ein Anspruch auf Entschädigung für getötete Hunde und Katzen kann nicht geltend gemacht werden.

2.) Seuchenverdächtige Haustiere und seuchenverdächtige gefangengehaltene, sonst wildlebende Tiere sind bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts sicher einzu­sperren, soweit nicht nach § 39 Abs. 1 des Viehseuchen­gesetzes die Tötung angeordnet ist.

Tote Tiere, die tollwutkrank oder seuchenverdächtig waren, muß der Besitzer oder derjenige, unter dessen Aufsicht die Tiere gestanden haben, bis zur unschädlichen Beseitigung vor Witterungseinflüssen schützen; er muß sicherstellen, daß Menschen und Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können.

§4

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden aufgrund des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Viehseuchengesetzes in der Fassung vom 23.2.1977 (BGBl. I S. 313) in Verbindung mit § 16 der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 11.3.1977

(BGBl. I S. 444) wegen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geld­buße geahndet.

§ 5

Diese viehseuchenpolizeiliche Anordnung tritt sofort in Kraft.

Montabaur, den 11. Februar 1980

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

in Montabaur I.A. Eisenmenger, Amtsrat

UNTERSHAUSEN:

Mandolinen-Orchester 1932

Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Samstag, dem 23.2.80 um 20 Uhr in der Gaststätte Berns statt. Hierzu werden alle Mitglieder recht herzlich eingeladen.

STAHLHOFEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen findet am Freitag, dem 29. Februar um 19.30 Uhr im Bürgermeister­amt statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 1. Febr.1980

2. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 1980 sowie das Investitionspro­gramm für die Jahre 1979 - 1983

3. Kenntnisnahme einer außerplanmäßgen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 750.935 im Haushaltsjahr 1979

4. Verschiedenes

l!.NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag auf Verlänge­rung eines Baugebotes.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Bau­leistungen im Zuge der Erschließungsmaßnahme im Baugebiet Rosengarten" (Baustraße"

3. Verschiedenes

5431 Stahlhofen, 14.2.80 Pehl, Ortsbürgermeister

HORBACH:

DerSPD-Ortsverein Horbach

lädt zu einer öffentlichen Versammlung am Mittwoch, dem 27.2.1980,.nach Untershausen Gasthof-Pension Waldeslust, Inh. Renate Berns, ein.

Beginn 19.30 Uhr.

Es spricht die Bundestagskanidatin der SPD für den Wahlkreis 153 Montabaur, Frau Gudrun Weyel, Diez.

HOLLER:

Musikverein Holler

Der Musikverein Holler beabsichtigt, ein Jugendorchester neu auf zubauen. Die Ausbildung erfolgt durch erfahrene Fachkräfte. Interessierte Jungen im Alter ab 10 Jahre werden zusammen

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