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Montabaur 2/7/80

VERANSTALTUNGSKALENDER

9.3. Sonntag,

MÄRZ 1980

16.00 Uhr

Kirchenkonzert der Lingerhand'schen Chöre in der Pfarrkirche St. Peter in Ketten

21.3. Freitag,

20.00 Uhr

Schloßkonzert mit dem Mannheimer Kammerduo - ein Mozart-Abend

28.3. Freitag,

20.00 Uhr

Gastspiel der Badischen

Kammerspiele - Kollege Gabi - eine zeitkritische Komödie

von Karl Wittlinger

Steuerliche Überprüfung von Sportvereinen

Der Gemeinde- und Städtebund RheinlandPfalz berichtet in der Mitteilung Nr. 1/1980 über eine Anfrage eines Landtagsab­geordneten und deren Beantwortung durch das Ministerium der Finanzen. Sie befaßt sich mit der steuerlichen Überprüfung von Sportvereinen und wird an dieser Stelle sinngemäß wiedergege­ben, weil sie für die Vereine im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur von Interesse sein dürfte.

Der Landtagsabgeordnete wandte sich an das Ministerium mit dem Hinweis, daß im Raum Koblenz den Sportvereinen der Fra­gebogen für gemeinnützige Körperschaften KSt. 8 (KO 0779- 10.000) vom Finanzamt Koblenz zugesandt wurde. Ziel sei eine Überprüfung , ob für die Jahre 1976 bis 1978 die Voraus­setzungen für die Steuerbefreiung vorliegen. Als Erklärungsfrist seien 4 Wochen festgesetzt worden. Jeweils nach Jahren getrennt seien folgende Angaben zu machen gewesen:

1. Ideeller Tätigkeitsbereich

2. Vermögensverwaltung

3. Veranstaltungen

a) sportliche Veranstaltungen

b) gesellige und kulturelle Veranstaltungen

4. wirtschaftliche Geschäftsbereiche

Der Landtagsabgeordnete führt weiter aus, ihm sei bekannt.daß gerade größere Sportvereine mit mehreren Abteilungen, selbst wenn sie mit Sicherheit die Steuerunschädlichkeitsgrenze nicht überschreiten, die geforderten Erklärungen nicht ohne Hilfe von Steuerberatern abgeben können. Hinzu komme ein beträchtlicher Ermittlungsaufwand innerhalb der nahezu ausschließlich ehren­amtlichen geführten Vereine. Er fragte daher die Landesregie­rung:

3. Wird erwartet, daß die ehrenamtlichen Vereinsvorstände ohne fremde Hilfe die notwendigen Angaben innerhalb der gegebe­nen Frist von nur 4 Wochen Zusammentragen können?

4. Wird erwartet, daß die Vereine Steuerberater einschalten?

Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der

Landesregierung wie folgt beantwortet:

1. Nach den Vorschriften der Abgabenordnung (§ 63 Abs. 3 AO) hat jeder gemeinnützige Verein die Voraussetzungen für die

Steuerbegünstigung u.a. durch ordnungsgemäße Aufzeichnu gen seiner Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen. Deren Überprüfung wird durch das Finanzamt in regelmäßigen Ab ständen von etwa drei Jahren vorgenommen. D ie Vereine werden dann jeweils um die Vorlage von Einzelaufstellung* über ihre Einnahmen und Ausgaben gebeten. Während die Finanzämter in den zurückliegenden Jahren dazu mit eigene Vordrucken auffordertan, hat die Oberfinanzdirektion Kob lenz jetzt erstmals einen Fragebogen entwickelt, der eine einheitliche Behandlung aller steuerbegünstigten Vereine sicherstellen soll. Auf den ersten Blick bringt dieser Fraget» gen eine Mehrbelastung: im Ergebnis stellt er aber eine weit volle Hilfe für die Vereine dar.

Zusätzlich zu den früheren Angaben wird nunmehr eine Aul Schlüsselung der Einnahmen und Ausgaben nach den verschi denen Tätigkeitsbereichen des Vereins gefordert, die jeweils eine eigene steuerliche Beurteilung und Behandlung erfahre Dadurch wird gleichzeitig erreicht, daß die Vereine leicht einen Überblick über die steuerlichen Ajswirkungen in den einzelnen Jahren gewinnen können. Neben den von meinen Haus herausgegebenen Schriften zur Vereinsbesteuerung stt der Fragebogen eine zusätzliche Informationsquelle dar; aut er ist letzten Endes darauf ausgerichtet, die Arbeit der Vert Vorstände zu erleichtern.

K

2. Die zusätzlich zu den üblichen Aufzeichnungen verlangten Angaben lassen sich ohne allzu große Schwierigkeiten aus eben diesen Einzelaufzeichnungen ableisten, wie sie jeder Verein schon im eigenen Interesse und zur Erstellung des Kassen- und Rechenschaftsberichtes führt bzw. führen sollt; Dafür kann der Verein sich bereits anhand des Fragebogen ein Bild darüber machen, ob und in welcher Höhe eine steu liehe Belastung auf ihn zukommt.

3.

Eine Frist von vier Wochen ist nicht von vornherein als uni gemessen anzusehen, zumal das erforderliche Zahlenwerkii k der Regel bereits weitgehend vorliegt. Im übrigen wird keii Finanzamt bei einem Antrag auf Verlängerung der Frist kle lieh verfahren.

4. Nach wie vor werden diejenigen Vereine, die sich wirtschafl lieh nicht in erheblichem Umfange betätigen, ohne Hilfeeii Angehörigen der steuerberatenden Berufe auskommen. Dei Fragebogen jedenfalls macht dessen Einschaltung nicht er forderlich.

Darüber hinaus wird das Finanzamt - wie der Fragebogen erkennen läßt, bei der Ausfüllung jederzeit behilflich sein.

1. Gibt es Anhaltspunkte, die es rechtfertigen, von dem bisheri­gen einfachen Verfahren (Übersendung des jährlichen Kassen­berichts) zum Anfordern umfangreicher Berichte überzugehen?

2. Wird der erwartete Erfolg in irgendeiner Beziehung zu dem erwartenden Aufwand stehen?

Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur

Neuer Säuglingspflege-Kursus für junge werdende Mütter und Väter. Es werden folgende K? nisse vermittelt:

Allgemeines über Neugeborene Grundregeln der Ernährung Hygiene

Wickeltechniken und Baden des Säuglings

Herr Dr. med. Gumpert, Gynäkologe, stellt sich den Fragen der Kursteilnehmer.

Termine: Dienstag, 18.3.1980, 18.00 Uhr Dienstag, 25.3.1980, 18.00 Uhr Dienstag, 1.4.1980, 18.00 Uhr Berufsbildende Schule Montabaur (Schulzentrum)

Leitung: Gabi Bach, Kinderkrankenschwester Gebühr: 10,-DM, 3 Abende

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich . Herausgeber, Druck u. Verlag: Verloii + Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach J

Telefon (026 24) 3061-4. - Verantwortlich für den Inhalt: Walter K. Johnen.

Quarfo/preis DM 2,00. - Einze/sfücke durch den Verlag zum Preis von DM 0,60 + Versandkosfen.

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