Montabaur 2/7/80
VERANSTALTUNGSKALENDER
9.3. Sonntag,
MÄRZ 1980
16.00 Uhr
Kirchenkonzert der Lingerhand'schen Chöre in der Pfarrkirche St. Peter in Ketten
21.3. Freitag,
20.00 Uhr
Schloßkonzert mit dem Mannheimer Kammerduo - ein Mozart-Abend
28.3. Freitag,
20.00 Uhr
Gastspiel der Badischen
Kammerspiele - Kollege Gabi - eine zeitkritische Komödie
von Karl Wittlinger
Steuerliche Überprüfung von Sportvereinen
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland—Pfalz berichtet in der Mitteilung Nr. 1/1980 über eine Anfrage eines Landtagsabgeordneten und deren Beantwortung durch das Ministerium der Finanzen. Sie befaßt sich mit der steuerlichen Überprüfung von Sportvereinen und wird an dieser Stelle sinngemäß wiedergegeben, weil sie für die Vereine im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur von Interesse sein dürfte.
Der Landtagsabgeordnete wandte sich an das Ministerium mit dem Hinweis, daß im Raum Koblenz den Sportvereinen der Fragebogen für gemeinnützige Körperschaften KSt. 8 (KO 0779- 10.000) vom Finanzamt Koblenz zugesandt wurde. Ziel sei eine Überprüfung , ob für die Jahre 1976 bis 1978 die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vorliegen. Als Erklärungsfrist seien 4 Wochen festgesetzt worden. Jeweils nach Jahren getrennt seien folgende Angaben zu machen gewesen:
1. Ideeller Tätigkeitsbereich
2. Vermögensverwaltung
3. Veranstaltungen
a) sportliche Veranstaltungen
b) gesellige und kulturelle Veranstaltungen
4. wirtschaftliche Geschäftsbereiche
Der Landtagsabgeordnete führt weiter aus, ihm sei bekannt.daß gerade größere Sportvereine mit mehreren Abteilungen, selbst wenn sie mit Sicherheit die Steuerunschädlichkeitsgrenze nicht überschreiten, die geforderten Erklärungen nicht ohne Hilfe von Steuerberatern abgeben können. Hinzu komme ein beträchtlicher Ermittlungsaufwand innerhalb der nahezu ausschließlich ehrenamtlichen geführten Vereine. Er fragte daher die Landesregierung:
3. Wird erwartet, daß die ehrenamtlichen Vereinsvorstände ohne fremde Hilfe die notwendigen Angaben innerhalb der gegebenen Frist von nur 4 Wochen Zusammentragen können?
4. Wird erwartet, daß die Vereine Steuerberater einschalten?
Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der
Landesregierung wie folgt beantwortet:
1. Nach den Vorschriften der Abgabenordnung (§ 63 Abs. 3 AO) hat jeder gemeinnützige Verein die Voraussetzungen für die
Steuerbegünstigung u.a. durch ordnungsgemäße Aufzeichnu gen seiner Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen. Deren Überprüfung wird durch das Finanzamt in regelmäßigen Ab ständen von etwa drei Jahren vorgenommen. D ie Vereine werden dann jeweils um die Vorlage von Einzelaufstellung* über ihre Einnahmen und Ausgaben gebeten. Während die Finanzämter in den zurückliegenden Jahren dazu mit eigene Vordrucken auffordertan, hat die Oberfinanzdirektion Kob lenz jetzt erstmals einen Fragebogen entwickelt, der eine einheitliche Behandlung aller steuerbegünstigten Vereine sicherstellen soll. Auf den ersten Blick bringt dieser Fraget» gen eine Mehrbelastung: im Ergebnis stellt er aber eine weit volle Hilfe für die Vereine dar.
Zusätzlich zu den früheren Angaben wird nunmehr eine Aul Schlüsselung der Einnahmen und Ausgaben nach den verschi denen Tätigkeitsbereichen des Vereins gefordert, die jeweils eine eigene steuerliche Beurteilung und Behandlung erfahre Dadurch wird gleichzeitig erreicht, daß die Vereine leicht einen Überblick über die steuerlichen Ajswirkungen in den einzelnen Jahren gewinnen können. Neben den von meinen Haus herausgegebenen Schriften zur Vereinsbesteuerung stt der Fragebogen eine zusätzliche Informationsquelle dar; aut er ist letzten Endes darauf ausgerichtet, die Arbeit der Vert Vorstände zu erleichtern.
K
2. Die zusätzlich zu den üblichen Aufzeichnungen verlangten Angaben lassen sich ohne allzu große Schwierigkeiten aus eben diesen Einzelaufzeichnungen ableisten, wie sie jeder Verein schon im eigenen Interesse und zur Erstellung des Kassen- und Rechenschaftsberichtes führt bzw. führen sollt; Dafür kann der Verein sich bereits anhand des Fragebogen ein Bild darüber machen, ob und in welcher Höhe eine steu liehe Belastung auf ihn zukommt.
3.
Eine Frist von vier Wochen ist nicht von vornherein als uni gemessen anzusehen, zumal das erforderliche Zahlenwerkii k der Regel bereits weitgehend vorliegt. Im übrigen wird keii Finanzamt bei einem Antrag auf Verlängerung der Frist kle lieh verfahren.
4. Nach wie vor werden diejenigen Vereine, die sich wirtschafl lieh nicht in erheblichem Umfange betätigen, ohne Hilfeeii Angehörigen der steuerberatenden Berufe auskommen. Dei Fragebogen jedenfalls macht dessen Einschaltung nicht er forderlich.
Darüber hinaus wird das Finanzamt - wie der Fragebogen erkennen läßt, bei der Ausfüllung jederzeit behilflich sein.
1. Gibt es Anhaltspunkte, die es rechtfertigen, von dem bisherigen einfachen Verfahren (Übersendung des jährlichen Kassenberichts) zum Anfordern umfangreicher Berichte überzugehen?
2. Wird der erwartete Erfolg in irgendeiner Beziehung zu dem erwartenden Aufwand stehen?
Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur
Neuer Säuglingspflege-Kursus für junge werdende Mütter und Väter. Es werden folgende K? nisse vermittelt:
Allgemeines über Neugeborene Grundregeln der Ernährung Hygiene
Wickeltechniken und Baden des Säuglings
Herr Dr. med. Gumpert, Gynäkologe, stellt sich den Fragen der Kursteilnehmer.
Termine: Dienstag, 18.3.1980, 18.00 Uhr Dienstag, 25.3.1980, 18.00 Uhr Dienstag, 1.4.1980, 18.00 Uhr Berufsbildende Schule Montabaur (Schulzentrum)
Leitung: Gabi Bach, Kinderkrankenschwester Gebühr: 10,-DM, 3 Abende
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich . Herausgeber, Druck u. Verlag: Verloii + Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach J
Telefon (026 24) 3061-4. - Verantwortlich für den Inhalt: Walter K. Johnen.
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