Montabaur 6/6/80
beauftragt, wenn der Ortsgemeinde dadurch keine besonderen Kosten entstehen.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. §2(1) BBauG bekanntgemacht.
Montabaur, den 1.2.1980 Manns, Ortsbürgermeister
Überprüfung der Glheizaniagen
Die Überprüfung der Ölheizanlagen wird in der Ortsgemeinde Heiligenroth durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister in der nächsten Woche nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ( Auswurfbegrenzung der Feuerungen mit Ölbrennern) vom 28.8.19.74 vorgenommen. Es wird gebeten, sich auf den Termin einzustellen.
Achtung, Jahrgang 1940
Alle Angehörigen des Jahrgangs 194o werden zu einer Besprechung am Samstag, dem 23.2.1980, in die Gastwirtschaft Neu- roth eingeladen. Beginn 2o.oo Uhr
Kirmesgesellschaft Heiligenroth
Die nächste Sitzung der Kirmesgesellschaft Heiligenroth Jahrgang 196o/6l findet am 13. 2. 1980 im Gasthof "Zum grünen Wald" statt. Beginn: 2o.oo Uhr
Fis._ Feuerwehr Heiligenroth
Auf Einladung der Freiwilligen Feuerwehr führt das Deutsche Rote Kreuz im Gruppenraum der Feuerwehr einen "Erste - Hilfe-Lehrgang durch.
Der erste Kursabend ist am 26.2.1980. Alle Interessenten, auch Nichtmitglieder sind hierzu herzlich eingeladen. Die Teilnehmerzahl ist auf 3o begrenzt, die Teilnahme ist kostenlos.
Wir bitten, alle, welche an dem Lehrgang teilnehmen wollen, sich beim Wehrführer Günter Wüst zu melden.
Mchnenverein Heiterkeit, Heiligenroth
Liebe Mitbürger, wir tun Euch kund: am Schwerdonnerstag geht's wieder rund.
Auch diesmal ist ein Programm erstellt, von dem wir glauben, daß es Euch gefällt.
Um 13.3o Uhr der Narrentroß startet, hoffentlich wird er von Euch auch erwartet.
Unsere Körbe sind mit Kreppein gefüllt, sie all' zu verkaufen sind wir gewillt.
Beim Hemmen hilft kein Lamentieren, die einfachste Lösung heißt: spendieren!
Um 2o.11 Uhr folgt dann Teil zwei:
Der Saal Neuroth ist Schauplatz der Narretei.
Zum "bunten Abend" wünschen wir ein volles Haus mit Stimmung, Schwung und viel Applaus.
Auch haben wir kleine Präsente beschafft als Zeichen unsrer Gastfreundschaft.
RUPPACH-GOLDHAUSEN
Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf "Unter dem Dorf"
In seiner Sitzung am 31.1.1980 befaßte sich der Ortsgemeinderat mit den Bedenken und Anregungen, die die Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Anhörverfahrens gern. § 2 (5) BBauG zum Bebauungsplan "Unter dem Dorf" vorgebracht haben. Im einzelnen wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:
1. Gewerbeaufsichtsamt
Das Gewerbeaufsichtsamt schlug vor, in der Erschließungszone 2 kein Mischgebiet auszuweisen, weil im Falle dieser Festset
zung im Bebauungsplan auch "sonstige Gewerbebetriebe" nach der Baunutzungsverordnung zulässig sind und dadurch unzumutbare Belästigungen der Bewohner des Gebietes durch Gewerbebetriebe nicht auszuschließen wären. Der Ortsgemeinderat berücksichtigte diesen Vorschlag.
2. ) Rheinisch - Westfälisches Elektrizitätswerk
Dem Anliegen, sicherzustellen, daß durch Eintragungen im Grün buch gesicherte Rechte für die 110 kV-Leitung - Limburg - Goldhausen nicht beeinträchtigt wird, wurde zugestimmt.
3. ) Forstamt Montabaur
Das Forstamt Montabaur hatte vorgeschlagen, einen Grünordnungsplan aufzustellen, in dem eine ausreichende Bepflanzung der Gewerbebetriebe gefordert wird. Der Ortsgemeinderat stimmte dieser Anregung zu und beauftragte einen Gartenarchitekten mit der Aufstellung eines Planes.
4. ) KEVAG, Koblenz
Die KEVAG Koblenz hat die Anregung bezüglich der Sicherung von Stromleitungen in diesem Bereich vorgetragen und forderte außerdem, die Einplanung einer Trafo - Station. Beiden Anregungen gab der Ortsgemeinderat statt.
5. ) Wasserwirtschaftsemt Montabaur
Die allgemein gehaltenen Anregungen des Wasserwirtschaftsamtes Montabaur wurden berücksichtigt.
6. ) Gesundheitsamt Montabaur
Das Gesundheitsamt legte Wert darauf, daß die Abstände zwischen Wohn- und Gewerbebetrieb eingehalten werden, damit I keine Beeinträchtigungen für das Wohngebiet entstehen. Der I Plan sah dies vor. I
7. ) Staatliches Amt für Vor- und Frühgeschichte I
Diese Behörde trug die Anregung vor, evtl, historische Funde I möglichst frühzeitig anzuzeigen. I
8. ) Landwirtschaftskammer Koblenz I
Die Landwirtschaftskammer in Koblenz hatte sich gegen die I nach seiner Auffassung zu große Ausweisung von Flächen ge- I wandt und bemängelt, daß dadurch landwirtschaftliche Nutz- I flächen ihrem Zweck entfremdet werden. Der Ortsgemeinderatl gab dieser Anregung insofern statt, als der Planbereich in Flur I 14 um ca. 7.5oo qm verkleinert wird. Die darüber hinausgehen-l den Forderungen wurden zurückgewiesen, weil in der Erschlie l ßungszone 1 schon ein Gewerbebetrieb angesiedelt ist und es I sich bei der Erschließungszone 1 teilweise um verfülltes Ton- I abbaugebiet handelt. I
Bei der Erschließungszone 2 handelt es sich um ein topografisci schwieriges Gelände, das auch im Hinblick auf die Überörtlichei Verkehrsanbindung ohne Verwirklichung der Erschließungszoll 1 nicht oder nur unvollkommen erschlossen werden kann. I
9. ) Katasteramt Montabaur K
Das Katasteramt Montabaur hatte einige Bedenken und Anre l gungen, die sich auf die zeichnerische Darstellung bezogen und! nach dem Willen des Ortsgemeinderates berücksichtigt werden!
10. ) Straßenbauamt Diez I
Das Straßenbauamt Diez hatte angeregt, Sichtdreiecke freizul» ten. Außerdem wurde angeregt, entlang der freien Strecke I der K 103 eine lückenlose Einfriedigung anzubringen, um ein I Überfahren unmöglich zu machen. Das vorhandene Betonwerl! soll rückwärtig erschlossen werden. I
Die Ratsmitglieder akzeptierten diese Vorschläge. ■

