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Montabaur 15/5/80

6ELBACHHÖHEN

DAUBACH:

DRK-Ortsverein Daubach

PROGRAMM DES AKTIVEN DIENSTES IM I. QUARTAL 1980

31.1. Eisläufen in Neuwied

Treffen 19.00 Uhr be' der Schul in Stahlhofen

7.2. Diskussionsabend über Probleme des aktiven Dienstes

14.2. fällt aus wegen Schwerdonnerstag

21.2. Karte und Kompaß

28.2. Nachtwanderung

6.3. E Erste Hilfe: Vorbereitung HLW-Lehrgang

13.3. bis 27.3. Herz-Lungen-Wiederbelebungs-Lehrgang

Voranmeldung

Am 9. Februar findet unser traditioneller Maskenball statt, den wir wieder mit dem MGV gemeinsam durchführen.

Also: Samstag, 9.2., 20.00 Uhr bei Alois und Helga in Daubach. Es spielen: Moonlight Serenade.

Fortsetzung der JRK-Arbeit unter Marianne Theis

Dazu möchten wir interessierte Jungen und Mädchen im Alter von 12 bis 16 Jahren einladen.

Wir treffen uns am Dienstag, dem 26. Februar, um 19.30 Uhr in der Schule in Stahlhofen. Jugendliche aus Hübingen, Gacken­bach und Horbach wollen sich bei Marianne Theis, Hauptstr. 29, 5431 Hübingen anmelden, Daubach, Stahlhofen und Untershau- sen bei Egon Stendebach, Kirchstr. 4, 5431 Stahlhofen, Tel. 02602/17484.

Falls keine Beförderungsmöglichkeit besteht, können auswär­tige Teilnehmer abgeholt werden.

UNTERSHAUSEN:

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung

Die nachstehend aufgeführten Anordnungen über Maßnahmen zum Schutze gegen die Tollwut werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

16.7.1979 Anordnung im Bereich der Gemeinde Niederelbert

9.10.1979 Anordnung im Bereich der Gemeinde Untershausen. Montabaur, den 17. Jan. 1980

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur

STAHLHOFEN:

FSV Gelbachtaler Sportfreunde

Die I. Mannschaft spielt am Sonntag, dem 3. Februar 1980 um 14.00 Uhr in Nomborn.

Am Sonntag, dem 3. Februar 1980, veranstalten wir im Vereins­lokal Stephan einen fröhlichen Kinderkarneval.

Beginn ist um 14.30 Uhr, er soll gegen 17.30 Uhr ausklingen.

Alle jugendlichen Mitglieder bis 14 Jahre sind recht herzlich einge­laden. Auch die E, D, C jugendlichen Fußballspieler der TuS Montabaur sind auch eingeladen. Sollte durch irgendeinen Grund jemand keine Einladung erhalten haben, so bitten wir die­ses als Einladung anzusehen.

Ortsgemeinde Stahlhofen Umlegungsausschuß

Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Stahlhofen hat am 25. Januar 1980 für den UmlegungsplanIm Rosengarten die Unanfechtbarkeit beschlossen.

Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt­gegeben.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 2.2.

1980 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Bau­grundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 20.2.1980 der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) anzuzeigen, damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzan­zeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd.Nr. 11 des beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeich­nis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unan­fechtbarkeit fällig werden.

Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichti­ge bis einschließlich 20.2.1980 auf das Konto der Verbandsge­meinde Montabaur Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Wester­wald in Montabaur unter AngabeBU Im Rosengarten" den fälli­gen Betrag eingezahlt, oder mit der Ortsgemeinde Stahlhofen Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.

Stahlhofen, den 28. Januar 1980

Ortsgemeindeverwaltung Umlegungsausschuß Siegel Haubrich

Vermessungsrat, stellvertr. Vorsitzender des Umlegungsausschusses.

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