Montabaur 15/5/80
6ELBACHHÖHEN
DAUBACH:
DRK-Ortsverein Daubach
PROGRAMM DES AKTIVEN DIENSTES IM I. QUARTAL 1980
31.1. Eisläufen in Neuwied
Treffen 19.00 Uhr be' der Schul in Stahlhofen
7.2. Diskussionsabend über Probleme des aktiven Dienstes
14.2. fällt aus wegen Schwerdonnerstag
21.2. Karte und Kompaß
28.2. Nachtwanderung
6.3. E Erste Hilfe: Vorbereitung HLW-Lehrgang
13.3. bis 27.3. Herz-Lungen-Wiederbelebungs-Lehrgang
Voranmeldung
Am 9. Februar findet unser traditioneller Maskenball statt, den wir wieder mit dem MGV gemeinsam durchführen.
Also: Samstag, 9.2., 20.00 Uhr bei Alois und Helga in Daubach. Es spielen: Moonlight Serenade.
Fortsetzung der JRK-Arbeit unter Marianne Theis
Dazu möchten wir interessierte Jungen und Mädchen im Alter von 12 bis 16 Jahren einladen.
Wir treffen uns am Dienstag, dem 26. Februar, um 19.30 Uhr in der Schule in Stahlhofen. Jugendliche aus Hübingen, Gackenbach und Horbach wollen sich bei Marianne Theis, Hauptstr. 29, 5431 Hübingen anmelden, Daubach, Stahlhofen und Untershau- sen bei Egon Stendebach, Kirchstr. 4, 5431 Stahlhofen, Tel. 02602/17484.
Falls keine Beförderungsmöglichkeit besteht, können auswärtige Teilnehmer abgeholt werden.
UNTERSHAUSEN:
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
Die nachstehend aufgeführten Anordnungen über Maßnahmen zum Schutze gegen die Tollwut werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
16.7.1979 Anordnung im Bereich der Gemeinde Niederelbert
9.10.1979 Anordnung im Bereich der Gemeinde Untershausen. Montabaur, den 17. Jan. 1980
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur
STAHLHOFEN:
FSV Gelbachtaler Sportfreunde
Die I. Mannschaft spielt am Sonntag, dem 3. Februar 1980 um 14.00 Uhr in Nomborn.
Am Sonntag, dem 3. Februar 1980, veranstalten wir im Vereinslokal Stephan einen fröhlichen Kinderkarneval.
Beginn ist um 14.30 Uhr, er soll gegen 17.30 Uhr ausklingen.
Alle jugendlichen Mitglieder bis 14 Jahre sind recht herzlich eingeladen. Auch die E, D, C jugendlichen Fußballspieler der TuS Montabaur sind auch eingeladen. Sollte durch irgendeinen Grund jemand keine Einladung erhalten haben, so bitten wir dieses als Einladung anzusehen.
Ortsgemeinde Stahlhofen Umlegungsausschuß
Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Stahlhofen hat am 25. Januar 1980 für den Umlegungsplan „Im Rosengarten“ die Unanfechtbarkeit beschlossen.
Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 2.2.
1980 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 20.2.1980 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) anzuzeigen, damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd.Nr. 11 des beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschließlich 20.2.1980 auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Westerwald in Montabaur unter Angabe „BU Im Rosengarten" den fälligen Betrag eingezahlt, oder mit der Ortsgemeinde Stahlhofen Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.
Stahlhofen, den 28. Januar 1980
Ortsgemeindeverwaltung Umlegungsausschuß Siegel Haubrich
Vermessungsrat, stellvertr. Vorsitzender des Umlegungsausschusses.
WERBUNG.... dieBrückezum Erfolg!!!
****************************************
Achtung! Achtung!
Geänderte Telefon-Nummern
Geben Sie Ihren Kunden, Freunden und Bekannten Ihre neue Ruf-Nummer bekannt.
WO?
Natürlich hier im Mitteilungsblatt
****************************************

