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Wochenblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden

Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert,' Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.

Jahrgang 8

FREITAG, den 1. Februar 1980

Nummer: 5

ÖffenÜ Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ver­bandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1980 vom 25.1.1980

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI.S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 15.1.1980 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1980 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaus­haltes erforderlich ist, wird auf 3.008.150,-- DM festgesetzt. Davon entfallen 1.080.000,- DM auf die Abwasserbeseitigung. Der Gesamtbetrag der Kredite des Verbandsgemeindewerkes (Eigenbetrieb), die im Wirtschaftsjahr 1980 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich sind, wird auf 3.208.450,-- DM festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.925.000,- DM festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Ver­pflichtungsermächtigungen für das Verbandsgemeindewerk wird auf 1.249.000,-- DM festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 1980

13.620.900, - DM

13.620.900, -DM

14.767.140, DM

14.767.140, - DM

zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genom­men werden dürfen, wird

a) für die Verbandsgemeinde auf 3.000.000,- DM

b) für das Verbandsgemeindewerk auf 500.000,- DM festgesetzt.

§ 5

1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4, 22 und 23 Abs. 1 FAG n.F. erhebt, beträgt

26 % der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemein­den und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG 26 % der Schlüsselzuweisung A 1980 an die verbandsangehöri­gen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG 26 % der Schlüsselzuweisung B 1980 an die Stadt Montabaur nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG

26 % der Zuweisungen 1980 nach § 32 Abs. 1 und 2 und § 33 FAG an die verbandsangehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur

2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach § 28 Abs. 2 FAG.

§ 6

Die Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Abwasserbeseiti­gung werden

a) für Anschlußnehmer, die ihr Abwasser ungereinigt dem Ka­nalnetz mit anschließender zentraler Kläranlage zuführen auf 1,25 DM/cbm Frischwasserbezug,

b) für Anschlußnehmer, die über eigene Kläreinrichtungen (Hausklärgruben nach DIN 246100) ihr Abwasser dem Kanal­netz ohne zentrale Kläranlage zuführen, auf 0,95 DM/cbm Frischwasserbezug

festgesetzt.

II.

Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs.2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) das Investitionsprogramm für die Jahre 1979 - 1983 mit folgenden Summen :

BESUCHSZEITEN bei der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver­bandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.

KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, (BIZ 57251010) Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, (BLZ 57052805) Volksbank Montabaur Nr. 108, (BIZ 57291000) Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800603.