Wochenblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert,' Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Jahrgang 8
FREITAG, den 1. Februar 1980
Nummer: 5
ÖffenÜ Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1980 vom 25.1.1980
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI.S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 15.1.1980 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1980 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes erforderlich ist, wird auf 3.008.150,-- DM festgesetzt. Davon entfallen 1.080.000,- DM auf die Abwasserbeseitigung. Der Gesamtbetrag der Kredite des Verbandsgemeindewerkes (Eigenbetrieb), die im Wirtschaftsjahr 1980 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich sind, wird auf 3.208.450,-- DM festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.925.000,- DM festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Verbandsgemeindewerk wird auf 1.249.000,-- DM festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 1980
13.620.900, - DM
13.620.900, -DM
14.767.140, ” DM
14.767.140, - DM
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird
a) für die Verbandsgemeinde auf 3.000.000,- DM
b) für das Verbandsgemeindewerk auf 500.000,- DM festgesetzt.
§ 5
1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4, 22 und 23 Abs. 1 FAG n.F. erhebt, beträgt
26 % der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG 26 % der Schlüsselzuweisung A 1980 an die verbandsangehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG 26 % der Schlüsselzuweisung B 1980 an die Stadt Montabaur nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG
26 % der Zuweisungen 1980 nach § 32 Abs. 1 und 2 und § 33 FAG an die verbandsangehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur
2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach § 28 Abs. 2 FAG.
§ 6
Die Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden
a) für Anschlußnehmer, die ihr Abwasser ungereinigt dem Kanalnetz mit anschließender zentraler Kläranlage zuführen auf 1,25 DM/cbm Frischwasserbezug,
b) für Anschlußnehmer, die über eigene Kläreinrichtungen (Hausklärgruben nach DIN 246100) ihr Abwasser dem Kanalnetz ohne zentrale Kläranlage zuführen, auf 0,95 DM/cbm Frischwasserbezug
festgesetzt.
II.
Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs.2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) das Investitionsprogramm für die Jahre 1979 - 1983 mit folgenden Summen :
BESUCHSZEITEN bei der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Verbandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, (BIZ 57251010) Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, (BLZ 57052805) Volksbank Montabaur Nr. 108, (BIZ 57291000) Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800603.

