Montabaur 7/4/80
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen findet am
Donnerstag, dem 31. Januar 1980 um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
TAGESORDNUNG:
|. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 (5) BBauG zum Bebauungsplan „Unter dem Dorf".
2. Beratung und Beschlußfassung über die Erstellung einer Straßenbeleuchtungsanlage im Neubaugebiet „Im Bitzen" und die Auftragsvergabe an die Kevag.
3. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1978 und Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 1978
4. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag des ASV Ruppach-Goldhausen auf Gewährung eines Zuschusses.
5. Beratung und Beschlußfassung über die Einziehung eines Wirtschaftsweges.
6. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag des ASV Ruppach-Goldhausen auf Anpachtung eines Teiches im Landschaftsschutzgebiet „Dornbusch".
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Verschiedenes.
Ruppach-Goldhausen, 22. Januar 1980
Ferdinand, Ortsbürgermeister
Gefunden
wurde in unserem Freizeitgelände „Dornbusch" eine Kinderarmbanduhr. Der Verlierer kann den Gegenstand gegen entsprechenden Eigentumsnachweis beim Ortsbürgermeister in Empfang lehmen.
Ferdinand, Ortsbürgermeister
AUGST
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung 1978 und des Entlastungsbeschlusses der Verbandsversammlung vom 18.12.1979 des Kindergartenverbandes Simmern/Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1978
HAUSHALTSRECHNUNG
Verwaltungs
haushalt/DM
Feststellung des
Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 201.406,74
./. Abgang alter
Kasseneinnahmereste 130,-
Gesamt
DM
201.406,74
130,-
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
201.276,74
201.276,74
Soll-Ausgaben
201.276,74
201.276,74
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
201.276,74
201.276,74
Überschuß/Fehlbetrag
Festgestellt:
Montabaur, 3. Mai 1979 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch,l. Beigeordneter
II.
ENTLASTUNGSBESCHLUSS
Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verbandsgeme deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1978 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO.Gleichzeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden,dem Bürgermeister und den Beigeord neten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1978 Entlastung zu erteilen.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nich genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. Der Vorsitzende hat an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.
Der Vorsitzende hat an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.
III.
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 28.1. - 6.2.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Abwasserverband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1980 vom 15. Januar 1980
Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Landesgesetzes über Zweckverbände und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit (Zweckverbandsgesetz) vom 2.12.1964 (GVBI. S. 156 - BS 2020-20) in Verbindung mit den §§95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI.
S. 419 - BS 2020-1) folgende Haushaltssatzung beschlossen,die nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 18.12.1979 hiermit bekanntgegeben wird:
§ 1
Der Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr 1980 im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird festgesetzt auf 808.000,-- DM.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.000.000,- DM festgesetzt.
§4
Die Verbandsumlage wird nach § 11 der Verbandssatzung nach dem Verhältnis der Einwohnergleichwerte mit insgesamt 40.000,- DM berechnet.
Von den Einwohnergleichwerten entfallen auf die Verbandsgemeinde Bad Ems = 85 %
und auf die Verbandsgemeinde Montabaur = 15 %
Die gesamten Ausgaben des Verwaltungshaushalts und die nach Abzug der Landeszuweisungen und Beträge verbleibenden
147.800, -DM
147.800, - DM
1.818.100,- DM 1.818.100,- DM

