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Montabaur - 18 - 2/80

Mo.

9.00

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Di.

8.00

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15.00

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19.00

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15.00

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18.30

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17.00

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17.45

Uhr

Stiftungsmesse für Ehel. Kaspar und Maria Schaaf und Angehörige Schülergottesdienst - Amt nach Meinung Erstkommunionunterricht Jugendclub

Seniorentanz im Mehrzweckraum der Turnhalle

Amt für Maria Schaaf und verst. Angeh. Beichtgelegenheit

Vorabendmesse - 2. Seelenamt für Maria Denke

Die Adveniat-Kollekte erbrachte bisher einen Spendenbetrag von 9.050,-- DM. Allen Spendern sei für das außerordentlich gute Ergebnis herzlich gedankt.

Der Kreis junger Frauen trifft sich am Dienstag, dem 15.1.1980 um 20.00 Uhr im Pfarrheim.

Kath. Pfarrei Eitelborn

Hochamt

Amt f. Maria Best (v. d. Nachbarschaft)

Amt für Alfons Weisbrod (v. Jahrgang)

Hl. Messe zur Danksagung 1. Jahramt f. Mathias Jakobs Amt f. Anna Knopp ( v. d. Nachbarschaft) Rosenkranzgebet Salveandacht Vorabendmesse Amt f. Leb. und Verst. d. Kirchenchores Beichtgelegenheit: Sa. 17.00 Uhr

Evang. Kirchengemeinde Neuhäusel

So .

9.45

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8.00

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8.00

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8.00

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8.00

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8.00

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16.00

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So.

8.50 Uhr 10.10 Uhr

Di.

15.15 Uhr

Di.

20.15 Uhr

Do.

15.00 Uhr

19.00 Uhr

Gottesdienst in Arzbach und Gottesdienst in Neuhäusel, mit Herrn Pfarrer Gerhard Sondermann, Regional beauftragter für Mission und ökomene in der EKHN. Kindergottesdienst zur gleichen Zeit I Konfirmandenunterricht Dienstag, neue Übungszeit für den Singkreis mit Chorleiterin Frau Helga Müller.

Seniorentreffen, dazu ein Bildbericht über eine Israelreise von Herrn Pfr. Senk. Jugendstunde.

Die

informiert

Neue Bemessungsgrenzen für 1980

Die Beitragsbemessungsgrenze wurde in der gesetzlichen Rentenversiche­rung für das Jahr 1980 von 4.000 DM auf 4200 DM erhöht. Dies hat zur

Folge, daß sich ab dem 1. Januar 1980 an folgende Grenzwerte verän­dert haben:

- die Versicherungspflichtgrenze (für Angestellte) und die Beitragsbe­messungsgrenze (für alle Mitglieder) in der gesetzlichen Krankenver­sicherung von monatlich 3000 DM auf 3150 DM

- die Grenze, bis zu der Arbeitgeber für Auszubildende und Geringver­diener den Beitrag zur Sozialversicherung allein zu tragen haben, von monatlich 400 DM auf 420 DM

Unverändert auch im Jahr 1980 bleiben:

- mit 390 DM pro Monat die Grenze, bis zu der laufend verdient werden kann, ohne daß Sozialabgaben zu entrichten sind (z. B. für Hausfrauen oder Altersrentner)

- mit ebenfalls 390 DM der Grenzbetrag, bis zu dem Familienangehörige monatlich ein Einkommen beziehen können, um dennoch in der Fa- ' millen-Mitversicherung des AOK-Mitgliedes zubleiben.

- die DM-Beträge, bis zu denen »flexible« Altersrentner (höchstens 1000 DM pro Monat) und »vorgezogene« Altersrentner (höchstens 425 DM pro Monat) laufend neben ihrer Rente dazuverdienen können.

Das Heimatjahrbuch

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25. Folge ist da!

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DANKSAGUNG

Für die vielen Beweise herzlicher Anteilnahme, die uns beim Heimgang unseres lieben Verstorbenen

August Best

zuteil wurden, sagen wir auf diesem Wege unseren aufrichtigen Dank.

Im Namen aller Angehörigen: Rosa Best geb. Knopp

Kadenbach, im Januar 1980

Für die vielen Beweise herzlicher Anteilnah­me, die uns durch Wort, Geld- und Kranz­spenden beim Heimgang meiner lieben Frau und guten Mutter, Schwiegermutter, Oma, Schwester, Tante und Schwägerin

Maria Brigitta Führ geb. Herbst

zuteil wurden und allen, die ihr das letzte Ge­leit gaben, danken wir herzlich.

Im Namen aller Hinterbliebenen

Anton Führ und Angehörige Simmern

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