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Montabaur 6/49/79

CDU- und SPD-Fraktion brachten durch ihre Sprecher Dr. Hütte und Widner zum Ausdruck, daß man dies außerordentlich bedaue­re und auch volles Verständnis für den Wunsch des Grundstücks­eigentümers habe, den elterlichen Betrieb im angestammten Be­reich fortzuführen. Um jedoch nicht die Förderung durch Bund und Land in Frage zu stellen, sah man sich außerstande, den Bedenken und Anregungen des Grundstückseigentümers Rech­nung zu tragen.

Die FWG-Fraktion beantragte , die Entscheidung zurückzustel­len. Man wolle zunächst ein Gespräch mit der Bezirksregierung Anfang Dezember führen und dann erst über die Bedenken und Anregungen zum BebauungsplanAltstadt II" entscheiden,wenn für die betroffenen Grundstückseigentümer geeignete Ersatzpro­jekte bereitstünden und die Kosten überschlägig ermittelt seien. Der Antrag wurde mehrheitlich vom Stadtrat abgewiesen.

Man verwies darauf, daß der BebauungsplanAltstadt II" seit über 2 Jahren in der Diskussion steht und daß die Zeit drängt, weil andere Grundstückseigentümer im Planbereich seit geraumer Zeit ihre Bauprojekte zurückstellen mußten, bis die Entscheidung über den Bebauungsplan gefallen ist.

Diskutiert wurde auch über die Frage, was mit den übrigen Häu­sern im Bereich des Bebauungsplanes .Altstadt II" geschehe.

Hier ging es insbesondere um die Häuser entlang des Steinwe­ges. Dipl.Ing. Friedsam vom Sanierungsträger konnte hierzu ausführen, daß seit kurzem die Möglichkeit besteht, für die Sanie­rung der Häuser, die nicht im Eigentum der Stadt stehen, Zu­schüsse zu gewähren, an denen sich Bund und Land beteiligen.

Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde die Verbandsgemeindever­waltung vom Stadtrat beauftragt, entsprechende Modernisierungs­richtlinien zu erlassen. Voraussetzung für die Verabschiedung derartiger Richtlinien ist, daß der BebauungsplanAltstadt II" als Satzung rechtskräftig geworden ist.

Der Stadtrat entschied sodann über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan Altastadt II mit 19 Ja- Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, daß die Bedenken und Anregungen von 3 Grundstückseigentümern zurückgewiesen werden müssen. Eine Anregung bezüglich der verkehrsmäßige.'. Erschließung (Anlegung eines Wendehammers) zu Lasten der Grünfläche konnte berücksichtigt werden.

Auf Anregung der Kevag wurden die Kabeltrassen soweit erfor­derlich, in den Plan übernommen. Die Anregung des Landesam­tes für Denkmalpflege, die Häuser kleiner Markt Nr. 1,3, 5,

7, 9 und 13 sowie Steinweg 8 alsdenkmalwerte Gebäude" im Bebauungsplan zu kennzeichnen, wurde zurückgewiesen.

Zur Begründung wurde angeführt, daß die vorgenannten Häuser , in der Gestaltungssatzung der Stadt Montabaur erfaßt sind und in dieser als erhaltenswerte Gebäude bestimmt sind.

Eine besondere Kennzeichnung im Bebauungsplan ist daher nicht notwendig.

Anschließend wurde der BebauungsplanAltstadt II" gemäß § 10 BBauG in der vorgelegten Form als Satzung beschlossen. Die Abstimmung hierüber ergab 19 Ja-Stimmen (CDU und SPD) und 8 Nein-Stimmen

Sodann wurde mit einer Gegenstimme beschlossen, daß die Ver­waltung beauftragt wird, den BebauungsplanAltstadt II" be­züglich des HausesKleiner Markt 15" das in den Bebauungs­plan aufgenommen ist, erst durchzuführen, wenn der Stadtrat durch Beschluß endgültige Festlegungen über die Verkehrsfüh­rung in diesem Bereich getroffen hat.

Ändarung des BebauungsplanesEichwiese"

Der Stadtrat beschloß einstimmig, die im genehmigten Bebau­ungsplan ausgewiesene Zuwegung zur Sauertalstraße in Verbin­dung mit dem städtischen Haus Nr. 15 (ehern. Haus Keul) aus dem Plan herauszunehmen.

Der rechtsgültige BebauungsplanEichwiese" sah die Anleguni eines Fußweges zur Sauertalstraße über den vorhandenen Steilhang vor.

Die Einmündung auf die Sauertalstraße sollte ursprünglichdul einen noch zu erstellenden Torbogen im städtischen Haus Nr J 15 erfolgen. Aus Kostengründen wurde diese Konzeption aufj geben. Die jetzige Planung sieht vor, daß eine Anbindung der I Sauertalstraße an die Eichwiese im Bereich der Trafostationel folgt.

1. BESCHWERDEN DER ANLIEGER DER VON-BODEL-j SCHWINGHSTRASSE WEGEN DES BEFÜRCHTETEN VERKEHRSAUFKOMMENS

Der Stadtrat sah sich mit seiner Mehrheit außerstande, den j denken und Anregungen Rechnung zu tragen, weil man die Realisierung dar Planung für eine Verbesserung des Schulbetl bes und der Sportmöglichkeiten in Montabaur für unabdingbl hielt. Gleichwohl wurden - das ergab sich aus den Stellungnal der Fraktionssprecher - die Wünsche und Sorgen der Anliege[ der von-Bodelschwinghstraße durchaus ernst genommen.

Die CDU-Fraktion beantragte, daß die Verwaltung beauftrag! wurde, so schnell wie möglich die planerischen und grundstiil mäßigen Voraussetzungen für den Bau der geplanten Umgeh! Straße um das Schulzentrum und Anbindung der Eschelbach^ Straße an die Elgendorfer Straße zu schaffen.

Iberd

Bedenken und Anregungen zur Änderung des Bebauungsplan! Schul- und Sportzentrum" im Rahmen der Offenlage gern.

§ 2 a Abs. 6 BBauG.

Unter diesem Punkt hatte sich der Stadtrat mit einer Fülle vo! Bedenken und Anregungen zu befassen, die sich Schwerpunkt! mäßig auf folgende Komplexe erstreckten:

Die Anlieger der von Bodelschwinghstraße erhoben gegen diel Planungen dar Stadt im Bereich des BebauungsplanesSchulJ und Sportzentrum" Einwendungen, weil sie von dieser II einen stärkeren Frequentierung der von-Bodelschwinghstraßel und dadurch eine Verkehrsgefährdung und Verkehrslärm befl ten. Ihre Einwendungen wurden mehrheitlich zurückgewieseif weil die Mehrheit des Stadtrates der Auffassung war, daß der] jetzt vorgelegte BebauungsplanSchul- und Sportzentrum'' gegenüber dem ursprünglichen und rechtskräftigen Bebauung! für diesen Bereich keine Verschlechterung, sondern ehereinej Verbesserung darstellt.

Im rechtskräftigen BebauungsplanSchul- und Sportzentruni ist eine größere Anzahl von Parkplätzen wenn auch an einem! anderen Standort - vorgesehen als nach der jetzigen Konzept! Außerdem verhindert die Änderung des BebauungsplanesS| und Sportzentrum", daß die von Bodelschwinghstraße von dem aus Richtung Eschelbach und Wirges kommenden Verkel als Abkürzungsstrecke in Richtung Koblenz mißbraucht wirtf

2. BEDENKEN GEGEN DEN STANDORT DES BUSBAHNj HOFES

Bedenken hat gegen den ßebauungsplanentwurfSchul-unfl Sportzentrum" eine Fülle von Eltern- und Per so na I vertreterij der im Schul- und Sportzentrum ansässigen Schulen. Hierg»| um die Frage der Ansiedlung des Busbahnhofes.

Die Pedenten befürchteten, daß durch die Verlegung des Bul bahnhofes in die Mitte des Schulzentrums für die umlegend 8 ] Schulen infolge des Busverkehrs eine unzumutbare Lärmbe] gung eintreten würde. Die überwiegende Mehrheit des Stadt I rates war der Auffassung (2 Enthaltungen, 2 Gegenstimmen| daß es für den jetzigen Standort des Busbahnhofes keine« 111 liehen Alternativen gäbe. Insbesondere versprach man sieb durch die Maßnahme eine Senkung des Risikos für die K' n! | da der von ihnen zurückzulegende Fußweg von den ß us

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zu den Schulen bei den jetzigen Standort so gering wie m ist. Hinsichtlich des Verkehrslärms, der durch die Busse

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