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Ioirsacht wird, konnte entgegengehalten werden, daß nach den lorstellungen der Stadt die Busse das Schul- und Sportzentrum T rZU den Zeiten des Schulanfangs und Schulendes anfahren.
Iberdies wurde in der Stadtralssitzung vereinbart, daß das L u |.und Sportzentrum für jeglichen Kfz-Verkehr mit Ausnah- ieder Schulbusse gesperrt wird. Dementsprechend soll der L-Parkplatz vor dem Aufbaugymnasium und der Realschule Ldem Plan herausgenommen werden. Der Pkw-Parkplatz vor lerjetzigen Handelsschule soll als Ersatz dem Aufbaugymnasium Lr Verfügung gestellt werden und muß in seiner Erschließungs- Lzeption eine Rundfahrmöglichkeit vorsehen, um den Eltern,
Je ihre Kinder zum Schulzentrum bringen, die Möglichkeit zu ben, die Kinder am Anfang der Humboldtstraße aussteigen lilassen. Weiterhin wurde angeregt, eine Ergänzung der inner- liulischenErschließungsanlage durch Radwege vorzunehmen.
[Der Stadtrat befaßte sich auch mit den Bedenken und Anregungen , die die Kinder der umliegenden Wohngebiete vorgebracht hatten. Sie wandten sich dagegen, daß durch die Realisierung der Planungen Spielmöglichkeiten beseitigt werden.
Der Stadtrat nahm diese Wünsche der Kinder ernst, machte jedoch darauf aufmerksam, daß die Verwirklichung der Pia - nung nicht zuletzt auch im Interesse der Kinder notwendig ist, und das den Kindern im dortigen Bereich im Schul- und Sportzentrum neue Spielmöglichkeiten (z.B. ein Tennenplatz) geschaffen werde.
|m das Verfahren nicht durch eine erneute Offenlage zu verzö- Jrn, kam man überein, die vorgebrachten Bedenken und Anre- Jingen in der vorgeschlagenen Form zurückzuweisen und den ■cbauungsplan in der vorgelegten Form zu beschließen.
|ie in der Sitzung vorgetragenen Anregungen, die auf eine Freimütig des Schul- und Sportzentrums vom Kfz-Verkehr abzielen, linnen in einem später durchzuführenden Verfahren zur Änderndes Bebauungsplanes realisiert werden.
jebauungsplanentwurf „Schneidm^hle"
[er Stadtrat gab durch einstimmigen Beschluß seine Zustimmung Jdem Entwurf des Bebauungsplanes „Schneidmühle". Es wur- jn jedoch einige Änderungsanträge gestellt und angenommen, lanach ergeben sich folgende Festsetzungen für diesen Plan^
I Die Grundflächenzahl beträgt 0,3 Die Geschoßflächenzahl beträgt 0,7.
Die Dachneigung beträgt minimal 25 % und die minimale Firsthöhe 2,00 m. Die Maximalwerte sind 36 ° und eina First- I bähe von 4,00 m»
FFarbe der Dacheindeckung wurde vorgeschrieben: „schiefer- lau bis schwarz". Die Dachform wird freigestellt, und das Dach- pchoß kann ausgebaut werden. Der Bebauungsplan erhält die [Keichnung: „Auf dem oberen Wassergraben III".
Bia Kreisplanungsstelle wurde beauftragt, die vorgenannten Nutzungen im Plan zu berücksichtigen und das Anhörverfahren I er Träger öffentlicher Belange einzuleiten. An die Verwaltung Ffling der Auftrag, die Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG. |urchzuführen. Gleichzeitig wurde die Offenlage des Planes
^schlossen.
| er Stadtrat ordnete auch durch einstimmigen Beschluß die [Abführung des Umlegungsverrahrens für das Baugebiet „Auf oberen Wassergraben III" an. Der Umlegungsausschuß der Nt Montabaur wurde mit der Durchführung der Umlegung Nftragt.
ptsetzung des Flächenbeitrages im Umlegungsgebiet „Born- Ne II" im Stadtteil Eigendorf
f r Stadtratsbeschluß einstimmig, für das Umlegungsgebiet „Born- - lese II" einen Flächenbeitrag von max. 27 v.H. festzusetzen.
Durch diesen Flächenbeitrag werden die Umlegungsvorteile der Grundstückseigentümer abgeschöpft und der Stadt die für den öffentlichen Bedarf erforderlichen Flächen zur Verfügung gestellt.
Anordnung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet „Baumberg" im Stadtteil Eschelbach
Der Stadtrat ordnete gern. § 46 (1) BBauG die Durchführung der Umlegung für das Baugebiet „Baumberg" im Stadtteil Eschelbach an. Der Umlegungsausschuß der Stadt Montabaur wurde mit der Umlegung beauftragt.
Für das Baugebiet „Baumberg" läuft zur Zeit ein Bebauungsplanverfahren. Um möglichst schnell baufähige Grundstücke zu erhalten, wird es notwendig, das Umlegungsverfahren einzuleiten.
Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld I" (2. Abschnitt)
Der Stadtrat beschloß eine Änderung des Bebauungsplanes Himmelfeld I (2. Abschnitt) durch die eine Zulassung von Satteldächern und Walmdächern ermöglicht wird.
Der Beschluß des Stadtrates vom 5. Mai 19.9 wurde so ergänzt, daß für den gesamten Planbereich Walmdächer und Satteldächer bis 18 ° zugelassen werden.
Es handelt sich dabei um eine Präzisierung des ursprünglichen Stadtratbeschlusses.
Maßnahmen am Sportplatz im Stadtteil Horressen
Der Sportplatz im Stadtteil Horressen befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Es bestand Einigkeit über die Notwendigkeit, Erneuerungsmaßnahmen an diesem Sportplatz vorzunehmen.
Ein entsprechendes Angebot wurde eingeholt und beläuft sich auf ca. 185.000,- DM.
Der Stadtrat beauftragte durch einstimmigen Beschluß die Verwaltung, die Anträge auf Bezuschussung aus dem Sportförderungsprogramm des Kreises zu stellen und die Maßnahme sobald wie möglich durchzuführen.
Eine Einstellung in den Haushalt erfolgt dann, wenn mit einem Zuschuß gerechnet werden kann. Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, den Zustand des Umkleidegebäudes zu überprüfen und notwendige Schritte für evtl, notwendige Instandsetzungsarbeiten einzuleiten.
Außerdem wurde der Auftrag erteilt, im Frühjahr versuchsweise geeignete Pflegemaßnahmen an der Sportplatzdecke durchzuführen, um eine Bespielbarkeit während des Sommers zu erreichen.
.Kostenfreie Benutzung der Parkgarage an den verkaufsoffenen Samstagen vor Weihnachten 1979
Auf Antrag der CDU- Fraktion wurde einstimmig beschlossen, daß die Parkgarage am Konrad-Adenauer-Platz an den verkaufsoffenen Samstagen vor Weihnachten 1979 kostenlos benutzt werden kann. Dies wird durch das Anbringen entsprechender Schilder an den Eingängen und Ausgängen der Parkgarage gekenr zeichnet.
Einholung eines Verkehrsgutachtens für die direkte Anbindung der L 313 (Eschelbacher Straße) an die B 255
Auf Antrag der SPD-Fraktion beschloß der Stadtrat einstimmig, das Planungsbüro Prof. Leibbrand zu beauftragen, die Möglichkeiten einer direkten Anbindung der L 313 an die B 255 zu prüfen und dem Rat bei nächster Gelegenheit zu berichten. Die SPD-Fraktion begründete ihren Antrag damit, daß nach der bisherigen Planung der aus Richtung Wirges kommende Verkehr über die Alleestraße fahren muß, um auf die B 255 oder die B 49 oder die Autobahn zu gelangen. Von der zur Prüfung vorgeschlagenen Änderung verspricht man sich eine Entlastung des innerstädtischen Verkehrs, die Entlastung der betroffenen Anlieger und eine Verringerung der Unfallgefahr, den Verzicht

