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Montabaur 5/49/79
p as Volumen der Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes verringert sich um 957.850,- DM auf 10.461.850,- DM.
per Gesamtbetrag der Kredite wird gegen ber der bisherigen Festsetzung (4.436.800,- DM) um 993.900,- DM auf 3.442.200,- DM verringart.
Bei den Verpflichtungsermächtigungen ergibt sich eine Erhöhung um 120.000,- DM. Die Gesamtsumme beträgt nunmehr 810.000,- DM Kassenkredite werden nicht beansprucht. Die Steuerhebesätze werden nicht verändert.
Die Steigerungen der Einnahmen im Verwaltungshaushalt resultieren:
1 . aus der Erhöhung der Steuereinnahmen (407.000,-DM) infolge von Steuernachzahlungen, insbesondere bei der Gewerbesteuer
2. aus einer Erhöhung der Schlüsselzuweisungen (77.000,- DM)
3. aus Mehreinnahmen aus Verkäufen und Mieten (21.700,- DM) insbesondere aus Holzverkäufen
4 . aus Konzessionsabgaben der Kevag (18.300,- DM)
5. aus der Landeszuweisung zur Beseitigung der Winterschäden an kommunalen Straßen (27.500,- DM)
6. Hinzu kommen sonstige kleinere Veränderungen, die insgesamt zu Mehreinnahmen von 7.800,- DM führen.
Diesen zusätzlichen Einnahmen stehen Mindereinnahmen bei den Parkgebühren gegenüber (19.700,- DM)
Die AUSGABENSEITE DES VERWALTUNGSHAUSHALTES zeigt zunächst einmal steigende Umlagebelastungen. Die Gewerbesteuerumlage steigt um 160.000,- DM. die Kreisumlage um 175.000,- DM und die Verbandsgemeindeumlage um 175.000,- DM Die sächlichen Betriebsausgaben steigen um 61.700,- DM. Es ist festzuhalten, daß die Ausgaben im Verwaltungshaushalt nur unterproportional expandieren, so daß die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 179.000,- DM auf 1.412.000,- DM erhöht werden kann.
Der Umfang des VERMÖGENSHAUSHALTES verringert sich von 11.419.700,- DM um 957.850,- DM. auf 10.461.850,- DM, das sind 8,4 %. Auslösung dafür sind insbesondere Bodenordnungsmaßnahmen und dadurch ausgelöste Veränderungen auf dem Grundstücksmarkt und dem Straßenbau sowie Verzögerungen beim Bau des Soldatenheimes.
Bürgermeister Mangels bezeichnete es in seiner Erklärung zu dem vorgelegten Planwerk als einen ganz normalen Vorgang, daß die sich im Lauf einf ,c Jahres ergebenden Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planung in einem Nachtragsplan fortgeschrieben werden müssen.
Erwies insbesonders auf die notwendige Umschichtung von Investitionen hin, die sich ergeben haben, weil die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Realisierung der im Haushaltsplan 1979 veranschlagten Maßnahmen nicht Vorlagen.
Als positiv stellte es der Bürgermeister heraus, daß durch eine Senkung ursprünglich vorgesehener Kreditaufnahmen die Zinsbelastung um 300.000,- DM gesenkt werden kann. Dies sind Zeichen einer soliden Haushaltsführung und vernünftigen Finanzpolitik. Nicht verschwiegen werde dürfe aber, daß durch die Zurück Wellung von Maßnahmen im kommenden Jahr Ausgaben kassenwirksam werden und sich der Ausgabenbedarf dann entsprechend whöhen wird. Insgesamt sei der vorgelegte Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes - so Bürgermeister Mangels- die Fortsetzung tter kontinuierlichen und vernünftigen Finanzpolitik der Stadt
Montabaur.
Eür die CDU-Fraktion erklärte Ratsmitglied Dr. Hütte die Zustimmung zu dem vorgelegten Planwerk. Dr. Hütte betonte.daß ^ 8r Finanzplan nach den Schwerpunktinvestitionen der ver- 9angenen Jahre eine gewisse Zurückhaltung in den Investitionsbereich ...
vorsehe. Angeregt wurde von der CDU-Fraktion die be-
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schleunigte Erschließung des Baugebietes „Alter Galgen
um so schnell wie möglich die Voraussetzungen zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu schaffen.
Für die SPD-Fraktion erklärte deren Vorsitzender Widner, seine Fraktion beurteile den vorgelegten Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes in der Tendenz positiv, wünsche sich aber ab und zu eine genauere Erläuterung und sorgfältigere Schätzung der Kosten.
Der Vorsitzende der FWG-Fraktion, Schweitzer, wies auf die hohen Belastungen der Stadt durch die Verbandsgemeinde, Kreis- und Gewerbesteuerumlage hin. Er machte auch darauf aufmerksam, daß die Stadt aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde an den Kosten für das Hallenbad über die Verbandsgemeindeumlage hinaus beteiligt ist und einen sogenannten Standortvorteil abzugelten hat.
Die Bürger der Stadt Montabaur wurden aber von dieser kommunalen Einrichtung kaum Gebrauch machen, so daß der Zuschußbedarf aus allgemeinen Deckungsmitteln finanziert werden müsse. Angeregt wurde von FWG-Fraktion auch der Ausbau des Vorderen Rebstockes und der Bahnhofstraße im Jahre 1980. In der Bahnhofstraße sollten überdies die größten Schäden sobald wie möglich im Vorgriff auf die Ausbaumaßnahme beseitigt werden.
Bürgermeister Mangels erklärte, der Ausbau des Vorderen Rebstockes und der Bahnhofstraße sei im Jahre 1979 nicht möglich gewesen. Man beabsichtigt die Maßnahme aber 1980 durchzuführen.
Aufnahme eines langfristigen Kredites zur Teilfinanzierung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes
Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde die Aufnahme eines Schuldscheindarlehens in Höhe von 2.400,000,- DM. zur Teilfinanzierung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes im Jahre 1979.
Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf „Altstadt II" im Rahmen des Offenlegungsverfahrens gem.i 2 (6) BBauG.
Der Stadtrat befaßte sich zum wiederholten Male mit dem Bebauungsplan „Altstadt II" und auch mit den vorgebrachten Bedenken und Anregungen. Solche waren vorgetragen worden von Grundstückseigentümern im Plangebiet und von Trägern öffentlicher Belange. Eindeutig dominierend waren in der Diskus sion des Stadtrates die Anregungen und Einwendungen der betroffenen Grundstückseigentümer. Dabei ging es besonders um zwei Projekte:
Ein Grundstückseigentümer wandte sich gegen den Abriß .seines' Wohnhauses. Der Stadtrat entschied, daß die Bedenken zurückgewiesen werden müssen, weil die vorhandene Bausubstanz mit den Zielen der städtebaulichen Neuordnung nicht in Einklang zu bringen ,ist. Man war sich jedoch darüber einig, daß mit dem Grundstückseigentümer weiter zu verhandeln ist und eine akzeptable Lösung für ihn anzustreben ist.
Die Frage der Aussiedlung einer im Sanierungsgebiet liegenden Schreinerei wurde teilweise kontrovers diskutiert. Einig waren sich die im Rat vertretenen Fraktionen und die Verwaltung, daß nach ihren Vorstellungen die Schreinerei im Sanierungsgebiet bleiben solle, da man der Auffassung war, daß ein solcher Handwerksbetrieb keine unzumutbare Beeinträchtigung verursache. Indessen hat die Bezirksregierung noch einmal klargestellt, daß für sie die Forderung auf Aussiedlung der Schreinerei unabdingbar sei, weil nach der Baunutzungsverordnung ein solcher Gewerbebetrieb in einem „besonderen Wohngebiet" unzulässig sei. Es wurde klar zum Ausdruck gebracht, daß die Sanierung „Altstadt" II" aus dem Förderungsprogramm für Altstadtsanierungen herausgenommen würde, wenn die Stadt entgegen der Forderung der zuständigen Behörde entscheide.

