Montabaur 14/48/79
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 89.500,- DM um 89.500, DM vermindert und damit auf 0,- DM neu festgesetzt
5 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,- DM um 60.000,- DM erhöht und damit auf 60,000,- DM neu festgesetzt
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
II
GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Gacken bach für das Haushaltsjahr 1979 werden gemäß § 24 Abs, 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben
5430 Montabaur, den 13.11.1979 Kreisverwaltung des l m Aufträge:
Westerwaldkreises Meckel
Abt 1a Az, 029/901-10 - 111
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 3.12. 1979 bis 13.12.1979 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 23, öffentlich aus Gackenbach, den 22.11 1979
Ortsgemeindeverwaltung
Gackenbach
Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Vorverlegung der Sprechstunde des Bürgermeisters
Die Sprechstunde des Bürgermeisters am Freitag, dem 30, Nov. 1979 wird wegen eines anderen Termins auf den Donnerstag, 29.11.1979 von 19.00 bis 20.00 Uhr vorverlegt. Ich bitte um Beachtung.
Wilhelmi, Ortsbürgermeister
HORBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, dem 6. Dezember 1979, 19 00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsge- memeinderates vom 8.11.1979.
2. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf einer Hauptsatzung.
3. Beratung und Beschlußfassung über die Namensgebung
der Straßen im Bereich des Neubaugebietes „Kleines Hühfeld"
4. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1979
5. Verschiedenes, Anfragen, Bekanntgaben
5431 Horbach, 26. Nov. 1979 Meuer, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Horbach
Antragstellung für die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses für 1979
Der Zuschuß wir'd gewährt, wenn in der Zeit vom 1.6.1979 bis zum 30.4.1980 leichtes Heizöl zum Beheizen selbstgenutzten Wohnraumes bezogen worden ist Anspruch auf Zuschuß haben alleinstehende Personen und Haushaltsvorstände, denen innerhalb des v.g. Zeitraumes für mindestens drei aufeinanderfolgende Monate Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gewährt worden ist oder bei denen das monatliche Einkommen der im Haushalt lebenden Personen in dem vorg. Zeitraum während dreier aufeinanderfolgender Kalendermonate im Durchschnitt den Betrag
von 900,- DM nicht übersteigt; dieser Betrag erhöht sichuml 350,- DM für die 2 und um 250,- DM für jede weitere im ql halt lebende Person. Jede Person kann für die Gewährung eia Zuschusses nach dem Gesetz nur einmal berücksichtigt wertf
Der Zuschuß beträgt für Haushalte mit einer Person 120 DU Er erhöht sich für jede weitere im Haushalt lebende Person y 60,- DM bis zu einem Höchstbetrag von 420,- DM für den eik nen Haushalt. Der Zuschuß wird auf Antrag gewährt. DerAi ist bis zum 31. Oktober 1980 an die von der Landesregierunl bestimmte Stelle zu richten Die Anträge werden im Bürgerif steramt vom Ortsbürgerme.ister während der Dienstzeit entgj genommen Vorstehende Angaben sind auszugsweise veröffjj licht.
Näheres regelt das Gesetz Auskunft ist beim OrtsbürgermJ zu erhalten. Einkommensnachweise sowie bezahlte/quittiertl Heizölrechnungen sind bei Antragstellung vorzulegen.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom B.IVov.1 Der Ortsgemeinderat genehmigte die Niederschrift über die | zung vom 30.8.1979. Einstimmig genehmigte der Rat den El wurf und die Beschreibung des neuen Gemeindewappens, na dem das Landesarchiv Koblenz keine Einwendungen erhöbe! hat.
Die Genehmigung des Wappens durch die Bezirksregierungl< lenz ist zwischenzeitlich veranlaßt bzw beantragt Ebenfalls einstimmig wurde die Lieferung und der Einbau vJ Thermostatventilen für das Bürgermeisteramtsgebäude bereif sen; Kostenaufwand ca, 1.200, DM.
Dem Entwurf der Hauptsatzung wurde zugestimmt Lediglich der § 1, der die öffentliche Bekanntmachung regelj wurde abgeändert.
Mit 7 gegen 3 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung wurde die 1)1 Wandlung des Amtsblattes in ein Wochenblatt abgelehnt Del folge soll das Amtsblatt in der bisherigen Form als VeröffenJ lichungsorgan für die amtl. Bekanntmachungen auch nach 1.1.1980 bestehen bleiben.
Der Entwurf der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wul einstimmig beschlossen. Der 2. Nachtragsplan zum Kulturpli 1979, der Hauungs- und Kulturplan 1980 wurde nach Erlautj rung durch den Forstbeamten, Herrn Forstamtmann Kurt Henkes, einstimmig beschlossen
Das Forsteinrichtungswerk der Gemeinde, Zeitraum 1.10 781 30.9.1988, fand ebenfalls die Zustimmung des Rates, Wegen! Senkung des Verwaltungsaufwandes beschloß der Rat den Vl zieht auf die jährliche Erteilung von Steuerbescheiden für di Hundesteuer und Steuerkleinbeiträgen unter 5,- DM Gesamtf derung. Zur Zahlung der Hundesteuer wird nur noch durchj öffentliche Anmahnung aufgefordert
Meuer, Ortsbürgermeister
Spielvereinigung 1920 Horbach
Nachdem unsere I, Mannschaft in den letzten Auswärtsspiele! gegen Miehlen und Nassau jeweils zu einem 2:2 kam sowie unsere II. Mannschaft gegen Attenhausen I mit 1:2 verlor,laj es am Sonntag, dem 2.12.79 zu folgenden Begegnungen:
SG Horbach/Winden I - SV Braubach um 14,00 Uhr in Wir SV Friedrichssegen II - SG Horbach/Winden II um 12.151
Wettbewerb zur Namensgebung der Turnhalle
Wir geben hiermit bekannt, daß sich die beiden Gemeindet 3 ! in ihrer gemeinsamen Sitzung vom 16. Okt, 1979 mehrheitl'T für den Vorschlag „Buchfinkenzentrum" entschieden haben! Die ausgesetzte Prämie in Höhe von 250,- DM erhält Herr^J mut Kober, Hauptstr. 40, Horbach.
Horbach/Gackenbach, 24.11.1979 Für die Gemeinde Horbach Meuer, Ortsbürgerm.
Für die Gemeinde Gackenwj Wilhelmi, Ortsbürgerme |S,{ |
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