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[Montabaur 13/48/79 Lorden. Die Beschlußfassung als Satzung bildet die Grundlage | zur Vorlage der Änderungsplanung bei der Genehmigungsbehörde.
Verzicht auf die jährliche Erteilung von Steuerbescheiden IDer Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, die Verbandsgemeinde- [verwaltung Montabaur zu ermächtigen, vom Haushaltsjahr 1981 an Ijpdie Festsetzung der Grundbesitzabgaben und der Hunde- lsteuern nicht mehr in einem jährlichen schriftlichen Steuerbescheid. Isondern durch öffentliche Bekanntmachung vorzunehmen Er- [ganzt wuide dieser Voischlag der Verbandsgemeindeverwaltung [durch den Zusatz, daß dies nur gilt, wenn die Steuerzahler gleiche [Abgaben zu zahlen haben wie in den vorausgegangenen Jahren und lilie Fälligkeit zum gleichen Termin eintritt.
[Beschlossen wurde auch, daß die Ortsgemeinde Simmern ab 1.1981 auf die Geltendmachung von Steueransprüchen (einschließlich sonstiger Forderungen verzichtet, wenn die jährliche Gesamtfcrderung 5,- DM nicht übersteigt.
[Beide Entscheidungen des Ortsgemeinderates sollen einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung darstellen. Rückfragen der Ver- [bandsgemeindeverwaltung bei anderen Verwaltungen haben er- [geben, daß sich dort das oben geschilderte Verfahren bestens be- Iwährt hat. Zum Verzicht auf die Einziehung von Steuerkleinbe- Itragen ist anzumerken, daß der Aufwand, der mit ihrer Einziehung verbunden ist, in keinem Verhältnis zu den daraus erziel- Einnahmen steht. Für die Ortsgemeinde Simmern bedeutet Idieser Beschluß nach dem jetzigen Stand einen Verzicht auf [Einnahmen in Höhe von jährlich 64, DM. Für diesen Betrag ■mußte die Verwaltung in 22 Einzelfällen einen Betrag von durch Ischnittlich 2,90 DM einziehen. Meist übersteigen allein die Kosten Ifur Porto und die Buchungen die eingezogenen Einnahmen.
[Ausbau der Görgenstraße von der Kreisstraße bis zum Anwesen [Haus Nr. 6
Je seiner Sitzung am 12.11.1979 vergab der Ortsgemeinderat ■Simmern den Auftrag für den Ausbau der Görgenstraße im vorderen Teil. Die Auftragssumme beträgt ca, 75.000,- DM. Hinzu- kommen ca 12.000,- DM für die Bauleitung und den Anteil per Ortsgemeinde an den Kosten für Kanal und Straßenentwässe ung Begründet wurde die Auftragsvergabe damit, daß die Bundespost in der gesamten Görgenstraße noch in diesem Jahr [Femmeldekabel verlegt. In diesem Zuge sollen gleichzeitig Gasrohre mitverlegt werden. Da der Restausbau der Görgenstraße ' das Jahr 1980 vorgesehen ist, erschien es ratsam, die Arbeite im Anschluß an die Verlegung der Versorgungsleitungen aus- [ufuh en, zumal dies kostengünstig möglich war.
BUCHFINKENLAND
1 verweisen auf die Hinweise zur Schneeräum- und Streupflicht, I 1 « unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen" veröffentlicht sind.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
•■Ortsverein Horbach
Per SPD-Ortsverein Horbach
leranstaltet am 5.12.79 um 19.30 Uhr seine Jahreshauptversamm r n 9 mit Vorstandswahlen im Gasthaus Schneider, Im Wiesen- l ru nd, 5431 Gackenbach.
Gackenbach:
Vfentliche Bekanntmachung -Einladung-
f le Ochste Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach findet
am Donnerstag, dem 6 Dezember 1979 um 20 00 Uhr im Gasthof „Buchfinkenland" Wilhelmi statt.
TAGESORDNUNG:
I ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 9.11 1979 (öffentlicher Teil)
2 Beratung und Beschlußfassung über die Herstellung der Grün anlagen einschl. des Parkplatzes und der Brunnenanlage
im Ortsteil Dies
3. Stellungnahme zu einer ursprünglich überplanmäßigen Aus gäbe (Straßenbau „Im Boden")
4. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Hauptsatzung der Ortsgemeinde
5 Beratung und Beschlußfassung hinsichItich der Sicherung eines Überganges der Schulkinder über die L 326
6. Verschiedenes
II NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 9.11.1979 (nichtöffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über einen Vertrag mit der Ortsgemeinde Gackenbach
3. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag auf Ankauf eines Baugrundstückes von der Ortsgemeinde Gackenbach
4. Verschiedenes
5431 Gackenbach, 26. Nov, 1979 Wilhelmi, Ortsbürgerm.
Öffentliche Bekanntmachung des Westerwaldkreises in IVTonta- baur
VIEHSEUCHENPOLIZEILICHE ANORDNUNG:
Die nachstehend aufgeführte Anordnung über Maßnahmen zum Schutze gegen die Tollwut wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
15.8.1979 Anordnung im Bereich der Gemeinde Gackenbach einschl. der Ortsteile Kirchähr und Dies Montabaur, den 15.11.1979
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Jahr 1S79 vom 22.11.1979
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 13.11.1979 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber bisher
auf nunmehr
DM
DM
DM festgesetzt
a) im VERWALTUNGSHAUSHALT
die Einnahmen 70.000,- die Ausgaben
264.000-
334.000,-
70.000,-
264.000,-
334.000,-
b) im VERMÖGENSHAUSHALT
die Einnahmen 7.000- die Ausgaben
465.000,-
472.000,-
7.000,-
465.000-
472.000-

