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[Montabaur 13/48/79 Lorden. Die Beschlußfassung als Satzung bildet die Grundlage | zur Vorlage der Änderungsplanung bei der Genehmigungsbehörde.

Verzicht auf die jährliche Erteilung von Steuerbescheiden IDer Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, die Verbandsgemeinde- [verwaltung Montabaur zu ermächtigen, vom Haushaltsjahr 1981 an Ijpdie Festsetzung der Grundbesitzabgaben und der Hunde- lsteuern nicht mehr in einem jährlichen schriftlichen Steuerbescheid. Isondern durch öffentliche Bekanntmachung vorzunehmen Er- [ganzt wuide dieser Voischlag der Verbandsgemeindeverwaltung [durch den Zusatz, daß dies nur gilt, wenn die Steuerzahler gleiche [Abgaben zu zahlen haben wie in den vorausgegangenen Jahren und lilie Fälligkeit zum gleichen Termin eintritt.

[Beschlossen wurde auch, daß die Ortsgemeinde Simmern ab 1.1981 auf die Geltendmachung von Steueransprüchen (einschließlich sonstiger Forderungen verzichtet, wenn die jähr­liche Gesamtfcrderung 5,- DM nicht übersteigt.

[Beide Entscheidungen des Ortsgemeinderates sollen einen Bei­trag zur Verwaltungsvereinfachung darstellen. Rückfragen der Ver- [bandsgemeindeverwaltung bei anderen Verwaltungen haben er- [geben, daß sich dort das oben geschilderte Verfahren bestens be- Iwährt hat. Zum Verzicht auf die Einziehung von Steuerkleinbe- Itragen ist anzumerken, daß der Aufwand, der mit ihrer Einzie­hung verbunden ist, in keinem Verhältnis zu den daraus erziel- Einnahmen steht. Für die Ortsgemeinde Simmern bedeutet Idieser Beschluß nach dem jetzigen Stand einen Verzicht auf [Einnahmen in Höhe von jährlich 64, DM. Für diesen Betrag mußte die Verwaltung in 22 Einzelfällen einen Betrag von durch Ischnittlich 2,90 DM einziehen. Meist übersteigen allein die Kosten Ifur Porto und die Buchungen die eingezogenen Einnahmen.

[Ausbau der Görgenstraße von der Kreisstraße bis zum Anwesen [Haus Nr. 6

Je seiner Sitzung am 12.11.1979 vergab der Ortsgemeinderat Simmern den Auftrag für den Ausbau der Görgenstraße im vor­deren Teil. Die Auftragssumme beträgt ca, 75.000,- DM. Hinzu- kommen ca 12.000,- DM für die Bauleitung und den Anteil per Ortsgemeinde an den Kosten für Kanal und Straßenentwässe ung Begründet wurde die Auftragsvergabe damit, daß die Bun­despost in der gesamten Görgenstraße noch in diesem Jahr [Femmeldekabel verlegt. In diesem Zuge sollen gleichzeitig Gas­rohre mitverlegt werden. Da der Restausbau der Görgenstraße ' das Jahr 1980 vorgesehen ist, erschien es ratsam, die Arbei­te im Anschluß an die Verlegung der Versorgungsleitungen aus- [ufuh en, zumal dies kostengünstig möglich war.

BUCHFINKENLAND

1 verweisen auf die Hinweise zur Schneeräum- und Streupflicht, I 1 « unter der RubrikÖffentliche Bekanntmachungen" veröffent­licht sind.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Ortsverein Horbach

Per SPD-Ortsverein Horbach

leranstaltet am 5.12.79 um 19.30 Uhr seine Jahreshauptversamm r n 9 mit Vorstandswahlen im Gasthaus Schneider, Im Wiesen- l ru nd, 5431 Gackenbach.

Gackenbach:

Vfentliche Bekanntmachung -Einladung-

f le Ochste Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach findet

am Donnerstag, dem 6 Dezember 1979 um 20 00 Uhr im GasthofBuchfinkenland" Wilhelmi statt.

TAGESORDNUNG:

I ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Orts­gemeinderates vom 9.11 1979 (öffentlicher Teil)

2 Beratung und Beschlußfassung über die Herstellung der Grün anlagen einschl. des Parkplatzes und der Brunnenanlage

im Ortsteil Dies

3. Stellungnahme zu einer ursprünglich überplanmäßigen Aus gäbe (StraßenbauIm Boden")

4. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Haupt­satzung der Ortsgemeinde

5 Beratung und Beschlußfassung hinsichItich der Sicherung eines Überganges der Schulkinder über die L 326

6. Verschiedenes

II NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Orts­gemeinderates vom 9.11.1979 (nichtöffentlicher Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über einen Vertrag mit der Ortsgemeinde Gackenbach

3. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag auf Ankauf eines Baugrundstückes von der Ortsgemeinde Gackenbach

4. Verschiedenes

5431 Gackenbach, 26. Nov, 1979 Wilhelmi, Ortsbürgerm.

Öffentliche Bekanntmachung des Westerwaldkreises in IVTonta- baur

VIEHSEUCHENPOLIZEILICHE ANORDNUNG:

Die nachstehend aufgeführte Anordnung über Maßnahmen zum Schutze gegen die Tollwut wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

15.8.1979 Anordnung im Bereich der Gemeinde Gackenbach einschl. der Ortsteile Kirchähr und Dies Montabaur, den 15.11.1979

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Jahr 1S79 vom 22.11.1979

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) fol­gende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Ge­nehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 13.11.1979 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um

und damit der Gesamtbetrag des Haus­haltsplanes einschl. der Nachträge

gegenüber bisher

auf nunmehr

DM

DM

DM festgesetzt

a) im VERWALTUNGSHAUSHALT

die Einnahmen 70.000,- die Ausgaben

264.000-

334.000,-

70.000,-

264.000,-

334.000,-

b) im VERMÖGENSHAUSHALT

die Einnahmen 7.000- die Ausgaben

465.000,-

472.000,-

7.000,-

465.000-

472.000-