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Montabaur 4/46/79

Zeitraum:

Truppenstärke:

Fahrzeuge:

Art der Übung: Übende Einheit: Sonstiges:

28. - 29.11.1979 und 12.-13.12.1979 160 Soldaten 30 Fahrzeuge Sicherungsübung

Ausbildungszentrum 41/1 Daaden Verwendung von Darstellungsmunition auch nachts

Die Bevölkerung wird um erhöhte Beachtung gebeten.

Einrichtung einer Fußgängerzone im Verlauf der L 326, Orts­durchfahrt Montabaur, am 1.12., 8.12., 15.12. und 22.12.1979

I.

Die Landesstraße 326, Ortsdurchfahrt Montabaur, wird anläß­lich der vier verkaufsoffenen Samstage vor Weihnachten für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Sperrung beginnt jeweils um 6.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr. In der Sperrzone inner­halb der Stadt liegen folgende Straßen :

die Bahnhofstraße

von der Ecke Wallstraße bis zum Kleinen Markt die Sauertalstraße

vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße der Kleine und Große Markt die Kirchstraße

vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße an der kath. Kirche

Alle in die vorgenannten Straßen einmündenden Seitengassen werden durch Schranken blockiert.

II.

Auf den Umleitungsverkehr für Fahrzeuge aller Art wird durch Beschilderung der Ein- und Ausfahrtstraßen hingewiesen.

Für den Fahrzeugverkehr im Innenbereich der Stadt ergeben sich keine wesentichen Behinderungen, da außerhalb der Sperrzone ausreichende Verkehrsverbindungen bestehen.

Omnibusse im Linienverkehr fahren lediglich den Bahnhofsvor­platz, die Haltestelle vor dem Postamt und die eingerichtete Haltestelle am ParkplatzFröschpfort" an.

III.

Umleitungsstraßen für Omnibusse sind:

a) aus Richtung Koblenz die Umgehungsstraße B 49 nach Lim­burg, Rennerod - Siegen (B 255) und zur Autobahn Frankfurt/ Köln und umgekehrt,

b) aus Richtung Koblenz (B 49) die Abzweigung der Hunsrück­straße (vor der Westerwaldkaserne), Albertstraße, Fürsten­weg, Freiherr-vom-Stein -Straße oder Elgendorfer Straße, aus Richtung Horressen die L 312, K 151

c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert ( L 327), dann wie unter b)

d) aus Richtung Holler (L 326)

1. nach Koblenz über die Peterstorstraße bis zur Abzwei­gung nach Koblenz am ehemaligen Kolpinghaus

2. zur Autobahn oder nach Limburg (B 49), Rennerod - Sie­gen (B 255) oder Richtung Staudt, Eschelbach, Eigendorf

Über den Verbindungsweg Pappelallee (unterhalb des Friedhofs) zwischen der L 326 und L 313

e) aus Richtung Gelbachtal ( L 313)

in Richtung Koblenz über die Auffahrt der Umgehungsstraße der B 49 oder wie unter d) 1. und 2.

f) aus Richtung Wirges (L 300) oder Stadtteil Eigendorf nach

Koblenz über die L 312 nach Horressen oder zur Autobahn über Eschelbach ( L 300)

IV.

Umleitungsstraßen für Lkws sind:

a) aus Richtung Koblenz (B 49) und Stadtteil Horressen die Abzweigung der Rhönstraße (vor der Westerwaldk- Weserstraße, Elgendorfer Straße

b) aus Richtung Horressen die L 312, K 151

c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert (L 327) dam wie unter a)

d) im übrigen gelten die Umleitungsstrecken unter !||

V.

Umleitungsstraßen für Pkws:

a) für Fahrzeuge, die nicht in das Stadtgebiet fahren geltj die Umleitungen unter III.

b) für Fahrzeuge, die in das Stadtgebiet fahren, führt diel leitung aus Richtung Bahnhofstraße über die WallstraßJ Freiherr-vom-Stein-Straße und Albertstraße zum Park ] platz an der Fröschpfort bzw. zur Hunsrückstraße um zur L 327

c) aus Richtung Holler und Koblenz erfolgt die Umleitun] die Kolpingstraße, zum Parkplatz an der Fröschpfort bzw. über die StraßeAn der Fröschpfort" zur Albertsl

VI.

Im Stadtgebiet stehen folgende Parkplätze zur Verfügung]

a) Parkgarage Konrad-Adenauer-Platz

b) Parkplatz an der Fröschpfort

c) Parkplatz an der Joseph-Kehrein-Schule

d) Parkstreifen im Stadtgebiet

e) Parkplatz Eichwiese (Festplatz)

Die Umleitungsstrecken sind entsprechend beschildert. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und R| sichtnahme.

Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr

Buß- und Bettag, 21.11.79 Wegen des Feiertages Buß- und Bettag verschiebt sich diel wöchentliche Müllabfuhr in den Gemeinden, die üblicher^ mittwochs, donnerstags und freitags angefahren werden,ij Woche vom 19. - 24.11.79 jeweils um einen Tag, d.h.vonl| woch auf Donnerstag usw.

Die Verwaltung informiert

Durchführung der Schluckimpfung gegen Kinderlähmung| Winter 1979/80

Nach einem Erlaß des Ministeriums für Soziales, Gesundli und Umwelt soll in der Zeit vom November 1979 bisJanJ 1980 eine erneute Schluckimpfung in zwei Impfgängend geführt werden.

Wie immer ist die Impfung freiwillig und kostenlos.

Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:

a) die nachgeborenen Jahrgänge, d.h. die Kinder des Gei)j jahrganges 1978, soweit sie noch nicht vollständig wurden und der Jahrgang 1979 vom 3, Lebensmonataj

b) alle Kinder nach Vollendung des 8. bis zum 10-

jahr an sollen an einer Wiedarholungsimpfung (A u j

impfung) teilnehmen, also nur bei einem Impfg an 9' weise beim 1. oder 2..

c) alle noch nicht oder nicht vollständig geimpften^ 5 bis zum 20. Lebensjahr.

Andere Personen, die noch nicht oder noch nichtvoN geimpft wurden und an einer Schluckimpfung M ere * können ebenfalls an der Impfung teilnehmen.

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