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Montabaur 3 '46/79

Stellenausschreibung

Pie Verbandsgemeinde Montabaur stellt zum nächst- möglichen Zeitpunkt

zwei Angestellte

mit einem auf zwei Jahre befristeten Zeitvertrag ein.

Bewerbungen von Interessenten, die über eine bürotech­nische bzw. kaufmännische Grundausbildung verfügen, werden unter Beifügung der üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse)

bis zum 26.11.1979 erbeten-an

Verbandsgemeindeverwaltung Personalamt, Postfach 140 5430 Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung Lsergeld und Kanalgebühren - IV. Rate fällig !

Ir weisen darauf hin, daß in Montabaur einschl. Stadtteilen [wie in den Ortsgemeinden Eitelborn, Neuhäusel,

Simmern, Kadenbach, Holler,

Hübingen, Niederelbert, Oberelbert,

Welschneu dorf

|eAbschläge für das IV. Quartal 1979 am 15. November 1979 Eilig waren.

Irmachen darauf aufmerksam, daß der Zahlungstermin unbe- |'ngteinzuhalten ist, da durch den bevorstehenden Jahresab­fluß die offenstehenden Beträge umgehend angemahnt wer-

)n,

^iBankabbuchern wird die IV. Rate in den nächsten Tagen i Lastschriftverfahren eingezogen. p30 Montabaur, 12.11.1979

Verbandsgemeindewerk Montabaur Wasserversorgung

ffentliche Ausschreibung

las Verbandsgemeindewerk Montabaur schreibt [fentlich aus:

VERBINDUNGSLEITUNG von Montabaur, Himmelfeld nach Heiligenroth

|s kommen zur Ausführung:

450 lfdm Wasserleitung DN 200 PVC 1260 lfdm Wasserleitung DN 150 PVC

l^botsunterlagen für die vorgenannten Arbeiten können ab p22. Nov. 1979 beim Verbandsgemeindewerk Montabaur, Bchwiese, abgeholt werden, wenn die Schutzgebühr von 25,- DM fterder Konto-Nr. 500 140 bei der Kreissparkasse Montabaur ^gezahlt worden ist.

jjibmissionstermin: Mittwoch, der 19. Dez. 1979, 10.00 Uhr.

wbote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen pn müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt beim Verbandsge- pindewerk Montabaur, Eichwiese, einzureichen.

1430 Montabaur, 13. Nov. 1979

Verbandsgemeindewerk Montabaur

Allgemeine Viehzählung am J. Dezember 1979

Aufgrund des Viehzählungsgesetzes in der Fassung vom

23.9.1973 (BGBl. I S. 14o6) findet am obengenannten Tage eine allgemeine Viehzählung statt.

Die Zählung erstreckt sich auf

Rinder, Schweine, Pferde, Schafe und Geflügel.

Auskunftspflichtig sind die Viehhalter. Ist ein Viehhalter ver­hindert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familien­mitglieder oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnli­chen Raumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten wer­den kann, zu gestatten. Herrschen Viehseuchen oder bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr in den landwirtschaftlichen Betrieben beschränken, sind die Zähler von den Auskunftspflichtigen darauf hinzuweisen.

Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Aus­künfte verweigert, nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige An­gaben macht, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben der Viehhalter und die Feststellung bei der Zählung unterliegen der GEHEIMHALTUNG. Sie dürfen außer für statistische Zwecke lediglich für behördliche Maßnahmen zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes und des Viehseuchen gesetzes, für die Berechnung der Beiträge zu den öffentlichen Viehseuchenentschädigungskassen und die Berechnung der öf­fentlichen Dasselbekämpfungsgebühren durch die zuständigen Behörden oder die von diesen beauftragten Stellen verwendet werden. Die Weiterleitung an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehör­den und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.

Die Benutzung der Einzelangaben zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Manöver der Bundeswehr

Verschiedene Einheiten der Bundeswehr beabsichtigen, folgen­des Manöver durchzuführen:

1. Ort bzw. Raum:

Zeitraum:

Truppenstärke

Fahrzeuge:

Übende Einheit:

2. Ort bzw. Raum:

Z eitraum: Truppenstärke: Fahrzeuge:

Art der Übung: Übende Einheit:

Sonstiges:

3. Ort bzw. Raum:

Rennerod-Neunkirchen-Wissenbach- Greifenthal-Rennerod 15. - 16. November 1979 100 Soldaten

50 Räderfahrzeuge und 4 Kettenfahr­zeuge

RakArtilleriebataillon 350 Montabaur

Montabaur - Westerburg - Hachenburg Stürzelbach - Selters - Montabaur 15.11. bis 20.11.1979 90 Soldaten

15 Räder- und 10 Kettenfahrzeuge Mob.-Übung

Panzerjägerkompanie, Augusta-Kaserne

Koblenz-Pfaffendorf

Verwendung von Darstellungsmunition

Fehl-Ritzhausen - Höhn-Stahlhofen Dreisbach (Brücke Nistertal)

Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, (Tel. 0 2602/2041).

«uck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittich, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Höhr-Grenzhausen, (Tel.026 24 3061-4). Srantwortlich für den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemetndeverwaltung Montabaur).

Für den Anzeigenteil: Walter K. Johnen (Verlag + Druck Linus \3 iltich)

'"'Ssfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,60 DM beim Verlag erworben werden.