Montabaur 16/45/79
sich in Eigenarbeit am Holzeinschlag im Wolferts beteiligen wollen, an Ort und Stelle einzufinden. Dort wird jedem ein Bezirk durch Los zugeteilt.
Schluckimpfung gegen Kinderlähmung -1. Impfgang
Der Termin des 1. Impfganges für unsere Gemeinde ist am Freitag, dem 30.11.1979 um 14.30 Uhr in der Schule. Merkblätter und Einverständniserklärungen sind beim Ortsbürgermeister und während der Impfung im Impflokal erhältlich.
Reichwein, Ortsbürgermeister
Hauungs- und Kulturplan 1980 verabschiedet
ln seiner Sitzung vom 31. Oktober 1979 verabschiedete der Ortsgemeinderat Heilberscheid den Hauungs- und Kulturplan in der vorgelegten Form .Dieser sieht einen Holzeinschlag von 575 fm vor, der sich auf die einzelnen Holzarten wie folgt verteilt:
Buche 135fm
Fichte 300 fm
Kiefer 140 fm
Die Einnahmen aus Holzverkauf, Nebennutzungen etc. werden auf 128.940,- DM
veranschlagt. Die Ausgaben belaufen sich auf 129.440,-DM
so daß mit einem Zuschußbedarf von 500,- DM
gerechnet werden muß.
Hauptsatzung beschlossen
Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig den Entwurf der Hauptsatzung in der vorgelegten Form. Die Hauptsatzung mußte neu beschlossen werden, weil zum einen Änderungen der Gemeindeordnung Auswirkungen auf den Inhalt der Hauptsatzung hatten. Außerdem machte die Entscheidung des Verbandsgemeinde rates,daß ab 1.1.1980 nicht mehr das Amtsblatt,sondern ein Wochenblatt Bekanntmachungsorgan d.Verb.Gemeinde ist.eine entsprechende Regelung der Ortsgemeinde erforderlich. Der Ortsgemeinderat bestimmte das Wochenblatt zum Bekanntmachungsorgan der Ortsgemeinde. Dieses wird - ebenso wie das Amtsblattkostenlos jedem Haushalt zugestellt.
Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat
Die Ratsmitglieder gaben sich durch einstimmigen Beschluß eine neue Geschäftsordnung. Diese beinhaltet die Regelungen über den Ablauf der Sitzungen sowie die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder. Die Neufassung der Geschäftsordnung wurde erforderlich, weil die Gemeindeordnung vorsieht, daß die Geschäftsordnung jeweils nur für eine Legislaturperiode gilt.So- fern zu Beginn der neuen Legislaturperiode keine neue Geschäftsordnung beschlossen wird, gilt die Mustergeschäftsordnung des Innenministeriums.
Aufstellung von zwei Straßenleuchten in der Feldstraße
Der Ortsgemeinderat beschloß, daß in der Feldstraße zwei Straßenleuchten aufgestellt werden. Der Auftrag wurde an die Kevag gern. Angebot vergeben. Die Kosten betragen 2.542,50 DM.
Verlegung von Kabeln durch gemeindeeigene Grundstücke
Der Ortsgemeinderat stimmte einem Antrag der Kevag zu, wonach durch gemeindeeigene Grundstücke Kabel verlegt werden können.
Verzicht auf die jährliche Erteilung von Steuerbescheiden
Der Ortsgemeinderat ermächtigte die Verbandsgemeindeverwaltung, vom Haushaltsjahr 1981 an die Festsetzung der Grundbesitzabgaben und der Hundesteuer nicht mehr in einem jährlichen schriftlichen Steuerbescheid, sondern durch öffentliche Bekanntmachung vorzunehmen.
chen einschließlich sonstiger Forderungen verzichtet
wenn die
jährliche Gesamtforderung 5,00 DM nicht übersteigt,.
Beide Beschlüsse sollen einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfa | chung darstellen.
NENTERSHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen über die Benutzung des Kleinkinderspielplatzes der Ortsgemeinde im Neubaugebiet „ Im Strichen" vom 2. Nov. 1979
Aufgrund des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom I4.I2.I973 (G VBI. S. 4I9) in der z.Zt. gültigen Fas sung hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 5. Okt. I9?i folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung hiermit bekannt gemacht wird:
I. BEREITSTELLUNG DES KLEINKINDERSPIELPLATZEsl
§ 1
(1) Die Ortsgemeinde Nentershausen stellt dJn gemeindeeiJ nen Kleinkinderspielplatz als öffentliche Einrichtung im Rahm] der nachfolgenden Bestimmungen zur Verfügung:
(2) Zweck des Kleinkinderspielplatzes ist es, den Kindern einri liehst ungestörtes und gefahrloses Spielen zu ermöglichen.Ged seitige Rücksichtsnahme ist daher notwendig. Insbesonderehai ben die älteren Benutzer auf Kleinkinder Rücksicht zu nehmeif
§ 2
(1) Der Spielplatz ist täglich von 8.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet. Eine evtl, erforderliche vorübergeher Schließung wird öffentlich bekanntgemacht in der in der Hau; Satzung geregelten Form.
(2) Die Benutzung des Kinderspielplatzes und der Spielgeräte ist nur Personen gestattet, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Aufenthalt älterer Personen, die den Kinderspielplatz als Begleitpersonen von Kindern zud ren Beaufsichtigung besuchen, ist ebenfalls gestattet.
II. ORDNUNG AUF DEM KLEINKINDERSPIELPLATZ
§3
Es ist untersagt:
1. den Kinderspielplatz außerhalb der in § 2 Abs. 1 Satz 1 genannten Benutzungszeit zu betreten,
2. daß Personen entgegen der Bestimmung des § 2 Abs. 2 denj Kinderspielplatz benutzen,
3. den Kinderspielplatz mit Fahrzeugen aller Art (ausgenom-j men Kinderwagen) zu befahren,
4. Tiere mit auf den Kinderspielplatz zu nehmen,
5. Abfälle an anderen Stellen als in den dafür vorgesehenen Abfallkörben liegen zu lassen oder Hausmüll indenPap®| körben abzulegen,
6. die Spielgeräte unsachgemäß zu benutzen und zu I
7. mit Äxten, Messern und anderen gefährlichen Gegenständ auf dem Kinderspielplatz zu spielen,
8. auf dem Kinderspielplatz zu rauchen.
§ 4
(1) Zur Einhaltung der Ordnung können der Ortsbürgerm 1 und die von ihm beauftragten Personen (Gemeindearbei r den Benutzern Weisungen erteilen.
(2) Eine ständige Beaufsichtigung des Kinderspielpb® 5 * 1 ! eine von der Ortsgemeinde bestellte Aufsichtsperson ertoiPf nicht. Insofern wird auf die Aufsichtspflicht der Eltern® wiesen.
III. HAFTUNG
Irdnu
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Außerdem beschloß der Ortsgemeinderat, daß die Ortsgemeinde § 5
Heilberscheid ab 1981 auf die Geltendmachung von Steueransprü- (1) Für Schäden am Kinderspielplatz und an den dort

