Einzelbild herunterladen

T, wenn die!

it*.

ngsvereinfa-1

Benutzung leubaugebietl

id-Pfalz gültigen Fasl 5. Okt. 1911 der aufsichts-1 rmit bekannt!

tabaur 17/45/79 liierten Geräten, die auf eine unsachgemäße Benutzung Beschädigung des Spielplatzes und seiner Geräte zurückzu- >n s j n d, haftet der Verursacher. Dies gilt sowohl für die Repa- kosten, die der Gemeinde entstehen, als auch für evtl. Schäden er Für Kinder haften deren Eltern im Rahmen der gesetzli-

Bestimmungen.

nie Gemeinde haftet für Schäden, die Benutzer der Einrich- [erleiden, nur, wenn diese auf eine schuldhafte Verletzung Lrkehrssicherungspflicht der Ortsgemeinde für dan Kinder- Wzurückzuführen sind. Für Schäden, die durch unsach- IßeBenutzung der Geräte entstanden sind, oder die Perso- Irleiden, die nach § 2 Abs. 2 nicht zur Benutzung der Ein­ling berechtigt sind, übernimmt die Ortsgemeinde keine Haf-

IV.ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

ELPLATZESl

gemeindeeil ung im Rahml

Kindern eini öglichen. Gec besondere ha :ht zu nehmei

um Einbruch vorübergeh er er in der Hau[

ier

I. Lebensjahr I rer Personen,! i Kindern zu d| attet.

ELPLATZ

os. 1 Satz 1 §2 Abs. 2 der art (ausgenom-

en,

/orgesehenen

| in den Papi*1

nd zu beschäd« en Gegenstand

Drtsbürgermei^

eindearbeited.

ipielpla^H

jpersonerf^

der Eltern*

§ 6

Irdnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

irch rücksichtsloses Verhalten (z.B. durch sachwidrige Be- itzung der Spielgeräte ) andere Benutzer des Kinderspiel- atzes gefährdet,

ln Spielplatz außerhalb der in § 2 Abs. 1 genannten Zeit [tritt,

ln Kinderspielplatz entgegen der Bestimmung des § 2 ps. 2 benutzt,

|nKinderspielplatz mit Fahrzeugen (ausgenommen Kinder­ligen) befährt (§ 3 Nr. 3),

ere mit auf den Kinderspielplatz nimmt (§ 3 Nr. 4), bfälle aller Art an anderen Stellen als in den Abfallkörben jgen läßt und Hausmüll in den Papierkörben am Kinderspiel- Pfetz ablegt (§ 3 Nr. 5),

jpielgeräte unsachgemäß benutzt und beschädigt (§ 3 Nr. 6)

5(te, Messer und andere gefährliche Stoffe mit auf den Kin-

Jrspielplatz nimmt (§ 3 Nr. 7),

uf dem Kleinkinderspielplatz raucht (§ 3 Nr. 8)

|n Weisungen des Ortsbürgermeisters oder einer von ihm ier Aufsicht über den Kinderspielplatz beauftragten Person ft Folge leistet (§ 4 Abs. 1).

[rdnungswidrigkeiten nach Abs. 1 können mit einer Geld- e'biszu 100,- DM gern. § 24 Abs. 5 GemO geahndet werden.

V.SCHLUSSVORSCHR IFT § 7

/Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. [[Nentershausen, 2. Nov. 1979

Perne, Ortsbürgermeister

^Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und pEinberufung und die Tagesordnung von Sitzungen f s Gemeinderates (§ 34 GemO)

eachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­ner Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen "®A gegenüber dem Ortsbürgermeister v. Nentershausen oder I fifbandsgemeindeverwaltu ng Montabaur geltend gemacht

{ n ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- GemO. vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert c 3szweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeord- 3 und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S.

DRK Nentershausen

Der nächste Bereitschaftsabend findet am 13.11.1979 um 19.00 Uhr statt. Wir fahren nach Offheim zum Schwimmen. Treffpunkt Neue Schule Nentershausen.

Karnevalsverein ladt ein

Am Samstag, dem 10.11.1979, 20.11 Uhr eröffnet der KVK Nentershausen die diesjährige Fastnachtskampagne mit einer Kappensitzung. Mit dabei sind die Grün-Weiß-Garde und das Mädchenballett aus Stromberg. Des weiteren zwei Gast-Bütten­redner aus Niedererbach, die bewährte Turrrerriege, der KVK- Chor u.v.a. Für die musikalische Unterhaltung sorgt die Gruppe ,,Yellow Taxi". Alle Einwohner von Nentershausen und den umliegenden Ortschaften sind herzlich eingeladen.

NIEDERERBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines BebauungsplanesAm Hehlberg" in der Ortsgemeinde Niedererbach.

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2,

Abs. 1 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Niedererbach hat in seiner Sitzung am 19.10.1979 folgenden Beschluß gefaßt:

Der Ortsgemeinderat beschließt, für einen Teilbereich der Fluren 8, 9 und 25 einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Umgrenzung des Planbereiches bildet im Süden die Gartenstraße, im Westen die Bahnstrecke, im Norden die Kreisstraße und im Osten die . bebaute Ortslage.

Der Bebauungsplan soll die BezeichnungAm Hehlberg" erhal­ten.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wird mit der Auf­stellung des Bebauungsplanes beauftragt.

Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2, Abs. 1 BBauG bekannt­gemacht.

Niedererbach, den 30. Okt. 1979 Zey, Ortsbürgermeister

Schützenverein Niedererbach 1978 e.V.

Dorfpokalschießen der Ortsvereine, Stammtische und Gruppen

In den letzten Tagen wurden alle Vereine, Stammtische und Gruppen zu dem 1. Dorfpokalschießen am 16.12.79 eingeladen. Falls wir jemanden vergessen haben sollten, so bitten wir sich mit einem der Vorstandsmitglieder in Verbindung zu setzen.

Sportverein Niedererbach 1920 e.V.

I. MANNSCHAFT

Nachdem gegen Horressen ein weiterer Punkt errungen werden konnte (1:1) spielt unsere I. Mannschaft am kommenden Sonntag um 14.30 Uhr in Niedererbach gegen Rheinbrohl. Unse­re I. Mannschaft konnte mit diesem Spiel ihren 2. Tabellenplatz festigen.

ALTE HERREN

Unsere Alten Herren spielen am Samstag gegen die Alten Herren von Wiesbaden. Den genauen Abfahrtstermin wird bei Mina bekanntgegeben.

Am 20.11.1979 um 20 Uhr findet im Sportheim unsere dies­jährige Generalversammlung statt, wozu alle Alten Herren-Mit- glieder recht herzlich eingeladen sind.

Jugendmannschaften

B-Jugend spielt in Görgeshausen gegen Selters D-Jjgend spielt gegen Oberlahn.

Jahrgang 1939

Am 17.11.1979 findet um 18 Uhr im Sportheim die 40 Jahr­feier statt.