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T 179 1979 (Wintersaison) gilt wieder die eingeschränkte* von 3 Stunden (einschl. Umkleiden).
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die ihre Urlaubsbräune behalten oder festigen wollen, lle ' ^Henbad zwei moderne Solarien zur Verfügung. ,'sonne = 2,00 DM Gebühren.
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Volkshochschule
der Verbandsgemeinde Montabaur
[filmvortrag: „Nepal - Königreich im Himalaya
, Interessenten, besonders für die Bürger der Ortsgemein- [des Buchfinkenlandes.
[(verständlich sind die Bewohner und Gäste des Altenwohn- [es Horbach herzlich eingeladen.
jKnifka, der selbst Tieropferszenen und Leichenverbren- Esriten beiwohnte, berichtet in seinem Film über Landschaft [Bevölkerung des fernen Königreiches.
[rieben im Film eine Wanderung im Himalaya-Gebirge und 1 Flug entlang der Himalaya Gebirgskette MITTWOCH, 26. September 1979 um 19.00 Uhr im Gemeinschaftsraum des Altersheimes Horbach.
[nächste Veranstaltung findet am Donnerstag, dem 18.10.
S statt.
arächskreis Literatur
Arbeitskreis Nr. 39 des VHS-Programms Montabaur beginnt «Tätigkeit am Dienstag, dem 2. Oktober 1979 um 19.30 linder Joseph-Kehre in -Schule, Nähstube (über den Schul-
ma ist die Verfilmung des Grass-Romans „Die Blechtrom- |. An diesem Einzelthema interessierte Gäste sind [ommen.
gen auf der Freizeitanlage Montabaur
bchen darauf aufmerksam, daß das Drachensteigen auf der Reitanlage Montabaur „Quendelberg" verboten ist.
■über die Anlage führt eine 20 kv Stromleitung, so daß jinem Hängenbleiben des Drachens eine erhebliche Verlet- jefahr(Stromschlag) besteht.
litten die Eltern, ihre Kinder entsprechend zu unterrichten.
p Air Festival am Quendelberg in Montabaur
•onntag, dem 23. September 1979 gibt es von 15.00 - 00 Uhr in der Freizeitanlage der Stadt Montabaur Folklori- leszu sehen und zu hören.
Jlusikvereine Ebernhahn, Heiligenroth und Wirges, die ptanzgruppe Hattert, der Fanfarenzug Niederelbert Wi das Rot-Weiß Ballett Höhr-Grenzhausen und die Jagd- ! aser 'Gruppe Montabaur werden die abwechslungsreiche |ndenschau gestalten.
Walter des 2. Open Air Festivals ist die Kreissparkasse pwald. Der Besuch der Veranstaltung ist kostenlos.
*kretär Mohr kommt nach Montabaur
1 • spt referiert im Rahmen einer Schülerwoche der , p Un '°n Westerwald der Staatssekretär im Kultusministe- itik'° o^° nraC * ^ohr zum Thema Schul- und Bildungslind hein ' and - Pfa 'z. * n Veranstaltung, die um 20 |L w ^ U ' a . des Mons-Tabor-Gymnasiums stattfindet, haben “en ^ der °^ ent ^ c * ien Diskussion mit Frau Dr.
wc t zu Wort kamen, die Gelegenheit, einen ebenso fcr nen Bildungsfachmann zu allen brennenden Problemen
Gefunden
Ein Hund (Chow-Chow) mit grünem Halsband befindet sich seit dem 14.9.1979 bei der Ortspolizeibehörde der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur.
Der Verlierer kann den Hund dort abholen.
Richtlinien über die Gewährung von Darlehen, Zinszuschüssen und sonstigen Zuschüssen zur Förderung des Fremdenverkehrs und der gewerblichen Wirtschaft
I. ALLGEMEINES
Der Westerwaldkreis stellt jährlich im Rahmen der jeweiligen Haushaltslage zur Förderung des Fremdenverkehrs und der gewerblichen Wirtschaft Mittel zur Verfügung.
Diese sind nach Maßgabe dieser Richtlinien zur Mitfinanzierung von Investitionen Privater (Nr, 2) sowie für Verschönerungsmaßnahmen der Gemeinden, Verbände und Vereine (Nr. 3) zu verwenden. Die Förderung von Investitionen Privater erfolgt durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Westerwaldkreises.
Eine Förderung erfolgt nicht, soweit sie auf eine andere Förderung angerechnet wird.
2. FÖRDERUNGSMASSNAHMEN AN PRIVATE
2.1 Förderung von Fremdenverkehrsbetrieben
Gefördert werden Fremdenverkehrsbetriebe (Hotels, Gaststätten, Gasthöfe und Pensionen), die geeignet sind, den örtlichen Fremdenverkehr zu bereichern. Gefördert werden die Neuerrichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betrieben sowie die Verbesserung der sanitären und hygienischen Verhältnisse in den Betrieben.
Die Mitgliedschaft im Fremdenverkehrsverein Westerwald e.V. ist erforderlich.
2.2. Förderung von erhaltenswerten Gebäuden Förderungsfähig ist die Gestaltung und Instandhaltung von erhaltenswerten Gebäuden
2.3. Förderungsmaßnahmen an gewerbliche Wirtschaftsbetriebe
Gefördert werden Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, welche größere Investitionen durchführen, durch die neue Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze geschaffen werden. Gefördert wird auch die Neugründung gewerblicher, insbesondere handwerklicher Betriebe, soweit hierdurch Investitionen erfolgen, mit denen Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze geschaffen werden und im Vergleich zu den letzten fünf Jahren die Zahl der Arbeitsplätze erhöht wird.
2.4. Die Förderung der Maßnahmen unter Nr. 2.1 bis 2.3 erfolgt durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Rahmen der im Haushaltsplan des Kreises vorgesehenen Haushaltsmittel.
Diese Mittel werden mit Verabschiedung des Haushaltsplanes der Wirtschaftsförderungsgesellschaft global zur Verfügung gestellt, ohne daß es eines besonderen Beschlu 1 ses bedarf.
2.4.1 Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens, eines Zinszuschusses für
ein auf dem Kapitalmarkt aufgenommenes Darlehen oder durch einen Zuschuß.
2.4.2 Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft regelt das zu beachtende Antragsverfahren in eigener Zuständigkeit.
2.4.3 Eine Förderung ist nur möglich, wenn vor Antragstellung mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist

