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T 179 1979 (Wintersaison) gilt wieder die eingeschränk­te* von 3 Stunden (einschl. Umkleiden).

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die ihre Urlaubsbräune behalten oder festigen wollen, lle ' ^Henbad zwei moderne Solarien zur Verfügung. ,'sonne = 2,00 DM Gebühren.

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Volkshochschule

der Verbandsgemeinde Montabaur

[filmvortrag:Nepal - Königreich im Himalaya

, Interessenten, besonders für die Bürger der Ortsgemein- [des Buchfinkenlandes.

[(verständlich sind die Bewohner und Gäste des Altenwohn- [es Horbach herzlich eingeladen.

jKnifka, der selbst Tieropferszenen und Leichenverbren- Esriten beiwohnte, berichtet in seinem Film über Landschaft [Bevölkerung des fernen Königreiches.

[rieben im Film eine Wanderung im Himalaya-Gebirge und 1 Flug entlang der Himalaya Gebirgskette MITTWOCH, 26. September 1979 um 19.00 Uhr im Gemeinschaftsraum des Altersheimes Horbach.

[nächste Veranstaltung findet am Donnerstag, dem 18.10.

S statt.

arächskreis Literatur

Arbeitskreis Nr. 39 des VHS-Programms Montabaur beginnt «Tätigkeit am Dienstag, dem 2. Oktober 1979 um 19.30 linder Joseph-Kehre in -Schule, Nähstube (über den Schul-

ma ist die Verfilmung des Grass-RomansDie Blechtrom- |. An diesem Einzelthema interessierte Gäste sind [ommen.

gen auf der Freizeitanlage Montabaur

bchen darauf aufmerksam, daß das Drachensteigen auf der Reitanlage MontabaurQuendelberg" verboten ist.

über die Anlage führt eine 20 kv Stromleitung, so daß jinem Hängenbleiben des Drachens eine erhebliche Verlet- jefahr(Stromschlag) besteht.

litten die Eltern, ihre Kinder entsprechend zu unterrichten.

p Air Festival am Quendelberg in Montabaur

onntag, dem 23. September 1979 gibt es von 15.00 - 00 Uhr in der Freizeitanlage der Stadt Montabaur Folklori- leszu sehen und zu hören.

Jlusikvereine Ebernhahn, Heiligenroth und Wirges, die ptanzgruppe Hattert, der Fanfarenzug Niederelbert Wi das Rot-Weiß Ballett Höhr-Grenzhausen und die Jagd- ! aser 'Gruppe Montabaur werden die abwechslungsreiche |ndenschau gestalten.

Walter des 2. Open Air Festivals ist die Kreissparkasse pwald. Der Besuch der Veranstaltung ist kostenlos.

*kretär Mohr kommt nach Montabaur

1 spt referiert im Rahmen einer Schülerwoche der , p Un '°n Westerwald der Staatssekretär im Kultusministe- itik'° o^° nraC * ^ohr zum Thema Schul- und Bildungs­lind hein ' and - Pfa 'z. * n Veranstaltung, die um 20 |L w ^ U ' a . des Mons-Tabor-Gymnasiums stattfindet, haben en ^ der °^ ent ^ c * ien Diskussion mit Frau Dr.

wc t zu Wort kamen, die Gelegenheit, einen ebenso fcr nen Bildungsfachmann zu allen brennenden Problemen

Gefunden

Ein Hund (Chow-Chow) mit grünem Halsband befindet sich seit dem 14.9.1979 bei der Ortspolizeibehörde der Verbands­gemeindeverwaltung in Montabaur.

Der Verlierer kann den Hund dort abholen.

Richtlinien über die Gewährung von Darlehen, Zinszuschüssen und sonstigen Zuschüssen zur Förderung des Fremdenverkehrs und der gewerblichen Wirtschaft

I. ALLGEMEINES

Der Westerwaldkreis stellt jährlich im Rahmen der jeweiligen Haushaltslage zur Förderung des Fremdenverkehrs und der ge­werblichen Wirtschaft Mittel zur Verfügung.

Diese sind nach Maßgabe dieser Richtlinien zur Mitfinanzie­rung von Investitionen Privater (Nr, 2) sowie für Verschöne­rungsmaßnahmen der Gemeinden, Verbände und Vereine (Nr. 3) zu verwenden. Die Förderung von Investitionen Privater erfolgt durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Wester­waldkreises.

Eine Förderung erfolgt nicht, soweit sie auf eine andere Förde­rung angerechnet wird.

2. FÖRDERUNGSMASSNAHMEN AN PRIVATE

2.1 Förderung von Fremdenverkehrsbetrieben

Gefördert werden Fremdenverkehrsbetriebe (Hotels, Gaststätten, Gasthöfe und Pensionen), die geeignet sind, den örtlichen Fremdenverkehr zu bereichern. Geför­dert werden die Neuerrichtung, Erweiterung und Moderni­sierung von Betrieben sowie die Verbesserung der sani­tären und hygienischen Verhältnisse in den Betrieben.

Die Mitgliedschaft im Fremdenverkehrsverein Wester­wald e.V. ist erforderlich.

2.2. Förderung von erhaltenswerten Gebäuden Förderungsfähig ist die Gestaltung und Instandhaltung von erhaltenswerten Gebäuden

2.3. Förderungsmaßnahmen an gewerbliche Wirtschaftsbetrie­be

Gefördert werden Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, welche größere Investitionen durchführen, durch die neue Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze geschaffen werden. Gefördert wird auch die Neugründung gewerblicher, ins­besondere handwerklicher Betriebe, soweit hierdurch In­vestitionen erfolgen, mit denen Arbeitsplätze oder Aus­bildungsplätze geschaffen werden und im Vergleich zu den letzten fünf Jahren die Zahl der Arbeitsplätze erhöht wird.

2.4. Die Förderung der Maßnahmen unter Nr. 2.1 bis 2.3 er­folgt durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Rahmen der im Haushaltsplan des Kreises vorgesehenen Haushaltsmittel.

Diese Mittel werden mit Verabschiedung des Haushalts­planes der Wirtschaftsförderungsgesellschaft global zur Verfügung gestellt, ohne daß es eines besonderen Beschlu 1 ses bedarf.

2.4.1 Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines zins­verbilligten Darlehens, eines Zinszuschusses für

ein auf dem Kapitalmarkt aufgenommenes Darle­hen oder durch einen Zuschuß.

2.4.2 Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft regelt das zu beachtende Antragsverfahren in eigener Zuständig­keit.

2.4.3 Eine Förderung ist nur möglich, wenn vor Antrag­stellung mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist